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Recht

Wirtschaftsfachwirt IHK

Wirtschaftsfachwirt IHK


Kartei Details

Karten 32
Lernende 33
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 23.01.2015 / 08.05.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Garantie § 443 BGB

Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, so stehen dem Käufer im Garantiefall die Rechte aus der Garantie gegenüber dem Garantiegeber zu.

Es handelt sich um eine frei vertraglich vereinbarte Verpflichtung (nicht gesetzliche Mängelrechte).

Gewährleistung

Die Sache muss bei Gefahrübergang (zB Übergabe) frei von Sach- und Rechtsmängeln sein (§§ 433 (1) S.2 BGB)

Unterscheidung Verpflichtung und Erfüllung

Kaufvertrag = Verpflichtungsgeschäft => Verpflichtung Leistungsaustausch (Ware und Geld)

Kaufvertrag = Erfüllungsgeschäft => Vertragserfüllung (Übergabe und Übereignung von Ware und Geld)

Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit erfasst die Zivil-, Straf- und Registergerichte. Die Zivilgerichte sind ausschließlich mit Rechtsstreitigkeiten privater Natur betraut. Die Strafgerichte befassen sich mit Straf- und Strafvollstreckungsverfahren. Bei den Registergerichten werden amtliche Register wie das Handelsregister, Schuldnerverzeichnis und Grundbuch geführt.

Sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte

  • Streitwert bis 5.000 Euro => Amtsgericht
  • Streitwert mehr als 5.000 Euro => Landgericht
  • Mietverhältnis über Wohnraum, Familiensachen unabhängig vom Streitwert => Amtsgericht

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand begründet die Zuständigkeit eines Gerichts, an welchem die gegen eine Person gerichtete Klage zu erheben ist. Wahlrecht ob allgemeiner oder besonderer Gerichtsstand.

Der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person befindet sich an deren Wohnsitz bzw. der juristischen Person am Sitz der Verwaltung.

Besondere Gerichtsstände:

  • Ort der geschäftlichen Niederlassung
  • Erfüllungsort
  • Ort der unerlaubten Handlung (Verkehrsunfall)

Ausschließlicher Gerichtsstand muss zwingend Klage erhoben werden:

  • dinglicher Gerichtsstand (bei Grundstücksstreitigkeiten der Ort, an dem das Grundstück gelegen ist)
  • Gerichtsstand bei Miet- und Pachträumen 
  • Gerichtsstand der Umwelteinwirkungen (Klage wegen Bodenverunreinigung)

Entstehung eines Vertrages

Ein Vertrag kommt durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande. (Angebot und Annahme)

Treu und Glauben

= Auffangtatbestand § 242 BGB

Beispiel: Der Vermieter einer Lagerhalle darf nicht grundlos kündigen, wenn er zuvor erklärt hat, dass er eine Kündigung nur aus wichtigem Grund aussprechen werde.