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Obligationenrecht Allgemeiner Teil (ORAT)

- Entstehung von Verträgen - Nichtigkeit von Verträgen - Übervorlteilung und Willensmängel - Erfüllung und andere Beendigungsgründe - Leistungsstörungen - Abtretung und Schuldübernahme

- Entstehung von Verträgen - Nichtigkeit von Verträgen - Übervorlteilung und Willensmängel - Erfüllung und andere Beendigungsgründe - Leistungsstörungen - Abtretung und Schuldübernahme


Kartei Details

Karten 297
Lernende 24
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.12.2015 / 29.09.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Huguenin)
Weblink
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Was ist unter dem Begriff Obligation zu verstehen?

Die Obligation ist eine Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schulder, aus welcher dem Gläubiger eine Forderug gegenüber dem Schulder zusteht und für den Schuldner eine entsprechende Leistungspflicht (Schuld) begündet.

Nenne 5 Begriffe welche das Gesetz verwendet, um eine rechtliche Beziehung zwischen Schuldner und Gläubiger zu beschreiben.

1. Anspruch

2. Verbindlichkeit

3. Schuldpflicht

4. Verpflichtung

5. Haftung

In welche zwei Kategorien werden die Parteien einer Obligation eingeteilt? (Nur eine Antwort richtig)

Was ist unter dem Begriff Forderung zu verstehen?

Die Forderung ist das Recht des Gläubigers, die Leistung vom Schuldner zu verlangen