OR Grundlagen Haftplicht
OR Grundlagen Haftplicht
OR Grundlagen Haftplicht
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Cartes-fiches
Forderungsabtretung.
Durch formfreies einseitiges Rechtsgeschäft, Gesetz, Vertrag oder Genehmigung.
Widerruf, Beschränkung, Tod, Verschollenerklärung oder Fristablauf.
Freiheit bei Abschluss, Partnerwahl, Aufhebung, Form und Inhalt.
Unmöglichkeit, Widerrechtlichkeit, Unsittlichkeit.
Nichtigkeit.
Gesetzlich geregelter Vertrag.
Durch Parteien geprägter Vertrag.
Gilt, wenn Parteien nichts anderes vereinbaren.
Offenbares Missverhältnis durch Ausnutzung einer Schwäche.
Notlage, Unerfahrenheit, Leichtsinn.
Anfechtbarkeit.
Irrtum im Beweggrund, grundsätzlich unwesentlich.
Wesentlicher Irrtum über notwendige Vertragsgrundlage.
Mangelhafte Kundgabe des Willens.
Vertrag ist unverbindlich.
Vertrag ist unverbindlich.
Vertrag bleibt verbindlich, Fehler wird berichtigt.
Wenn Persönlichkeit des Schuldners entscheidend ist.
Arbeitsvertrag, Auftrag, Werkvertrag.
Erbringung der geschuldeten Leistung.
Schutz-, Mitteilungs-, Verschaffungs- und Mitwirkungspflichten.
Keine, verspätete oder mangelhafte Erfüllung.
Vertrag ist nichtig.
Schadenersatz.
Forderung geht unter.
Fälligkeit und Mahnung.
Bei bestimmtem Verfalltag.
Dem Schuldner eine letzte Erfüllungsmöglichkeit geben.
Erfüllung verlangen oder Rücktritt.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Rücktritt und Ersatz des Vertrauensschadens.
Ungerechtfertigte Bereicherung gemäss OR 62 ff.
Bereicherung, Entreicherung und fehlender Rechtsgrund.
Nein. Die Rückforderung ist ausgeschlossen.
Erst nach Genehmigung der gesetzlichen Vertretung.
Zusätzlich braucht es einen Rechtsbindungswillen.
Geschäftsfähigkeit, Konsens, Formvorschriften, zulässiger Inhalt, keine Willensmängel.
Wenn sie alle wesentlichen Vertragspunkte enthält und grundsätzlich nur noch mit Ja angenommen werden muss.
Der Motivirrtum ist grundsätzlich unwesentlich, der Grundlagenirrtum wesentlich und anfechtbar.