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Recht für technische Kaufleute

Kapitel 9 Erfüllung des Vertrages

Kapitel 9 Erfüllung des Vertrages


Kartei Details

Karten 22
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 02.10.2016 / 20.01.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Wie lauten die 3 Themen der Vertragserfüllung?

  • Richtige Erfüllung von Obligationen
    • Wer muss was wem wo wann leisten?
  • Fehler bei der Erfüllung von Obligationen
    • Nichterfüllung und Schlechterfüllung von Verträgen
  • Erlöschung der Obligation
    • Verrechnung und Verjährung von Verträgen

Die Erfüllungsmodalitäten eines Vertrages lassen sich in einem Merksatz veranschaulichen, wie heisst der Satz?

Wer muss was wem wo und wann leisten?

  • Wer muss leisten?
  • Was muss geleistet werden?
  • Wem muss geleistet werden?
  • Wo muss geleistet werden?
  • Wann muss geleistet werden?

Was beinhaltet,"Wer muss leisten?"

In der Regel darf der Schuldner seine Leistungspflicht auf jemanden anderes übertragen, ausser wenn es bei der Leistung auf seine Persönlichkeit ankommt

Was beinhaltet, "Was muss geleistet werden?"

  • Dienstleistungen, körperliche oder geistige Leistungen
    • z.B. neuer Haarschnitt
  • Sachleistungen, zum Kauf oder Gebrauch
    • Speziessachen (ist ein ganz bestimmter Gegenstand)
      • z.B. ein occassions Fahrrad
    • Gattungssachen (ist nur in der Art, Menge und Qualität bestimmt)
      • z.B. ein neues Fahrrad
        • Der Schuldner darf die Gattungssache aussuchen, muss aber mindestens Ware von mittlerer Qualität liefern (OR 71)
    • Geldleistung

Muss der Schuldner Teilleistungen des Schuldners annehmen?

  • Nein, muss er nicht akzeptieren OR 69 I
  • Raten sind nur zu erbringen, wenn diese abgemacht wurden oder der Gläubiger sie akzeptiert
  • Diese Regeln gilt für Leistungen jeder Art

Darf der Schuldner eine Quittung für seine Leistung verlangen?

  • Ja, der Schuldner darf für die Teilleistung oder vollständige Leistung eine Quittung als Beweisstück verlangen (OR 88)
  • Bei Sachleistungen ist die Quittung auch ein Lieferschein
  • Bei Dienstleistungen ist die Quittung auch ein Rapport
    • Bei beiden bestätigt der Gläubiger mit seiner Unterschrift, dass er die Leistung empfangen hat

Wie lauten in der Schweiz Besonderheiten bei Geldschulden?

  • Geldschulden werden in der Schweiz in Schweizer Franken bezahlt
    • Pflicht zur Barzahlung, ausser es ist etwas anderes abgemacht
  • Lautet der Betrag auf eine ausländsiche Währung kann der Schulder wählen..
    • ..ob er in dieser ausländischen Währung zahlen will
    • ..oder in umgerechnet Schweizer Franken zahlen will
  • Werden Zinsen vereinbart ohne den Zinssatz zu bestimmen sind es 5% (OR 73)

Wo muss die Leistung erbracht werden, wenn die Vertragspartner nichts abgemacht  haben?

Wenn nichts anderes abgemacht wurde, kommt OR 74 zum Zug

  • Gattungssachen
    • Gattungssachen sind Holschulden (OR 74 II Ziff.3)
    • Der Gläubiger muss die Leistung am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners abholen
  • Speziessache
    • Speziessache ist Holschuld (OR 74 II Ziff. 2)
    • Der Gläubiger muss die Leistung dort abholen, wo sie sich befunden hat, als der Vertrag abgeschlossen wurde
  • Geld
    • Geld ist Bringschuld (OR 74 II Ziff. 1)
    • Der Schuldner muss das Geld an den Wohn- oder Geschäftssitz des Geläubigers bringen