Personenrecht

Allgemeinbildung

Allgemeinbildung


D. T.
Karten
10
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Allgemeinbildung
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
19.09.2016 / 13.11.2022

Lernkarten

Beschränkte Handlungsfähigkeit

Eine Person ist beschränkt handlungsfähig wenn sie zwar urteilsfähig, jedoch noch nicht volljährig ist. Solche Personen können Rechte und Pflichten nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters begründen.

Volle Handlungsunfähigkeit

Eine Person ist voll handlungsunfähig wenn sie nicht urteilsfähig ist. Durch ihre Handlungen kann sie keine rechtlichen Wirkungen herbeiführen. Beispielsweise Personen mit psychischer Erkrankung, welche von einem gesetzlichen Vertreter betreut werden.