Recht für technische Kaufleute
Kapitel 2 Herkunft einer Norm - Gesetzesrecht, Gewohnheitsrecht und Richterrecht
Kapitel 2 Herkunft einer Norm - Gesetzesrecht, Gewohnheitsrecht und Richterrecht
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Set of flashcards Details
Flashcards | 10 |
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Students | 10 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 20.09.2016 / 17.02.2020 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/recht_fuer_technische_kaufleute1
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Wie lauten wichtig Einteilungen der Rechtsordnung?
- Herkunft einer Norm
- Gesetztesrecht (Verfassung, Gesetz, Verordnung)
- Gewohnheitsrecht (mündlich überliefertes Recht)
- Richterrecht
- Rang einer Norm
- Verfassung
- Gesetz (OR, ZGB usw.)
- Verordnung (z.B. Gewässerschutzverordnung usw.)
- Geltungsbereich einer Norm (nach Rangordnung)
- Eidgenössisches Recht
- Kantonales Recht
- Kommunales Recht
- Nach Beteiligten Personen
- Öffentliches Recht (Staat gegen natürliche oder juristische Personen)
- Privatrecht (Zivilrecht, natürliche und juristische Personen)
Wie kann die Verfassung geändert werden?
- Vorschläge kommen:
- Vom Parlament (Nationalrat und Ständerat)
- Durch die Volksinitiative mit min. 100 000 Unterschriften
- Danach stimmt das Volk über den Parlamentsvorschlag oder die Volksinitiative ab
- Eine Initiative wird angenommen durch..
- ..ein Volksmehr (Mehrheit aller Stimmen in der Schweiz
- und
- ..ein Ständemehr (Mehrheit aller Kantone in der Schweiz)
Wie kann ein Gesetz geändert werden?
- Vorschläge kommen:
- Vom Parlament (Nationalrat und Ständerat)
- von einem Kanton
- vom Bundesrat
- Danach stimmt das Parlament über das Gesetz ab (beide Kammern müssen zustimmen)
- Zur Volksabstimmung kommt es nur wenn innert 100 Tagen 50 000 Stimmen das Referendum ergreifen
Wie kann eine Verordnung geändert werden?
- Auf Bundesebene erstellt und ändert der Bundesrat die Verordnungen
- Es gibt keine Abstimmung durch das Volk oder das Parlament