Qualitätssicherung Begrifflichkeiten
GLP, GMP, GCP, Audits, Reinigungsvalidierung etc
GLP, GMP, GCP, Audits, Reinigungsvalidierung etc
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Lernkarten
•Ziel: Schutz des Patienten während der klinischen Prüfung •Adressat: alle die, die an der Durchführung der klinischen Prüfung beteiligt sin
Sponsor: Pharmaunternehmen, dass klinische Studie in Auftrag gibt, Geld, Prüfer: Klinikarzt, der das Leitet Prüfstelle : Klinikum,
Auftragsforschungsinstitut: vor Ort, trainiert auf GCP der jeweiligen Länder, überwachen regelmäßig, unabhängige Ethikkommi. (IRB/IEC): Ärzte aus allen Richtungen, Rechtsanwalt, Mitarbeiter, Öffentlichkeit (einfach iwer Kauffrau oder so)
Anzeige/Vorlage bei Behörden , Finanzierung Bereitstellung der Prüfarzneimittel , Auftrag an Prüfarzte, Probandenversicherung (gilt sogar nur bei Blutprobe), Hauptverantwortung für die Qualität der Studiendaten
Müssen ethnisch divers sein
Sammlung von Regeln zur AM-Herstellung (WS, Medizinprodukte, Lebens- & Futtermittel), einheitlicher Standard hierbei und bei der Qualitätsprüfung der AM, enthält regeln zu : Hygiene, Räumlichkeit, Ausrüstung, Mitarbeiter, Dokumentation und Inspektionen
Qualität muss in ein Produkt hinein produziert werden, sie kann nicht hineingeprüft werden !
Schutz des Patienten
1968 durch WHO
steigt mit Fortschreiten d. klinischen Phase, ab Phase 1 immer mehr ungefähr
AM-Hersteller, inkl. Lohnhersteller, Verpackungsbetriebe , Ver-, Umpacken, (Um-) Etikettieren als Herstellung Kontrolllabors für Qualiprüfungen, Hersteller für WS/HS, Packmaterialien , Großhändler, Lieferanten, Zulieferer von Anlagen, EDV, Gebäudetechn.
-1992 revidierte Fassung „Good manufacturing practices for pharmaceutical products“(3. Fassung) -> weltweit gültig - aktuell: „WHO good manufacturing practices: Main principles for pharmaceutical products“
nach FDA Inspektion: schwerwiegende Defizite
namentliche Nennung von Menschen, die nicht an AM-Herstellung in USA beteiligt sein dürfen
cGMP FDA: für wen gültig, CFR
•Verbindlich für alle Herstellerbetriebe in USA und arzeimittelexportierenden Betriebe
•Public Law: FDC act (Food Drug and Cosmetic Act) -> Gesetz
•cGMP-Ausführungsbestimmungen (= current GMP) enthalten im 21 CFR (Code of Federal Regulations)
CFR: Zusammenfassung bundesweiter Verordnungen -> Gesetze -> bindend
21 CFR Part 210: Wirkstoffe, Part 211: Endprodukt
•„c“GMP: laufende Aktualisierung!
PIC
Pharmaceutical Inspection Convention
-gegründet 1970 von der EFTA (European Free Trade Association) als
"The Convention for the Mutual Recognition of Inspections in Respect of the Manufacture of Pharmaceutical Products„ - 10 Länder Europas, Beitritt Deutschlands 1983
-1995 Gründung von Pharmaceutical Inspection Co-operation Scheme (PIC Scheme)
-1995 Umorganisation in PIC/S (bestehend aus PIC und PIC Scheme)
-1972 Veröffentlichung von Basic Standards of GMP
-1983 weitgehender Abgleich mit den Standards der
WHO
(ICH)
International Conference on Harmonization
-1990 in Tokio gegründet
-Bestehend aus EU, USA und Japan
-Weltweite Harmonisierung der Zulassungsanforderungen
MRA
Mutual Recognition Agreement (MRA)
- gegenseitige Anerkennung der Inspektionssysteme
ISO
International Organization for Standardization (ISO)
-1947 in London gegründet
-Netzwerk aus 146 nationalen Standardisierungsinstituten
mit Hauptsitz in Genf
ICH Guidelines
•„Q“ (Quality Topics):
•Q1 A-F Stability
•Q2 A-B Analytical Validation
•Q3 A-C Impurities
•Q4 A-B Pharmacopeias
•Q5 A-E Quality of Biotechnological Products
•Q6 A-B Specifications
•Q7 A GMP
•Außerdem Guidelines „S“ (Safety), „E“ (Efficacy), „M“ (Multidisciplinary)
Wodurch wurden GMP Regeln in Europa von Richtlinie in nationales Recht transformiert?
durch Änderung der PHarmBetrV von 1994
=> die GMP-Regeln sind verbindlich und „Gesetz“ (Verordnung)
Rechtliche Grundlagen des AMG
•§13 Herstellungserlaubnis
•§15 Sachkenntnis
•§21 Zulassungspflicht
•§22 Zulassungsunterlagen
•§24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers
•§26 Arzneimittelprüfrichtlinien (und Liste für BV-Prüfungen !)
•§29 Anzeigepflicht, Neuzulassung
•§37 zentrale EU-Zulassung, Zulassung in anderen EU-Staaten
•§38 Registrierung von Homöopathika
•§40 u. 41: Klinische Prüfung
•§54 Ermächtigung für Betriebsverordnungen
•§55 Arzneibuch
EU- GMP-Leitfaden Räumlichkeiten Anforderungen
• Nur qualifizierte Räume
• regelmäßige Wartung (Wartungsprogramm) -> Wartungspersonal: Kurzeinführen, nie allein lassen -> geschultes Personal dabei
• guter Zustand und ungezieferfrei
• jederzeit sauber, hygienisch
• aufgeräumt und ordentlich
• Überwachung und Dokumentation der Umgebungsbedingungen -> in Tierställen: Lux-Zahl, Feuchtigkeit, Belüftung, Temperatur etc. kontinuierlich überwacht und dokumentiert
• nur 1 Produkt pro Raum in der Produktion (Cross-Contamination) -> insb. Penicilline, Biologika, toxische Substanzen
• Bekleidungsvorschriften • Reinigung: festgelegte Intervalle und Reinigungsmittel -> Definiert, welches Verwendet wird etc
EU GMP-Leitfaden Geräte und Maschinen
• Nur qualifizierte Anlagen -> alle Gegenstände innerhalb des Raumes
• eindeutige Identifizierbarkeit aller Teile -> z.B. Gravierung von Säulen
• Wartungsplan: mind. 1x im Jahr, schriftlich festgelegt
• Gerätelogbücher: "Leben des Geräts" -> Tagebuch
• Reinigungs-SOP: leicht & gründlich zu säubern, sauber und trocken zu halten
• Keine WW zw. Gerät und Produkt
GMP: Geräteverantwortlicher
Person, die dafür zuständig ist, dass Gerät i.O. ist, bei Fehler d. Geräts Ansprechpartner
Unter welchem Annex der EU-GM ist die Qualifizierung und Validierung festgelegt?
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Sachkundige Person: nach welchem Gesetz Sachkentniss festgelegt, welche Anforderungen muss erfüllt werden, um dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen
Der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis als sachkundige Person nach § 14 wird erbracht durch
1. die Approbation als Apotheker oder
2. das Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung
sowie eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der qualitativen und quantitativen Analyse sowie sonstiger Qualitätsprüfungen von Arzneimitteln.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 muss der zuständigen Behörde nachgewiesen werden, dass das Hochschulstudium theoretischen und praktischen Unterricht in mindestens folgenden Grundfächern umfasst hat und hierin ausreichende Kenntnisse vorhanden sind: Experimentelle Physik , allgemeine und anorganische Chemie , Organische Chemie , analytische Chemie, Pharmazeutische Chemie , Biochemie , Physiologie ,Mikrobiologie, Pharmakologie, Pharmazeutische Technologie , Toxikologie , Pharmazeutische Biologie.
Der theoretische und praktische Unterricht und die ausreichenden Kenntnisse können an einer Hochschule auch nach abgeschlossenem Hochschulstudium im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 erworben und durch Prüfung nachgewiesen werden.
Nach welchem Annex des EU-GMP sind Vorgaben für die Sachkundige Person vorhanden?
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Nach welchem Paragraphen welchen Gesetzes werden die Verantwortungsbereiche einer Sachkundigen Person definiert?
§ 19 AMG
Verantwortungsbereiche
Die sachkundige Person nach § 14 ist dafür verantwortlich, dass jede Charge des Arzneimittels entsprechend den Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln hergestellt und geprüft wurde. Sie hat die Einhaltung dieser Vorschriften für jede Arzneimittelcharge in einem fortlaufenden Register oder einem vergleichbaren Dokument vor deren Inverkehrbringen zu bescheinigen.
EG GMP-Leitfaden, Annex 16 Personal
• Regelmäßige Schulungen: am Anfang und mind. 1x im Jahr
• nach Schulungsplan: wer schult wen, wann, wie und zu welchem Zeitpunkt
• z.B. SOPs, Hygiene, Dokumentation: Unterschrift, Name, Datum, Bestätigung, dass Inhalt verstanden
• Dokumentation der Inhalte und Teilnehmer jeder Schulung
• persönliche Verantwortung
• Meldung von Änderungen, Auffälligkeiten, Abweichungen, etc
EU GMP QK
• unabhängige Qualitätskontrollabteilung
• QK muss über Labor und ausreichend Personal verfügen
• Externe QK u.U. zulässig -> wenn begründet, warum mans nicht selber machen kann, z.B. weil zu wenig Kapazität oder so
• In-Prozess-Kontrolle (IPK): Vorteile
- Fehler frühzeitig erkennen, Fehlerquellen leichter zu lokalisieren, Kosten senken
• Für Freigabe neben Endkontrolle auch IPK berücksichtigen, regelmäßige Kontrolle der Produktionsbedingungen
• Rückstellmuster von jeder Charge und von Ausgangsstoffen -> mind. 2-3 Proben pro Charge, Lagerraum muss feuergesichert etc. sein
EU GMP-Leitfaden Spezifikationen
• Spezifikationen definieren = Beschreibung von Eigenschaften von Ausgangs-, Zwischen-, Endprodukten
• sollen Arzneibuchanforderungen erfüllen
• bei Zulassung einreichen
• Änderungen müssen genehmigt werden
EU GMP-Leitfaden Dokumention
• Jeder Hersteller muss Dokumentationssystem besitzen
• Klar und deutlich, auf neuestem Stand (zeitnah)
• Herstellungsvorschriften
• Verarbeitungs- und Verpackungsanweisungen
• Verfahrensbeschreibungen und Protokolle über die jeweils ausgeführten Herstellungsschritte
• Werdegang jeder Charge muss lückenlos zurückverfolgt werden können
• Festgelegte Aufbewahrungsfristen -> mind. 10 Jahre, wenn das Produkt nach mehr als 10 Jahren verfällt, dann 1 Jahr nach Verfall der Charge noch aufzubewahren!
• Bei elektronischer Speicherung besondere Sicherungsmaßnahmen, schnelle Verfügbarkeit als Ausdruck muss gewährleistet sein (ggf. alte Computersysteme betriebsfähig halten!)
• Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit
Hierarchieebenen der Dokumentation
Qualitätssicherungshandbuch (Philosophie der Firma)
Produkt – bzw.- anlagenspezifische Vorschriften
SOPs - Arbeitsanweisungen
Qualitätssicherungshandbuch
- beinhaltet organisatorisches Firmen Know-How und allgemeine Qualitätsanforderungen
- für alle Bereiche und Abteilungen eines Unternehmens gültig