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OBREa - 6. Erfüllung der Obligation + 7. Erlöschen der Obligation - S. 241 -258 - Obligationenrecht - Allgemeiner Teil

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Kartei Details

Karten 13
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.12.2012 / 01.12.2014
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/obrea_6_erfuellung_der_obligation_7_erloeschen_der_obligation_s_241_258_obligationenrecht_allgemeiner_teil_
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Wann ist eine Obligation erfüllt?

Mit der Erbringung der geschuldeten Leistung (z.B. übergabe des Kaufgegenstandes oder Bezahlung des Kaufpreises)

Wann ist eine Obligation erfüllt?

Mit der Erbringung der geschuldeten Leistung (z.B. übergabe des Kaufgegenstandes oder Bezahlung des Kaufpreises)

Wichtig: Gläubiger muss die nach Person, Gegenstand, Ort und Zeit richtige Leistung erhalten.

Welches sind die gesetzlichen Erfüllungsregeln der Obligation?

Wer soll

Wem

Was

Wann leisten. (alles Dispositives Recht)

Woraus ergibt sich der Erüllungsort einer Obligation?

Vertrag oder Gestz (Konsens wird vorausgesetzt)

Wie wird die Erfüllung der Obligation unterteilt?

freie Parteivereinbarung

ergänzende Erfüllungsregeln:

-Person

-Ort (Geldschulden, Speziesschulden, andere Schulden)

-Zeit

-Gegenstand

Wo wird die Geldschuld erfüllt?

Wohn-/Geschäftssitz des Gläubigers zur Erfüllungszeit

Wo wird die Speziesschuld erfüllt?

Lagerort der Sachen bei Vertragsabschluss

Wo wird eine "andere" Schuld erfüllt?

Wohn-/ Geschäftssitz des Schuldners zur Entstehungszeit.