Recht HWD Teil 3
Allgemeiner Teil OR Mai 12
Allgemeiner Teil OR Mai 12
Kartei Details
Karten | 38 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 13.05.2012 / 11.03.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Welche Zahlungsarten gibt es?
@ Zug um Zug (Bar) --> wenn nicht anders vereinbart (OR 82)
@ Kreditkauf
@ Vorauszahlungskauf
Welche Gesvhäfte gibt es?
@ Mahngeschäft --> Leistung muss ausdrüücklich verlangt werden
@ Verfalltaggeschäft --> Erfüllungszeitpunkt ist vereinbart
@ Fixtaggeschäft --> Leistung kann/ darf nur an spezifischem Tag erbracht werden
Welche Schuldarten gibt es?
@ Gattungsschuld --> Holschuld (am Ort des Schuldners)
@ Speziesschuld --> Holschuld (am Ort, wo sich die Sache bei Vertragsabschluss
befindet)
@ Geldschuld --> Bringschuld (am ort des Gläubigers)
Wie geht man als Gläubiger beim Schuldnerverzug vor?
1. Verzug herbeiführen (OR 102)
- Bei Mahngeschäft per Leistungsaufforderung
- Bei Verfalltaggeschäft mit Ablauf des Erfüllungstermins
2. Nachfrist ansetzen (OR 107 I)
- Mahngeschäft & Vefaltagsgeschäft: Angemessene Nachfrist
- Fixtaggeschäft: keine Nachfrist
3. Wahlrechte ausüben (OR 107 II)
Was ist die verhjährungsfrist für eine gewöhnliche Forderung?
10 Jahre (OR 127)
Was ist die Verjährungsfrist für spezielle Forderungen?
5 Jahre (OR 128)
Was ist die Verjährungsfrist für spezielle Forderungen?
5 Jahre (OR 128)
Was ist die Verjährungsfrist für Spezialfälle (Sachmängel, unerlaubte handlung & Bereicherung, Anfechtung, usw.)?
1 Jahr relativ bzw. allenfalls 10 Jahre absolut (OR 210, OR 60, OR 67, OR 31)