Personalmanagement


Daniela Keller
Diese Lernkarten behandeln zentrale Aspekte des Personalmanagements speziell für Immobilien-Treuhänder, von der Personalbeschaffung über Mitarbeiterführung bis hin zu Kündigungsprozessen und Lohnformen. Sie erklären Aufgaben wie Coaching, Freistellungsmaßnahmen oder Zielvereinbarungen und bieten praxisnahe Einblicke in rechtliche Rahmenbedingungen wie Massenentlassungen oder Konkurrenzverbote. Ideal für Führungskräfte und HR-Verantwortliche, die fundierte Kenntnisse für die Personalplanung und -entwicklung in der Treuhandbranche benötigen.
Flashcards
49
Students
18
Language
German
Category
Micro-Economics
Level
Other
Created / Updated
20.04.2014 / 03.04.2026

Flashcards

Definition Personalentwicklung

Die Personalentwicklung hat die Aufgabe, die Fähigkeit der Mitarbeiter in der Weise zu fördern, dass sie ihre gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben bewältigen können und ihre Qualifikationen den gestellten Anforderungen entspricht:

  • Laufbahn- oder Karriereplanung
  • Nachfolgeplanung
  • Weiterbildung

Definition Coaching

Unter Coaching versteht man die profesionelle Form individueller Beratung im beruflichen Kontext.

  • Experten-Coaching (Fach-Coaching): Inhaltliche Beratung steht im Vordergrund
  • Prozess-Coaching: Coach hilft zur Selbsthilfe ("Geburtshelfer" für neue Verhaltensweisen

Drei Herangehensweisen:

  • Defizitansatz (Schwäche soll eliminiert werden)
  • Präventivansatz (Verhalten soll geändert werden)
  • Potenzialansatz (auf Stärken soll aufgebaut werden)

Definition Personalfreistellung

Aufgabe der Personalfreistellung ist die Beseitigung personeller Überdeckungen in quantitativer, qualitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht.

Ursachen Personalfreistellungsmassnahmen (nach Hentze/Graf)

  • Absatz- und Produktionsrückgang (strukturell und konjunkturell)
  • Strukturelle Veränderungen (zB Schuhmacher, Buchhandlung
  • Saisonal bedingte Beschäftigungsschwankungen
  • Managementfehler
  • Individuelle, mitarbeiterbezogene Ursachen
  • Betriebsstilllegung, Betriebsvernichtung, natürliches Betriebsende
  • Standortverlegung
  • Reorganisation
  • Mechanisierung und Automation

Massnahmen Personalfreistellung

  • kurzfristig
    - Kurzarbeit
    - Teilzeitarbeit (neuer Vertra)
  • mittelfristig
    - Überstundenabbau
    - Produktion auf Lager
    - Fremdaufträge annehmen
    - Keine Fremdaufträge mehr erteilen
    - Mitarbeiterentwicklung
  • langfristig
    - Versetzung (horizontal/vertikal)
    - frühzeitige Pensionierung fördern
    - Ausnützung der natürlich Fluktuation
    - Entlassung

Drei Arten von Kündigungen

  • Fristgerechte Kündigung ohne Freistellung
    Der Mitarbeiter erhält Lohn bis zum ordentlichen Kündigungstermin. Muss jedoch bis zu diesem Zeitpunkt seine Arbeitspflicht erfüllen
     
  • Fristgerechte Kündigung mit Freistellung
    Der Mitarbeiter erhält Lohn bis zum ordentlichen Kündigungstermin. Muss jedoch seine Arbeitspflicht nicht mehr erfüllen
     
  • Fristlose Kündigung (Zug und Zug, sofort nach Vorfall, sonst nicht zulässig)
    Das Arbeitsverhältnis wird sofort aufgelöst. Die Arbeitspflicht muss nicht mehr erfüllt werden, die Lohnzahlungen werden umgehend eingestellt.

Definition Outplacement

Outplacement soll sowohl dem Unternehmer als auch dem betroffenen Mitarbeiter unter Mitwirkung eines spezialisierten Personalberaters eine einvernehmliche (sanfte) Trennung ermöglich.

 

Zeitpunkt Kündigung und Konkurrenzverbot

  • Kündigung gilt als empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heisst der Zeitpunkt des Zugangs bei der anderen Partei ist relevant. Wird die Annahme verweigert, so gilt die Kündigung als zugestellt. Wird der eingeschriebene Brief nicht abgeholt, so gilt ab dem 7. Tag der Brief als zugestellt. 
     
  • Kündigung zu Unzeiten (OR 336c):
    Kündigung entfaltet keine Rechtskraft und muss nochmals ausgesprochen werden. Ausnahme. während der Probezeit darf zu Unzeit gekündigt werden.
     
  • Das Konkurrenzverbot erlischt, sofern die Kündigung missbräuchlich oder unbegründet ausgesprochen wird OR 340

Definition Massenentlassungen

Als Massenentlassungen gelten Kündigungen, welche die Unternehmung innerhab von 30 Tagen ausspricht (OR 335d)

  • 10 Kündigungen - Betriebsgrösse 20 - 100 MA
  • 10% der Belegschaft - Betriebsgrösse 100 - 300 MA
  • mind. 30 MA - Betriebsgrösse +300 MA

Der Kündigungsgrund darf nicht im Zusammenhang mit dem Mitarbeitenden stehen.

Bei Massenentlassungen muss die Arbeitnehmervertretung sowie das kantonale Arbeitsamt informiert werden. Es besteht keine Plicht zu einem Sozialplan (ausser wenn der GAV dies vorsieht).

Study