OR 1. Lernziel
Einführung
Einführung
Kartei Details
Karten | 11 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 16.03.2014 / 30.04.2014 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Unterschied Forderungs- und Gestaltungsrechte
Forderung ist gerichtet auf Leistung, Duldung oder Unterlassung
Gestaltung: Möglichkeite ein Recht einseitig zu modifizieren: Rechtsbegründend, Rechtsänderung, Rechtsaufhebend.
Was ist eine Obligation?
Rechtsbeziehung, -verhältnis, zwischen zwei Personen oder Persongruppen. Diese Beziehung besteht darin, dass die eine Person (Gläubiger) ggü der anderen Person (Schuldner) eine Forderung hat.
Unterschied und Gemeinsamkeiten der Begriffe Schuld, Forderung und Obligation
Gleiche Rechtsbeziehung, aber Betrachtungsweise von einem anderen "Standort".
1. Die Forderung ist eine klagbares Recht auf Leistung aus Sicht Gläubiger.
2. Die Schuld ist eine einklagbare Pflicht zur Leistung aus Sicht Schuldner.
3. Die Obligationen ist eine gegenseitige Vergindung von einem Dritte aus betrachtet.
Bsp. Kaufvertrag über ein Auto zwischen Verkäufer und Käufer:
K ist Schuldner der Geldleistung und gleichzeitig Gläubiger der der Warenleistung. V ist Schuldner der Warenleistung und gleichzeitig Gläubiger der Geldlsitung.
Objektives Recht vs. Subjektivem Recht
Das Objektive Recht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Gewohnheitsrecht = lange dauernd, unbestritten, rechtsüberzeugend, Richterrecht)
Subjektives Recht: Berechtigung des Einzelnen aufgrund der Rechtsordnung
Subjektive Rechte können absolute Rechte sein, d.h. ggü jedermann gelten z.B. dingliche Rechte oder relativ sein, d.h. zwischen zwei Partein geltend z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag.
Wie können Obligationen entstehen?
Aus
Was ist ein Rechtsgeschäft?
Eine privat erlaube Willensäusserung
Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, ein Rechtsverhältnis zu begründen, zu änderen oder löschen.
Einseitiges Rechtsgeschäft: eine einzige Willenserklärung z.B. Kündigung
Zweiseitiges Rechtsgeschäft: verschieden übereinstimmende Willenserklärungen, z.B Vertrag
Wie entstehen Obligationen?
A) Entstehen aus Vertrag OR 1: VSS: Vertragsfähigkeit der Parteien(Handlungsfähigkeit = urteilsfähigkeit und Mündigkeit), gegenseitige übereinstimmende WE, Erfüllen von Formvorschriften (in der Regel formlos, einfach Schriftlichkeit (PC + Unterschrift von Hand), qualifizierte Schriftlichkeit (handschriftlich), öffentliche Beurkundung, Registereintrag, Zulässigkeit des Vertragsinhaltes (OR 20, unmöglich, rechtswidrit, Sittenwidrig (Verkauf der Ehefrau). Folge: Vertragserfüllung.
B) Entstehung aus unerlaubter Handlung OR 41: VSS: Schaden, Widerrechtlichkeit, Kausalzusammenhang, Verschulden, vorsätzlich (fahrlässig). Folge: Ersatz des Schadens
C) Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung OR 62: VSS: Bereicherung, Entreicherung, Kein Grund für Bereicherung. Folge: Rückerstattung.
Wirkungen und Erlöschung von Obligationen
Wirkung: Durch die korrekte Vertragserfüllung erlöscht die Obligation beim Vertrag, bei UH: Erfüllung durch Zahlung Schadenersatz, UB: Erfüllung durch Rückerstattung die Obligation.