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Ordnungswidrigkeitenrecht

Test- und Übungsfragen

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Kartei Details

Karten 129
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 25.06.2014 / 21.06.2017
Lizenzierung Keine Angabe
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1. Zahlreiche Verbote und Gebote im Lebensmittelrecht sind straf- oder bußgeldbewehrt.
Was ist kennzeichnend für eine Ordnungswidrigkeit (OWI)?

  • Die bußgeldbewehrten Tatbestände.

  • Unzureichende Kennzeichnung

  • Qualitative, wie quantitative Mängel

  • In der Regel betreffen die Tatbestände Irreführung und Täuschung (§ 11, LFGB).

     

2. Für welche Lebensmittelrechtlichen Verstöße hat der Gesetzgeber in erster Linie als Sanktionen Strafen vorgesehen?

  • Tatbestände, die den Schutz der Gesundheit gefährden. (§§ 58,59 LFGB)

3. Wo werden verhängte Strafen (Geld und Freiheitsstrafen) einerseits und Geldbußen gegen Gewerbetreibende andererseits in Deutschland zentral erfasst?

 

  • Strafen: Bundeszentralregister

  • Geldbußen: Gewerbezentralregister ab 200€

4. Zu welchem übergeordneten Rechtsgebiet gehört:
a) Das Ordnungswidrigkeitenrecht?
b) Strafrecht?

  • a. Öffentliches Rechtsgebiet (OWIG)

  • b. Öffentliches Rechtsgebiet (StPO, StGB)

5. Was ist typisch für das öffentliche Recht?

6. In welchen beiden Bestimmungen des OWIG sind die Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden (= Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten) von denen der Staatsanwaltschaften(= Verfolgung von Straftaten) abgegrenzt?

  • § 35 Abs.1 OWiG. Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde.

  • § 46 Abs.2 OWiG. Die Verfolgungsbehörde hat im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Strafverfahren.

7. Sind die mit der Verfolgung von OWI befassten Verfolgungsbehörden "Justizbehörden" i.s.d. §23 des Einführungsgesetzes zum GerichtsverfassungsG?

8. Warum kommt bei der Lebensmittelüberwachung dem OWI eine herausragende Bedeutung zu?