Privatrecht Definitionen
Diverse Definitionen von Privatrecht
Diverse Definitionen von Privatrecht
Kartei Details
Karten | 8 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.10.2013 / 04.12.2018 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Definition Angebot
Die Erklärung muss so bestimmt sein, dass sie durch bloßes „Ja“ sagen angenommen werden kann. Die Erklärung kann ausdrücklich oder durch Schlüssigkeit / Konkludentität abgegeben werden.
Definition Herrschaftsbereich
- Briefkasten, Postfach
- Die WE muss derart in den Herrschaftsbereich des E gelangt sein, dass unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht.
Widerruf einer WE
Nach §130 I 2 BGB ist ein Widerruf nur wirksam, wenn die Widerrufs-WE vorher oder gleichzeitig mit der zu widerrufenden WE zugeht.
Definition einer Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Erklärung einer Person, die den auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willen zum Ausdruck bringt.
Tatbestand des Bestimmtheitsgrundsatzes
Kaufvertragsparteien, Kaufgegenstand und Kaufpreis müssen klar bestimmt sein.
Definition Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit Träger v. Rechten und Pflichten zu sein.
Rechtsfähig sind: Natürliche Personen (mit der Vollendung der Geburt §1 BGB bis zum Tod)
Juristische Personen des Privatrechts sind Rechtsfähig mit der Eintragung ins Register, bis zum Abschluss des Liquidationsverfahrens.
"lediglich rechtlich vorteilhaft"
Eine Willenserklärung ist grds. lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn die Rechtsstellung des Minnderjährigen nur verbessert wird, wenn die WE ihm keinen rechtlichen Nachteil bringt. (z.B. Fernseher, Süßigkeiten)
Definition Leistung
Leistung ist jede bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens.