Recht
Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag
Kartei Details
Karten | 9 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 19.04.2015 / 20.04.2015 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/recht117
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/recht117/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Pflichen des Arbeitgebers
Urlaubsgewährung
Zahlung des Endgeldes
Abführung der LSt und Sv-Abgaben
Fürsorgepflicht
Pflichten des Arbeitnehmers
Verpflichtung seine Arbeitskraft zur verfügung zu stellen
Verschwiegenheitspflicht
Inanspruchnahme des Urlaubs
Wettbewerbsverbot
Einhaltung der Arbeitszeit
Inhalte eines Arbeitsvertrages
Name und Unterschrift der Vertragspartner
Urlaub
Arbeitszeit
Lohn/Gehalt
Arbeitsort
Tätigkeit
Kündigungsfrist
Probezeit
Kündigung eines Arbeitsvertrages
Eintritt in den Ruhestand
Änderungskündigung
ordentliche Kündigung
fristlose Kündigung
bei Tod des Arbeitnehmers
Aufhebungsvertrag
Zeitablauf bei befristeten Verträgen
Gerichtsurteil
Anfechtung
Arbeitsunfähigkeit
Aufhebungsvertrag
in beidseitigem Einverständniss, in schriftlicher form
Kündigungsfristen oder Kündigungsschutzbestimmungen müssen nicht beachtet werden
fristlose Kündigung
beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, d.h. mit Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung.
Nur dann wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. i.d.R. gravierende Vertragsverletzungen
Ein wichtiger grund für eine frislose Kündigung liegt dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berüksichtigung aller umstände des Einzelfalls und unterAbwägung der Interessen beider Vertragsteiledie Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
ordentliche Kündigung
keine inhaltliche Rechtfertigung nötig. Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Wirksam nach schriftlichem Zugang beim Empfänger.
Nur möglich in betracht des Kündigungsschutzgesetzes.
Kündigungsfristen
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden seiten mit einer gesetzlichen Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats erfolgen.