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Privatrecht Definitionen

Diverse Definitionen von Privatrecht

Diverse Definitionen von Privatrecht

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Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.10.2013 / 04.12.2018
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Definition Angebot

Die Erklärung muss so bestimmt sein, dass sie durch bloßes „Ja“ sagen angenommen werden kann. Die Erklärung kann ausdrücklich oder durch Schlüssigkeit / Konkludentität abgegeben werden.

Definition Herrschaftsbereich

  • Briefkasten, Postfach
  • Die WE muss derart in den Herrschaftsbereich des E gelangt sein, dass unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht.

Widerruf einer WE

Nach §130 I 2 BGB ist ein Widerruf nur wirksam, wenn die Widerrufs-WE vorher oder gleichzeitig mit der zu widerrufenden WE zugeht.

Definition einer Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist die Erklärung einer Person, die den auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willen zum Ausdruck bringt.

Tatbestand des Bestimmtheitsgrundsatzes

Kaufvertragsparteien, Kaufgegenstand und Kaufpreis müssen klar bestimmt sein.

Definition Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit Träger v. Rechten und Pflichten zu sein.

Rechtsfähig sind: Natürliche Personen (mit der Vollendung der Geburt §1 BGB bis zum Tod)

Juristische Personen des Privatrechts sind Rechtsfähig mit der Eintragung ins Register, bis zum Abschluss des Liquidationsverfahrens.

"lediglich rechtlich vorteilhaft"

Eine Willenserklärung ist grds. lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn die Rechtsstellung des Minnderjährigen nur verbessert wird, wenn die WE ihm keinen rechtlichen Nachteil bringt. (z.B. Fernseher, Süßigkeiten)

Definition Leistung

Leistung ist jede bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens.