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Recht

Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag


Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 19.04.2015 / 20.04.2015
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Pflichen des Arbeitgebers

Urlaubsgewährung

Zahlung des Endgeldes

Abführung der LSt und Sv-Abgaben

Fürsorgepflicht

Pflichten des Arbeitnehmers

Verpflichtung seine Arbeitskraft zur verfügung zu stellen

Verschwiegenheitspflicht

Inanspruchnahme des Urlaubs

Wettbewerbsverbot

Einhaltung der Arbeitszeit

Inhalte eines Arbeitsvertrages

Name und Unterschrift der Vertragspartner

Urlaub

Arbeitszeit

Lohn/Gehalt

Arbeitsort

Tätigkeit

Kündigungsfrist

Probezeit

Kündigung eines Arbeitsvertrages

Eintritt in den Ruhestand

Änderungskündigung

ordentliche Kündigung

fristlose Kündigung

bei Tod des Arbeitnehmers

Aufhebungsvertrag

Zeitablauf bei befristeten Verträgen

Gerichtsurteil

Anfechtung

Arbeitsunfähigkeit

 

Aufhebungsvertrag

in beidseitigem Einverständniss, in schriftlicher form

Kündigungsfristen oder Kündigungsschutzbestimmungen müssen nicht beachtet werden

fristlose Kündigung

beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, d.h. mit Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung.

Nur dann wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. i.d.R. gravierende Vertragsverletzungen

Ein wichtiger grund für eine frislose Kündigung liegt dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berüksichtigung aller umstände des Einzelfalls und unterAbwägung der Interessen beider Vertragsteiledie Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

ordentliche Kündigung

keine inhaltliche Rechtfertigung nötig. Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Wirksam nach schriftlichem Zugang beim Empfänger.

Nur möglich in betracht des Kündigungsschutzgesetzes.

Kündigungsfristen

Das Arbeitsverhältnis kann von beiden seiten mit einer gesetzlichen Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats erfolgen.