Personalwesen

16 Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

16 Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag


R. S.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und praktischen Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Sie behandeln Themen wie Lohnzahlung, Arbeitszeit, Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie spezifische Regelungen zu Krankheit, Ferien und Fürsorgepflichten. Besonders nützlich für Personalverantwortliche, HR-Mitarbeiter und Arbeitnehmer, die ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis besser verstehen möchten.
Karten
33
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
29.01.2015 / 20.10.2024

Lernkarten

Arbeitspflicht

Hauptpflicht des Arbeitnehmers

Arbeitszeit

Hängt vom EAV unter Beachtung der Höchstarbeitszeiten gemäss ArG.

Arbeitszeugnis

Fürsogepflicht des Arbeitgebers OR 330:

  • Zwischen- Schlusszeugnis (bis 10 Jahre nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses
  • qualifiziert oder einfach
  • vollständig, klar, wahr und wohlwollend (auch tatsächlich negatives, wenn nicht nebensächlich)$
  • Ergänzungen und Berichtigungen können notfalls eingeklagt werden

13. Monatslohn

Arbeitgeber kann sich freiwillig verpflichten. In diesem Fall hat Arbeitnehmer fixen Anspruch auf diese Zusatzvergütung.

Ferien

Den Zeitpunkt bestimmt der Arbeitgeber, erhat dabei die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (OR 329c II)

Mindestens 2 Wochen müssen zusammenhangen.

Freizeit

OR 329

Normale Freizeit (Freitage)

Ausserordentliche Freizeit "bezahlter/unbezahlter Urlaub" OR 329 III

Fürsorgepflichten 6

Nebenpflicht des Arbeitgebers:

  • Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, OR 328
  • Freizeit OR 329
  • Ferien OR 329 a-e
  • Mutterschaftsurlaub OR 329 f
  • Arbeitszeugnis OR 339 a
  • Informationspflicht OR 330 b

 

Gratifikation

Freiwillige Sondervergütung nach ermessen des Arbeitgebers. Achtung wird nach 3 maliger Zahlung stillschweigend geschuldet.

Hauptpflicht

Arbeitgeber: Lohn

Arbeitnehmer: Arbeitsleistung

Herausgabepflicht des Arbeitnehmers

Rechenschaft über alle Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Arbeit.

Alle Arbeitserzeugnisse, sowie alles was er von dritten für den Arbeitgeber erhalten hat. (Waren, Geld, Informationen)

Höchstarbeitszeit

Gesetzliche Grenze, je nach Beruf und Branche 45 bzw. 50h.

Konkurrenzverbot

Kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich beim Arbeitnehmer durchgesetzt werden.

Krankheit

Lohnfortzahlung gemäss OR 324a ist knapp.

Viele Arbeitnehmer schliessen deshalb eine Krankentaggeldversicherung ab die zb. 2 Jahre 80% des Lohnes zahlt. Muss einfach in  der ersten Zeit OR 324 mindestens gleich sein.

Leistungslohn

  • Akkordlohn
  • Provision
  • Umsatz- und Gewinnbeteiligung

Lohnfortzahlungspflicht

  • Annahmeverzug des Arbeitgebers OR 324 (will/kann keine Arbeit anbieten)
  • persönliche Verhinderung des Arbeitnehmers OR 324a (zb. krank, Militär, Unfall) kein grobes Selbstverschulden und minimale Dauer des Arbeitsverhältnisses

Lohnzahlungspflicht

Hauptpflicht des Arbeitgebers

Mindestlohn

Keine gültigen Mindestlöhne höchstens:

  • GlG Lohgleichheit
  • GAV wenn dort solche Vorgehen
  • OR 360a verbietet Lohndumping (flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit mit der EU)

Naturalllohn

Gastgewerbe (Kost und Logis)

Nebenbeschäftigung

Wenn nicht im Arbeitsvertrag verboten, nur wenn die Leistungsfähigkeit des MA nicht merklich herabgesetzt wird oder die Höchstarbeitszeit des Arg überschritten wird.

Nebenpflicht

Treuepflichten des Arbeitnehmers.

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers.

Niederkunft

Mutterschaftsurlaub 14W OR 329f wird als Taggeld ausgezahlt.

Persönlichkeitsschutz

OR 328 Schutz von Leben und Gesundheit aber auch Berufliche Ehre, Ansehen und Privatsphäre (Freiheitsrechte, Meinungsäusserungsfreiheit) Schutz vor Mobbing.

GlG und DSG

Pflichtenheft

Stellenbeschreibung (Job-Description)

Rechenschaftspflicht

Wie Herausgabepflicht.

Sorgfaltspflicht

OR 321a I Beste Konzentration, Arbeitsgeräte fachgerecht bedienen,Arbeitsmaterial sorgfältig behandeln

Spesen

Sind nach OR 321 a sämtliche zu übernehmen. (Pauschalen sind möglich)

Treuepflicht 5

Nebenpflicht des Arbeitnehmers:

  • Pflicht zur Überstundenarbeit OR 321 c
  • Verbot der Schwarzarbeit OR 321 a III
  • Geheimhaltungspflicht OR 321 a IV
  • Rechenschafts- und Herausgabepflicht OR 321 b
  • Pflicht zum Befolgen von Anforderungen und Weisungen des Arbeitgebers OR 321 d

Überstunden

Arbeitsstunden die über die Normalarbeitszeit (gem. Vertrag) hinausgehen.

OR 321c wenn betrieblich notwendig, zumutbar und Arbeitnehmer diese physisch und psychisch leisten mag.

  • Lohn + 25%
  • Freizeitkompensation
  • Reduktion oder Ausschluss durch schriftliche Abmachung

Überzeit

Überstunden welche die gesetzliche Höchstarbeitzeit überschreiten.

Achtung: Ab 61 h ist die schriftliche Vereinbarung bezüglich Reduktion od. Ausschluss nicht mehr gültig.

Unfall

UVG Obligatorium OR 324b l (BU und NBU) Lohnzahlung ab dem 3. Tag 80% und Heilungskosten.

Weisung

OR 321 d Wann, welche Arbeiten und wie.

Zeitlohn

Stunden-, Tage-, Wochen- oder Monatslohn

Schwarzarbeit

Entgeltliche Nebenbeschäftigung welche den Arbeitgeber konkurrenziert OR 321 a lll

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