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Lernkarten
In Ziffer 2.3.
Wenn der Arbeitnehmer das Geschäftsfahrzeug privat nutzen kann.
0,9 % des Kaufpreises ohne MWST pro Monat, mindestens CHF 150; Deklaration in Ziffer 2.2 und Kreuz F.
Wie wird der Privatanteil eines Geschäftsfahrzeugs effektiv berechnet? (nicht pauschal)
Mit Bordbuch: CHF 0,70 pro privat gefahrenem Kilometer; Deklaration in Ziffer 2.2 und Kreuz F.
Wenn die effektiven geschäftlichen Fahrten den GA-Preis abdecken; dann Kreuz F setzen.
In Ziffer 2.3, ohne Kreuz bei F.
Lohnausweis vom 1. Januar bis Todestag und separate Rentenbescheinigung für den Lohnnachgenuss in Ziffer 4; Lohnperiode sind die Zahlungsmonate.
Im normalen Lohnausweis einschliessen und in Ziffer 15 vermerken: 'Inkl. Besoldungsnachgenuss CHF xx.xx'.
In Ziffer 14.
Bis CHF 2'500.
Meist bei Entsendungen ab drei Monaten.
Das Schweizer Unternehmen profitiert von der Leistung, hat die Weisungsbefugnis, stellt Räumlichkeiten und Arbeitsmittel bereit und trägt die Lohnkosten.
Die für die Erhebung der Quellensteuer verantwortliche Stelle.
Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung sowie Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, z. B. Grenzgänger und Wochenaufenthalter.
Keine Quellensteuerpflicht, wenn der Partner einen C-Ausweis bzw. eine Niederlassungsbewilligung besitzt.
Im Folgemonat.
Lohnbestandteile analog Lohnausweis Ziffern 1 bis 7, Taggelder, Entschädigungen für Berufskosten sowie Naturalleistungen und Spesen analog Lohnausweis.
Monatlich.
Tarif festlegen, Anmeldungen und Veränderungen innert acht Tagen melden, Quellensteuer abrechnen und abliefern sowie das Abrechnungsverfahren einhalten.
1 bis 2 %.
Er muss sie umgehend dem Arbeitgeber melden.
Bei einem Bruttoeinkommen von mindestens CHF 120'000 pro Person; ein Antrag ist nicht nötig.
Bei weiteren nicht quellenbesteuerten Einkünften über CHF 3'000, Vermögen über CHF 80'000 oder Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit; Antrag bis 31. März des Folgejahres.
Wenn 90 % der Einkünfte in der Schweiz steuerbar sind; Antrag bis 31. März des Folgejahres.
Bei stossenden bzw. schwerwiegenden Verhältnissen.
Familiäre Situation, Anzahl Kinder und Kirchensteuerpflicht.
Alleinstehend, Alleinerziehend, Einverdiener-Ehepaare, Zweiverdiener-Ehepaare, vereinfachtes Verfahren und Ersatzeinkünfte.
Im Wohnsitzkanton; bei Arbeitnehmern ohne Wohnsitz in der Schweiz im Arbeitskanton.
Der Monatslohn.
Der effektive Bruttolohn.
Bei Ein- oder Austritten während des Monats.
Im Monat der effektiven Auszahlung.
Er wird auf den 100-%-13.-Monatslohn angepasst.
Steuerbarer und satzbestimmender Lohn sind gleich.
Durch Umrechnung auf 100 % oder auf das tatsächliche Einkommen.
Auf einen Monatslohn hochrechnen, mit 180 Stunden.
Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, der täglich nach Hause zurückkehrt; es braucht eine jährliche Bescheinigung.
Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, der einmal pro Woche nach Hause zurückkehrt; er ist in der Schweiz quellensteuerpflichtig.
Tage, an denen ein echter Grenzgänger aus beruflichen Gründen nicht nach Hause zurückkehren kann.
Der Grenzgänger kann seinen Status verlieren.