Premium Partner

Notwehr

§ 32 StGB

§ 32 StGB

Nicht sichtbar

Nicht sichtbar

Kartei Details

Karten 8
Lernende 15
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 05.04.2013 / 29.05.2022
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/notwehr
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/notwehr/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Notwehrlage

Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff

Angriff

Jedes menschliche Verhalten, das ein rechtlich geschütztes Interesse bedroht

Rechtswidrig 

Ein Angriff, der nicht seinerseits gerechtfertigt ist

Gegenwärtig

Ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder fortdauert

Notwehrhandlung

Erforderliche, geeignete Verteidigungshandlung

Erforderlichkeit

Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die zur sofortigen Abwendung des Angriffs geeignet ist und dabei das relativ mildeste Mittel darstellt.

Gebotenheit

Geboten ist die Notwehrhandlung, wenn sie nicht unter eine der Fallgruppen fällt, die diese einschränkt. sozial-ethische Schranken

Verteidigungswille

Handeln in Kenntnis und aufgrund der Notwehrlage