OBV

Ordnungsbussenverfahren

Ordnungsbussenverfahren


C. K.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über das kantonale Ordnungsbussenverfahren (OBV) für Grundschüler. Sie behandeln die verschiedenen Arten von Übertretungen, die Verfahrensweisen und die Rolle der Polizei. Besonders relevant sind die Themen Bedenkfrist, Zuständigkeiten der Polizeiorgane und die Voraussetzungen für das Ausstellen von Bussen. Ideal für Schüler, die sich mit den Grundlagen der Verkehrskunde vertraut machen möchten.
Karten
49
Lernende
16
Sprache
Deutsch
Kategorie
Verkehrskunde
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
02.03.2013 / 04.12.2024

Lernkarten

Was regelt die Ordnungsbussenverordnung?

  • Regelt die Einzelheiten des Verfahrens
  • Im Anhang 1: Bussenliste (Art. 1 OBV)
  • Im Anhang 2: Mindestanforderungen für Formulare ( Art. 3 OBV)

Wo sind die Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften, welche mit Ordnungsbussen geahndet werden aufgeführt?

Im Anhang 1

Was sind die Voraussetzungen für die Aufnahme einer SVG-Übertretung in die Bussenliste?

  • Es muss eine Übertretung von Strassenverkehrsvorschriften sein
  • Widerhandlung muss häufig vorkommen (Massendelikt)
  • Der Sachverhalt muss eindeutig feststellbar sein (kein Ermessenspielraum)

Ein Täter erfüllt mehrere Ordnungstatbestände. Wann werden die Bussen NICHT zusammengezählt?

  • Wenn mit dem Parkieren oder Halten im Halteverbot zusätzlich ein anderer Tatbestand des ruhenden Verkehrs (nach Anhang 1, 2. Kapitel) erfüllt ist.
  • Wenn eine Pers. gleichzeitig als Fahrzeughalter und Fahrzeugführer (nach Anhang 1, 4. / 5. Kapitel) verantwortlich ist.
  • Wenn 2 oder mehr allgemeine Verkehrsregeln / Signale oder Markierungen missachtet werden, die denselben Schutzzweck haben.

Wann ist das OBV für Militärpersonen anwendbar?

  • Im Urlaub
  • Im Ausgang
  • Beim Einrücken
  • Nach Entlassung

Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren

Welche Übertretungen des kant. Rechts können mit Ordnungsbussen bestraft werden?

  • Aufgehoben (audienzrichterliches Verbot)
  • Straf- Justizvollzugsgesetz (Ruhestörung)
  • Hundegesetz und Verordnung
  • Baulärmverordnung
  • Fischereigesetz
  • Gastgewerbegesetz
  • Gastgewerbeverordnung

Was ist für die Personen, welche kantonalrechtliche Ordnungsbussen erheben, zu beachten?

Die ermächtigten Personen müssen einen amtlichen Ausweis bei sich haben.

Sie müssen eine Bewilligung vom Kanton für die jewillige Gemeinde haben.

Wie lange ist die Bedenkfrist/Zahlfrist bei kantonal-/gemeinderechtlichen Ordnungsbussen?

30 Tage

Wer bestimmt, welche kantonal- / gemeinderechtlichen Übertretungen in die Bussenliste kommen und wie teuer die Busse ist?

Bei kant.rechtlichen Ordnungsbussenverfahren entscheidet der Regierungsrat.

Bei gem.rechtlichen Ordnungsbussenverfahren entscheidet der Stadt- bzw der Gemeinderat.

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