Personalwesen
16 Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag
16 Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag
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Flashcards
Arbeitspflicht
Hauptpflicht des Arbeitnehmers
Arbeitszeit
Hängt vom EAV unter Beachtung der Höchstarbeitszeiten gemäss ArG.
Arbeitszeugnis
Fürsogepflicht des Arbeitgebers OR 330:
- Zwischen- Schlusszeugnis (bis 10 Jahre nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- qualifiziert oder einfach
- vollständig, klar, wahr und wohlwollend (auch tatsächlich negatives, wenn nicht nebensächlich)$
- Ergänzungen und Berichtigungen können notfalls eingeklagt werden
13. Monatslohn
Arbeitgeber kann sich freiwillig verpflichten. In diesem Fall hat Arbeitnehmer fixen Anspruch auf diese Zusatzvergütung.
Ferien
Den Zeitpunkt bestimmt der Arbeitgeber, erhat dabei die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (OR 329c II)
Mindestens 2 Wochen müssen zusammenhangen.
Freizeit
OR 329
Normale Freizeit (Freitage)
Ausserordentliche Freizeit "bezahlter/unbezahlter Urlaub" OR 329 III
Fürsorgepflichten 6
Nebenpflicht des Arbeitgebers:
- Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, OR 328
- Freizeit OR 329
- Ferien OR 329 a-e
- Mutterschaftsurlaub OR 329 f
- Arbeitszeugnis OR 339 a
- Informationspflicht OR 330 b
Gratifikation
Freiwillige Sondervergütung nach ermessen des Arbeitgebers. Achtung wird nach 3 maliger Zahlung stillschweigend geschuldet.
Hauptpflicht
Arbeitgeber: Lohn
Arbeitnehmer: Arbeitsleistung
Herausgabepflicht des Arbeitnehmers
Rechenschaft über alle Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Arbeit.
Alle Arbeitserzeugnisse, sowie alles was er von dritten für den Arbeitgeber erhalten hat. (Waren, Geld, Informationen)
Höchstarbeitszeit
Gesetzliche Grenze, je nach Beruf und Branche 45 bzw. 50h.
Konkurrenzverbot
Kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich beim Arbeitnehmer durchgesetzt werden.
Krankheit
Lohnfortzahlung gemäss OR 324a ist knapp.
Viele Arbeitnehmer schliessen deshalb eine Krankentaggeldversicherung ab die zb. 2 Jahre 80% des Lohnes zahlt. Muss einfach in der ersten Zeit OR 324 mindestens gleich sein.
Leistungslohn
- Akkordlohn
- Provision
- Umsatz- und Gewinnbeteiligung
Lohnfortzahlungspflicht
- Annahmeverzug des Arbeitgebers OR 324 (will/kann keine Arbeit anbieten)
- persönliche Verhinderung des Arbeitnehmers OR 324a (zb. krank, Militär, Unfall) kein grobes Selbstverschulden und minimale Dauer des Arbeitsverhältnisses
Lohnzahlungspflicht
Hauptpflicht des Arbeitgebers
Mindestlohn
Keine gültigen Mindestlöhne höchstens:
- GlG Lohgleichheit
- GAV wenn dort solche Vorgehen
- OR 360a verbietet Lohndumping (flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit mit der EU)
Naturalllohn
Gastgewerbe (Kost und Logis)
Nebenbeschäftigung
Wenn nicht im Arbeitsvertrag verboten, nur wenn die Leistungsfähigkeit des MA nicht merklich herabgesetzt wird oder die Höchstarbeitszeit des Arg überschritten wird.
Nebenpflicht
Treuepflichten des Arbeitnehmers.
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers.
Niederkunft
Mutterschaftsurlaub 14W OR 329f wird als Taggeld ausgezahlt.
Persönlichkeitsschutz
OR 328 Schutz von Leben und Gesundheit aber auch Berufliche Ehre, Ansehen und Privatsphäre (Freiheitsrechte, Meinungsäusserungsfreiheit) Schutz vor Mobbing.
GlG und DSG
Pflichtenheft
Stellenbeschreibung (Job-Description)
Rechenschaftspflicht
Wie Herausgabepflicht.
Sorgfaltspflicht
OR 321a I Beste Konzentration, Arbeitsgeräte fachgerecht bedienen,Arbeitsmaterial sorgfältig behandeln
Spesen
Sind nach OR 321 a sämtliche zu übernehmen. (Pauschalen sind möglich)
Treuepflicht 5
Nebenpflicht des Arbeitnehmers:
- Pflicht zur Überstundenarbeit OR 321 c
- Verbot der Schwarzarbeit OR 321 a III
- Geheimhaltungspflicht OR 321 a IV
- Rechenschafts- und Herausgabepflicht OR 321 b
- Pflicht zum Befolgen von Anforderungen und Weisungen des Arbeitgebers OR 321 d
Überstunden
Arbeitsstunden die über die Normalarbeitszeit (gem. Vertrag) hinausgehen.
OR 321c wenn betrieblich notwendig, zumutbar und Arbeitnehmer diese physisch und psychisch leisten mag.
- Lohn + 25%
- Freizeitkompensation
- Reduktion oder Ausschluss durch schriftliche Abmachung
Überzeit
Überstunden welche die gesetzliche Höchstarbeitzeit überschreiten.
Achtung: Ab 61 h ist die schriftliche Vereinbarung bezüglich Reduktion od. Ausschluss nicht mehr gültig.
Unfall
UVG Obligatorium OR 324b l (BU und NBU) Lohnzahlung ab dem 3. Tag 80% und Heilungskosten.
Weisung
OR 321 d Wann, welche Arbeiten und wie.
Zeitlohn
Stunden-, Tage-, Wochen- oder Monatslohn
Schwarzarbeit
Entgeltliche Nebenbeschäftigung welche den Arbeitgeber konkurrenziert OR 321 a lll