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Recht 6

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Cartes-fiches 17
Langue Deutsch
Catégorie Marketing
Niveau Université
Crée / Actualisé 02.09.2016 / 02.09.2016
Attribution de licence Non précisé
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Der Lehrvertrag, ist er auch im OR geregelt?

Ja, ab Art. 344 ORI
Sehriftliehkeit, eigentlieh sogar qualifizierte Sehriftliehkeit, da bestimmte Inhalte vom
Gesetz vorgesehrieben werden.
Probezeit bis 3 Monate, im Ausnahmefall auf 6 Monate verlangerbar. ist für die
Probezeit niehts vereinbart, so betragt sie 3 Monate.

Wer stellt bei einem Individualarbeitsvertrag die
Arbeitswerkzeuge/-mittel?

Normalerweise der Arbeitgeber! Es gibt Ausnahmen: Metzger, K6ehe und z.B.
Coiffeure bringen bestimmte Werkzeuge mit! Besondere Vereinbarung!

Was heisst im Arbeitsvertrag "Treuepflicht"?

Naeh Treu und Glauben (Art. 2 Einleitungsartikel ZGB) darf der Arbeitgeber
wahrend des Arbeitsverhaltnisses und aueh darüber hinaus dem Arbeitgeber nieht
z.B. dureh Verrat von Gesehaftsgeheimnissen an Dritte sehaden.
Er muss aueh naeh bestem Wissen und Gewissen für den Arbeitgeber tatig sein!

Der Art. 347 ff aR regelt den Handelsreisendenvertrag ... was versteht
man darunter?

Der Handelsreisendenvertrag muss sehriftlieh vereinbart werden.
Es ist ei ne Vereinbarung mit einem "Aussendienstmitarbeiter " (Verkaufer) mit
einigen speziellen Vereinbarungen über Arbeitszeit, Arbeitsort, Gehalt, Provisionen,
Abmaehungen über Provisionen sowie Gehalt bei Krankheit und Unfall.
Wiehtig sind aueh die besonderen Bedingungen bei Austritt des Handelsreisenden!
Bestimmte Vertragspunkte sind aueh da vorgesehrieben (Qualifizierte Sehriftliehkeit).

Der Arbeitsvertrag, ab Art. 319 OR, ist ja für sehr viele Menschen in
unserem Land wichtig ... findet man irgendwo, was zwingend und was
ergãnzend ist?

Die Art. 361 und 362 sagen, welche gesetzlichen Regelungen zwingend sind !

Was ist ein Werkvertrag, was ein einfacher Auftrag?

Bei einem Werkvertrag "werkt" jemand für uns, beim einfachen Auftrag "wirkt"
jemand für uns!
Werkvertrag : Unternehmer und Auftraggeber! Es entsteht ein dreidimensionales
Werk, speziell für den Auftraggeber, z.B. Schreiner fertigt für mei nen Wohnraum,
nach mei nen Anweisungen und Planen, ei nen speziellen Eckbank an !
Schreiner hat Erfolgshaftung, d.h. das Werk muss gebrauchstauglich sein ! Sonst
muss der Unternehmer gratis nachbessern!
Werklohn! Übergang von Nutzen und Gefahr und auch Eigentum: Bei Werkübergabe!
Verjahrung von Mangeln 2 Jahre nach Ablieferung des Werkes
Art. 364 ff OR
Einfacher Auftrag: Dienstleistung, ich beauftrage z.B. ei nen Anwalt, mich vor Gericht
zu vertreten .
Sorgfalt kiar, aber keine Erfolgshaftung!
Jederzeit von beiden Seiten auflbsbar, ev. bei Auflbsung zu Unzeit Aufwandersatz.
Art. 394 OR

Was verstehen wir unter "kaufmãnnische Hilfsgewerbe"?

Menschen, die für mich Dienste verrichten, ohne von mir angestellt zu sein:
Makler/(Makler) I Kommissionare I Agenten.
Ein Agent ist für mich z.B. als Versicherungsagent tatig, fremde Rechnung, fremder
Name. Er ist selbstandig, vermittelt zwischen Versicherungsgesellschaft (oder
mehreren Versicherungsgesellschaften!) und mir.
Wenn ein Versicherungsagent z.B. Angestellter der "lürich"
Versicherungsgesellschaft ist, ist er eigentlich nicht "Agent" in der hier beschriebenen
Art. Der Agent erhált für seine Bemühungen eine Provision.
Kommissionar: Vermittelt ebenfalls, aber zwar im eigenen Namen, aber auf fremde
Rechnung: Beispiel ist eine Bank, die für mich an der Bbrse Wertschriften kauft oder
verkauft.
Auch der Kommissionar im Warenhandel gehbrt hier hinein, er kauft Waren für mich,
aber in eigenem Namen und dann liefert er mir die Waren und verrechnet sie mir.
Die Vergütung ist eine Kommission.
Nach Gesetz arbeiten Agent und Kommissionar dauernd, der Makler/Makler tut dies
nur Gelegentlich.
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Makler: Vermit!lung von Geschaften gegen eine Provision bei Erfolg.
Liegenschaftenmakler, Ehevermit!ler!
Art. 412 ff ORI

Da gibt es noeh Regelungen. die da hineingehõren: Fraehtführer.
Spediteur ete.! Sagen Sie mir da die wiehtigsten Regelungen. bitte!

Ein Spediteur verschiebt (Versendung, Weitersendung) gegen ei ne Vergütung
Waren in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Versenders, Art. 439 OR.
Transport der Güter: Frachtvertrag. Art der Arbeit: Kommissionar, Eigener Name,
fremde Rechnung!
Frachtvertrag, Frachtführer, Art. 440 ff OR:
Es gelten weitestgehend die Vorschriften über den einfachen Auftrag, Dienstleistung.