OBREa - 1. Einführung (15. Obligationen) S. 77- 92. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil
OBREa - 1. Semester - 1. Einführung (15. Obligationen) S. 77- 92. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil
OBREa - 1. Semester - 1. Einführung (15. Obligationen) S. 77- 92. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil
Kartei Details
Karten | 25 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 03.12.2012 / 27.02.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Was ist eine Obligation?
Eine Forderung (Recht auf Leistung) des Gläubigers gegenüber des Schuldners
bzw. eine Schud (Pflicht zu leisten) des Schuldners gegenüber des Gläubigers.
(Bindung)
Wer sind die Beteiligten einer Obligation?
ein oder eine Mehrheit von Gläubigern und ein oder eine Mehrheit von Schuldnern. (Zweiparteienbeziehung)
Was kann alles Gegenstand einer Obligation sein?
-Leistung des Schuldners, die ein Tun, Unterlassen oder Dulden sein kann
Leistungserfolg kann mitgeschuldet sein (Bauunternehmer schuldet ein Haus)
Welche Art Recht ist die Forderung?
Ein Relatives Recht (nur gegen Schuldner)
(denn Absolute Rechte richten sich gegen jedermann)