Öffentliches Dienstrecht
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Kartei Details
Karten | 29 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 21.08.2013 / 19.07.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Beamte im dienstrechtlichen Sinn
Berufung in eine öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis aufgrund von Beamtengesetzen
durch öffentlich-rechtlichen Verwaltungsakt
Dienstherrenfähigkeit
Gesetzesgrundlage?
§ 2 BeamtStG
juristische Person des öffentlichen Rechts
- Länder
- Gemeinden, Gemeindeverbände
- Körperschaften, Stiftungen Anstalten des öffentl. Rechts
formgerechte Ernennungsurkunde
Gesetzesgrundlage?
§ 8 Abs. 2 BeamtStG
Beamte im staatsrechtlichen Sinn
Gesetzesgrundlage und Definition
Art. 94 Abs. 1 BayVerf
Die Beamten des Staates, der Gemeinden und der Gemeindeverbände werden nach Maßgabe der Gesetze vom Volk gewählt oder von den zuständigen Behörden ernannt.