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Öffentliches Dienstrecht

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Kartei Details

Karten 29
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.08.2013 / 19.07.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Beamte im dienstrechtlichen Sinn

Berufung in eine öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis aufgrund von Beamtengesetzen

durch öffentlich-rechtlichen Verwaltungsakt

Dienstherrenfähigkeit

Gesetzesgrundlage?

§ 2 BeamtStG

juristische Person des öffentlichen Rechts

  • Länder
  • Gemeinden, Gemeindeverbände
  • Körperschaften, Stiftungen Anstalten des öffentl. Rechts

formgerechte Ernennungsurkunde

Gesetzesgrundlage?

§ 8 Abs. 2 BeamtStG

Beamte im staatsrechtlichen Sinn

Gesetzesgrundlage und Definition

Art. 94 Abs. 1 BayVerf

Die Beamten des Staates, der Gemeinden und der Gemeindeverbände werden nach Maßgabe der Gesetze vom Volk gewählt oder von den zuständigen Behörden ernannt.