Ordner Vorsorge

1. 2. 3. Säule

1. 2. 3. Säule


T. H.
Diese Lernkarten bieten einen grundlegenden Überblick über die Vorsorge in der Schweiz, mit Fokus auf die Säulen 1, 2 und 3a/3b. Sie erklären Begriffe wie AHV, BVG, Säule 3a und 3b, sowie die Berechnung von Renten und Leistungen. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Personen, die sich mit den Grundlagen der schweizerischen Vorsorge vertraut machen möchten, sei es für persönliche Planung oder berufliche Zwecke.
Flashcards
56
Students
5
Language
German
Category
Finance
Created / Updated
25.02.2013 / 14.05.2024

Flashcards

Pflegeleistungen aus der oblig. Unfallversicherung

 

Pflegeleistungen:

  • Heilbehandlung
  • Hilfsmittel
  • Sachschäden
  • Reise, Transport, Rettungs und Bergungskosten
  • Leichentransport + Bestattungskosten
  • Hilfsmittel,Sachschäden Transportkosten Rettungsmassnahmen

Geldleistungen:

  • Taggeld
  • Invalidenrenten
  • Integritätsentschädigung
  • Hilflosenentschädigung
  • Hinterlassenenrenten

UVG: Erwerbsunfähigkeit (Geldleiistungen)

 

Siehe Grafik

Komplementärrente Grafik

Grafik

Subsidiärrente Grafik

Grafik

Leistungen aus der oblig. Unfallvers. (Zahlen)

 

Witwenrente 40%:

  • im Zeitpunkt der Verwittwung sind Kinder vorhanden oder
  • Wittwe ist älter als 45 Jahre
  • Wittwe ist zu 2/3 Invalid

Kapitalabfindung (wenn keine Wittwenrente)

  • 1 fache Jahresrente Ehe weniger als 1 Jahr
  • 3 fache Jahresrente Ehe weniger als 5 Jahre
  • 5 fache Jahresrente Ehe hat mehr als 5 Jahre gedauert

Halbwaisenrente 15%

Vollwaisenrente 30%

Sämtliche Hinterlassenleistungen aus der oblig Unfallversicherung dürfen 70% des letzten versicherten Lohnes nicht übersteigen

 

UVG Z Grafik

UVG Z Grafik

Gemischte Versicherung mit JP

Grafik

Reihenfolge Gesetzte bei Versicherungen --> von unten nach oben

  • EVB/BB
  • AVB
  • VVG/BVV 3 (3a)
  • ZGB/OR
  • Bundensverfassung /BV

Versicherungsleistungen = ....... Recht

Auszahlung vor Abschluss des Erbprozesses.

Es kann ev. mittels Herabsetzungsklage bzw. Pflichteilverletzung verlangt werden, dass der RW zum Nachlass geschlagen wird.

Wer das Erbe ausschlägt bekommt trotzden die Leistungen aus einer LVP.

Privilegien Lebensversicherungen

  • Widerrufliche / Unwiderrufliche Begünstigungsklausel
  • Erbrechtliche Privilegien
  • Betreibungsrechtliche Privilegien

Versicherungsleistungen bei Säule 3b per JP (Steuern)

3b:

  • Erlebensfall-Leistungen sind, sofern der RKW deklariert wurde einkommenssteuerfrei
  • reine TRP 3b unterliegen der Einkommenssteuer "getrennt" vom übrigen Einkommen.
  • Todesfall-Leistungen 3b gemischte Vers. unterliegen der Erbschaftssteuer je nach Verwandschaftsgrad

Versicherungsleistungen aus Säule 3b per Einmaleinlage (Steuern)

keine Einkommenssteuer wenn:

  • Ablauf nach dem 60. Geburtstag
  • Abschluss vor dem 66 Geburtstag
  • min. Laufzeit 5 Jahre (fonds. 10 Jahre)
  • VN un VP identisch.
  • Angemessende Risikosumme (Tod) vorhanden.

Versicherungsleistungen Säule 3a (Steuern)

Erlebensfall- sowie Todesfall-Leistungen der Säule 3a

unterliegen der Einkommenssteuer "getrennt" vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz

Andere Renten und Pensionsgelder (Stuern)

100%

  • Säule 3a +3B EU Renten und Renten der 2. Säule
  • Säule 3a Leibrente

40%%

  • Säule 3b Leibrente

Stempelsteuer. Bei welchen Versicherungen ist diese fällig?

Rückkaufsfähige LVP gegen Einmalprämie der Säule 3b für Versicherungsnehmer mit Steuerort Schweiz.

  • Steuersatz: 2.5%

Quellensteuer. Wann wird diese Erhoben und wer erhebt sie?

Versicherungsleistungen der 2. Säule und der Säule 3a sofern der Begünstigte seinen Steuerort nicht in der CH hat.

Die Quellensteuer ist eine abschliessende Steuer d.h. durch die Bezahlung ist die Steuerpflicht getan. Die Ansätze sind von Kanton zu Kanton verschieden. Der Bund kennt ebenfalls eine Quellensteuer (2.08%)

Study