Rechnungswesen
Wirtschaftsfachwirt IHK
Wirtschaftsfachwirt IHK
Set of flashcards Details
Flashcards | 35 |
---|---|
Students | 30 |
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Other |
Created / Updated | 21.01.2015 / 01.03.2024 |
Licencing | Not defined |
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Aufgaben des Rechnungswesens
- Dokumentationsaufgabe: Erfassung aller Vorgänge in lückenloser, sachlicher, chronologischer und systematischer Reihenfolge
- Rechenschafts- und Informationsaufgabe: Verpflichtung aufgrund von gesetzlichen Vorgaben über Vermögens-, Erfolgs- und Schuldenlage erfolgt durch den Jahresabschluss
- Kontrollaufgabe: Überwachung von Wirtschaftlichkeit und Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens
- Dispositionsaufgabe: Zahlen der Finanzbuchhaltung dienen als Grundlage für zukünftige Planungen und Entscheidungen
Gebiete des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Statistik
- Planung
Planung
- vorausschauende Rechnung
- Die zukünftige betriebliche Planung soll geschätzt werden aufgrund der Daten der Buchführung, der KLR sowie der Statistik
- Es werden betriebliche Teilpläne erstellt z.B. Absatzplan, Finanzplan, Investitionsplan, Beschaffungsplan
- Die Planungsrechnung ermöglicht einen Soll-/Ist-Vergleich:
Planung: Sollzahlen
tatsächliche Zahlen: Istzahlen
Der Soll-/Istvergleich ist ein wirksames Kontrollinstrument - Die Planungsrechnung ist auch ein Führungsinstrument
Adressaten der Finanzbuchhaltung
- Geldgeber z.B. Banken
- Finanzamt
- Gesellschafter
- Presse
- Mitarbeiter
- Geschäftsführer
- Öffentlichkeit
Aufgaben der Finanzbuchhaltung
- Grundlage für die Steuerfestsetzung
- Dokumentation aller Geschäftsvorfälle für die Rechnungsperiode
- Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten
- Erfolgsermittlung
- Liefert die Ausgangsdaten für die KLR, die Planung und die Statistik
- Ermittlung des Vermögens- und der Schulden zum Bilanzstichtag
- Rechneschaftslegung im Jahresabschluss
- Informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
Wer ist zur Buchführung verpflichtet?
- Kaufleute immer!
Ausnahme: Jahresumsatz < 500.000 € und Jahresgewinn < 50.000 € in 2 aufeinanderfolgenden Jahren - Nichtkaufleute (Handwerker, Land- und Forstwirte)
Jahresumsatz > 500.000 € oder Jahresgewinn > 50.000 €
Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung
1. Belegprinzip: Keine Buchung ohne Belge.
2. Ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsfälle: fortlaufend, vollständig, richtig, zeitgerecht, sachlich geordnet
3. Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen:
Aufbewahrungsfrist 10 Jahre
Außer Jahresabschluss dürfen die Unterlagen auf Datenträgern gespeichert werden.
4. Klarheit und Übersichtlichkeit:
- Keine Verrechnung von Vermögen und Schulden oder Aufwendungen und Erträge
- übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses
- Buchungen dürfen nicht unkenntlich gemacht werden
- Buchführung ist überschaubar organisiert
5. Grundsatz der Wahrheit: die einzelnen Posten sind entsprechend ihrem Inhalt und Wert auszuweisen
6. Grundsatz der Klarheit: Die Einzelnen Posten müssen eindeutig bezeichnet und gegliedert sein, damit sich ein bilanzkundiger Leser zurechtfindet.
7. Grundsatz der Vorsicht