OR / Rechtskunde
S. Bianco
S. Bianco
Kartei Details
Karten | 98 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 05.02.2016 / 17.01.2025 |
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Welche 2 Arten von Mäklerei kennen wir ?
1. Vermittlungsmakler = Vertragsverhandlung werden so weit geführt, dass direkt der Vertragsabschluss vermittelt wird !
2. Nachweismaklerei = Nur die Gelegenheit zum Vertragsabschluss wird vermittelt
WERKVERTRAG Merkmale ?
- Unternehmer verspricht ein bestimmtes Werk herzustellen und der Besteller ihm dafür eine Vergütung zu bezahlen
- Ergebnis ist geschuldet !
Was ist die Folge wenn alle 4 Kriterien bejaht werden konnten ?
Ausservertragliche Verschuldenshaftung ! - Schadensersatz verpflichtet
Klage einreichen beim Gericht am Wohnort von geschädigter oder beklagter Partei.
Bedingungen zu Form - Lohn - Kündigung - Mängel ?
- Formlos
- Werklohn
- Kündigung jederzeit vom Besteller kündbar, solange Werk unvollständig
- Schadenersatz bei Mängel
Ein Werkmangel kann sein ?
- Zweckbestimmte Eigenschaft fehlt (Aussentreppengeländer nicht wetterfeste Farbe)
- Wertbestimmende Eigenschaft fehlt (Funktionstauglichkeit nicht tangiert aber ästhetisch unschön)
- Vereinbarte Eigenschaft fehlt (Treppengeländer hellblau anstatt wie vereinbart grün)
Welche Schadenersatz können gefordert werden ?
Der Besteller hat die freie Wahl : (gemäss OR)
- Nachbesserung (nach SIA üblichste Weise)
- Minderung
- Wandelung bei erheblicher Mängel - unbrauchbar (= Vertrag wird aufgehoben)
Kann von einem Werkvertrag zurück getreten werden ?
1. erheblicher Mangel
2. Verzug des Werkes
3. verbindliche Kostenvoranschlag erheblich überschritten wird
4. Jederzeit solange Werk noch nicht vollendet (bisherige Leistungen verpflichten)
Welche Abgrenzungen bzw. Regelungen kennt der Werkvertrag ?
- OR Art. 363 = Ablieferung durch Vollendungsanzeige des Werkes
- SIA 118 = Ablieferung durch Abnahme des Werkes
Mängelrüge: Inhalt und Formvorschrift ?
Inhalt: genaue Bezeichnung der mangelhaften Bauteile
Form: Formlos / Empfohlen Eingeschrieben zur Beweislast
Welche Mängel sind zu unterscheiden und welche Fristen gelten ?
- Offene Mängel = OR = sofort nach Fertigstellung // SIA = 2 Jahre (können in dieser Zeit jederzeit gerügt werden)
- Versteckte Mängel = beide 5 Jahre (müssen nach der 2-Jahresfrist sofort gerügt werden)
- Arglistig verschwiegene Mängel = beide 10 Jahre
Wer trägt die Beweislast von Mängeln ?
OR der Besteller
SIA der Unternehmer
Konventionalstrafe: Definition ?
Ist eine Geldstrafe falls der Vertrag nicht erfüllt wird. Muss im Vertrag vermerkt sein !
Wie kann eine Sicherung zur Erfüllung eines Vertrages gewährleistet werden ?
- Konventionalstrafe
- Garantien (Bank- oder Versicherung)
- Bürgschaft
- Reuegeld
- Schuldübernahme (Gegenstück zu Zession, Schuldner wechselt) (Bsp. Käufer übernimmt Hypothek=Schuldübernahme)
Garantien: Wichtigste Punkte ?
- Nicht gesetzlich geregelt
- ist vertraglicher Zustand
- gesetzliche Gewährleistung
Welche Garantien kennt man ?
- Werkgarantie = angewendet für verdeckte Mängel - muss vereinbart werden !
- Zahlungsgarantie = angewendet bei Lieferung gegen offene Rechnungen
- Anzahlungsgarantie = Schutz gegen Verlust von geleisteten An-/Vorauszahlungen bei Nichtleistung
- Offertgarantie = Sicherheit für Käufer dass Anbieter bei Zuschlag, Auftrag ausführt
- Erfüllungsgarantie = Vertragsmässige Fertigstellung der vereinbarten Bauleistung
Das OR beinhaltet 5 Abteilungen. Benenne diese.
(Das OR versteht sich als 5. Teil des ZGB)
1. Teil = Allgemeiner Teil / Bestimmungen (Art. 1 - 183)
• die Enstehung der Obligationen - darin auch Verjährung, Schuldnerverzug, Verrechnung.
2. Teil = Vertragsverhältnisse, auch "Besonderen Teil des OR" (Art. 184 - 551)
• häufigste Vertragsarten - Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag
3. Teil = Handelgesellschaften & Genossenschaft (Art. 552 - 926)
• Wirtschaftlich tätigen Gesellschaften wie Kollektivgeselschaft, Aktiengesellschat, GmbH
4. Teil = Handelsregister, Geschäftsfirmen, Km Buchführung (Art. 927 - 964)
• wirtschaftliche Firmen müssen über ihre Geschäfte Km Buchführung darlegen
5. Teil = Wertpapier (Art. 965 - 1186)
• Aktien, Scheck, Wechsel, Anleihenobligationen
Welchen Grundsatz braucht es, damit ein Vertrag zum Abschluss kommt ?
OR Art. 1
Abs. 1 = übereinstimmende, gegenseitige Willensäusserung
Abs. 2 = kann ausdrücklich oder stillschweigend sein
Eine Vertragserfüllung braucht welche 4 Komponente ?
1. Gegenseitige, übereinstimmige Willensäusserung
2. Handlungsfähigkeit
• urteilsfähig *, volljährig ( * Urteilsfähig ist eine Person, wenn sie die Konsequenz einer Handlung erkennt )
3. Formvorschrift
• Grundsätzlich ist ein Vertrag formfrei (OR Art. 11)
• Ausnahme bei Immobilien-Kaufverträge (OR 216)
4. Zulässiger Inhalt
Das Gesetz unterscheidet Brauch, Moral und Recht. Erkläre diese.
Brauch = keine Verstossregeln zu befürchten
Moral = innere Verhaltensregeln - werden als unanständig angesehen
Recht = durch Staat verbindliche Normen
Die Hierarchie/Pyramide unserer Rechtsquellen ?
• Verfassung → verankert
• Gesetze → konkretisieren die Verfassung
• Verordnung → konkretisieren die Gesetze
→ alle Geschriebenes Gesetz !
• Gewohnheitsrecht
• Richterrecht
→ Ungeschriebenes Recht
Bennene die Struktur der CH Rechtsordnung ?
Bundesrecht = Bundesgesetze - z.B. ZGB, OR, Strafgesetz
Kantonales Recht = kantonale Gesetze - z.B. Baugesetz
Gemeinderecht = Gemeindereglemente
Was bedeutet Handlungsfähigkeit ?
Fähigkeit, Rechte & Pflichten zu begründen !
ZGB 12
Was bedeutet Rechtsfähigkeit ?
Fähigkeit, Rechte & Pflichten zu haben ! Ab Geburt !
ZGB 11
Welche Voraussetzungen gelten für Handlungsfähigkeit ?
- Urteilsfähigkeit & Volljährigkeit (bei natürlichen Personen)
- handeln durch ihre Organe (bei juristischen Personen)
Eine Obligation definiert sich wie ?
Eine Obligation ist ein bestimmtes Rechtsverhältnis zwischen 2 Personen (-gruppen).
Eine Person (Gläubiger) stellt eine Forderung gegenüber anderer Person (Schuldner).
Die Obligation, die Forderung, die Schuld.
(die Forderung ist ein einklagbares Recht auf Leistung, die Schuld einklagbare Pflicht zur Leistung)
3 Entstehungsgründe der Obligation ? (Art. 1 - 67)
( → Rechtsverhältnis zwischen einem Gläubiger und Schuldner)
• Entstehung durch Vertrag ⇒ Vertragserfüllung ?
• Entsteh. durch Unerlaubte Handlung ⇒ Person widerrechtlich geschädigt (Kausalzusammenhang) → Schadensersatz !
• Entsteh. durch Ungerechtfertigte Bereicherung ⇒ grundlos aus dem Vermögen anderer Person bereichert → Rückerstattung !
Wann ist eine Obligation erfüllt ?
Erfüllung ist Erbringung der geschuldeten Leistung, wodurch die Schuld getilgt wird.
Die richtige Erfüllung ist die nach Person, Ort, Teit, Inhalt richtige Leistung.
4 Entstehungsgründe einer Obligation aus einem Vertrag ?
1. gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung
2. Handlungsfähigkeit der Partner
3. Formvorschrift
4. zulässiger Inhalt
Was passiert, wenn einer dieser 4 Entstehungsgründe nicht erfüllt ist ?
Vertrag ist nichtig
Welche 3 schriftlichen Formen kennt das OR ?
1. Einfache Schriftlichkeit ⇒ verpflichtende Partei muss handschriftlich unterschreiben (Zession, Schenkung)
2. qualifizierte Schriftlichkeit ⇒ gleiche Handschriftlichkeit, zusätzliche Vertragsinhalte/Erklärung von Hand geschrieben ! (Bürgschaft bis 2000.00 / Solidarisch muss beigefügt sein ! / Testament voll handschr.)
3. Öffentliche Beurkundung ⇒ vom Staat beauftragte Person, Notar (Grundstückkaufvertrag, Bürgschaft ab 2000.00)
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