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Recht HWD Teil 3

Allgemeiner Teil OR Mai 12

Allgemeiner Teil OR Mai 12


Kartei Details

Karten 38
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 13.05.2012 / 11.03.2021
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Welche Zahlungsarten gibt es?

@ Zug um Zug (Bar) --> wenn nicht anders vereinbart (OR 82)

@ Kreditkauf

@ Vorauszahlungskauf

Welche Gesvhäfte gibt es?

@ Mahngeschäft --> Leistung muss ausdrüücklich verlangt werden

@ Verfalltaggeschäft --> Erfüllungszeitpunkt ist vereinbart

@ Fixtaggeschäft --> Leistung kann/ darf nur an spezifischem Tag erbracht werden

Welche Schuldarten gibt es?

@ Gattungsschuld --> Holschuld (am Ort des Schuldners)

@ Speziesschuld --> Holschuld (am Ort, wo sich die Sache bei Vertragsabschluss

befindet)

@ Geldschuld --> Bringschuld (am ort des Gläubigers)

Wie geht man als Gläubiger beim Schuldnerverzug vor?

1. Verzug herbeiführen (OR 102)

- Bei Mahngeschäft per Leistungsaufforderung

- Bei Verfalltaggeschäft mit Ablauf des Erfüllungstermins

2. Nachfrist ansetzen (OR 107 I)

- Mahngeschäft & Vefaltagsgeschäft: Angemessene Nachfrist

- Fixtaggeschäft: keine Nachfrist

3. Wahlrechte ausüben (OR 107 II)

Was ist die verhjährungsfrist für eine gewöhnliche Forderung?

10 Jahre (OR 127)

Was ist die Verjährungsfrist für spezielle Forderungen?

5 Jahre (OR 128)

Was ist die Verjährungsfrist für spezielle Forderungen?

5 Jahre (OR 128)

Was ist die Verjährungsfrist für Spezialfälle (Sachmängel, unerlaubte handlung & Bereicherung, Anfechtung, usw.)?

1 Jahr relativ bzw. allenfalls 10 Jahre absolut (OR 210, OR 60, OR 67, OR 31)