NIN ZF
NIN 25 zusammenfassung
NIN 25 zusammenfassung
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Flashcards
Produkte und Prozesse vereinheitlichen, den Austausch von Waren und Dienstleistungen fördern und technische Handelshemmnisse verhindern.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.1, S. 7.
Nein. Normen sind allgemeine Regeln und bilden den allgemein anerkannten Stand der Technik ab.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.1, S. 7.
Sie fördern Kompatibilität, Sicherheit und die richtige Funktion elektrotechnischer Geräte und Anlagen.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.1, S. 7.
Electrosuisse betreut sie über das CES, das Comité Electrotechnique Suisse.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.1, S. 7.
In der IEC und im CENELEC.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.1, S. 7.
Das Technische Komitee TK 64 des CES.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.1, S. 7.
EleG, Starkstromverordnung StV, Niederspannungs-Installations-Verordnung NIV und Niederspannungs-Erzeugnis-Verordnung NEV.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.1, S. 7.
Ein auf das Wesentliche reduzierter Auszug aus der NIN mit zusätzlichem Fachteil für grundlegende Fachkenntnisse.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.1, S. 7.
0 Inhalts-/Stichwortverzeichnis, 1 Grundsätze, 2 Begriffe, 3 Allgemeine Merkmale, 4 Schutzmassnahmen, 5 Betriebsmittel, 6 Prüfungen, 7 Besondere Räume, 8 Funktionale Aspekte.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.2, S. 8.
L = Aussenleiter, N = Neutralleiter, PE = Schutzleiter, PEN = kombinierter Schutz- und Neutralleiter.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.2, S. 8.
Sie kennzeichnen unter anderem zulässig/richtig/erforderlich sowie nicht möglich/unzulässig.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.2, S. 8.
Sie verweisen auf NIN 2025, NIN COMPACT oder andere Dokumente wie EN, HD oder SEV.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.2, S. 8.
Es kennzeichnet eine empfohlene oder nicht empfohlene Lösung, nicht zwingend eine Pflicht.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 1.2, S. 8.
Betriebsinhaber von Starkstromanlagen müssen Personenschädigungen oder erhebliche Sachbeschädigungen durch Elektrizität dem ESTI melden.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.1, S. 9.
Etwa 500 Elektrounfälle pro Jahr.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.1, S. 9.
Etwa 4 bis 5 pro Jahr.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.1, S. 9.
Gemäss Unterlage rund 65 %.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.1, S. 9.
Vor allem Fachleute.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.1, S. 9.
Schlechte Risikobeurteilung, mangelhafte Arbeitsvorbereitung, Missachtung der 5+5 Regeln sowie Unaufmerksamkeit oder Nachlässigkeit.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.1, S. 9.
Klare Aufträge; geschultes Personal; sichere Arbeitsmittel; Schutzausrüstung; nur geprüfte Anlagen in Betrieb nehmen.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.1, S. 9.
Freischalten; gegen Wiedereinschalten sichern; Spannungsfreiheit prüfen; erden und kurzschliessen; gegen benachbarte aktive Teile schützen.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.1, S. 9.
Arbeiten im spannungsfreien Zustand, der nach den 5 Sicherheitsregeln hergestellt und sichergestellt wurde.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.2, S. 10.
Arbeiten, bei denen man in die Annäherungszone gelangt, die Gefahrenzone aber nicht erreicht.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.2, S. 10.
Prüfen, Messen, Abdeckungen anbringen/entfernen sowie Leuchtmittel ersetzen, sofern IP2X erfüllt ist.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.2, S. 10.
Bewusstes Berühren spannungsführender Teile oder Eindringen in die Gefahrenzone.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.2, S. 10.
In Arbeiten unter Spannung AuS 1 und AuS 2.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.2, S. 10.
Wenn sie nötiges Fachwissen und genügend praktische Erfahrung haben, im 3. Lehrjahr entsprechend ausgebildet und instruiert sind.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.2, S. 10.
Elektroinstallateur:innen EFZ oder gleichwertig ausgebildete, speziell geschulte und ausgerüstete Personen; keine Lernenden.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.2, S. 10.
Durchströmung, Störlichtbogen und nicht elektrische Gefahren.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.2, S. 10.
Vom Arbeitsort und von der konkreten Tätigkeit bzw. Gefährdung.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.2, S. 10.
Schutzhelm mit Visier, Handschuhe bzw. Isolier-/Hitzehandschuhe und Schutzkleidung.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.2, S. 10.
Thermische, chemische und muskelreizende Wirkung.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.3, S. 11.
Verbrennungen an Ein-/Austrittsstellen, innere Verbrennungen sowie Verkohlung und Lichtbogenblendung.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.3, S. 11.
Flüssigkeitsverlust, Verkochungen und elektrolytische Zersetzung des Blutes.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.3, S. 11.
Muskelverkrampfungen, Erstickungsgefahr, Herzstillstand und Herzkammerflimmern.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.3, S. 11.
Von Stromstärke, Frequenz, Strombahn und Einwirkdauer.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.3, S. 11.
Bei 50 bis 60 Hz; oberhalb 400 Hz nimmt das Gefahrenpotenzial stark ab.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.3, S. 11.
Bei Strömen über etwa 15 mA können Muskelverkrampfungen und die Loslassgrenze auftreten.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.3, S. 11.
Bei über etwa 80 mA und einer Einwirkdauer von mehr als 0,3 s.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.3, S. 11.
Er zeigt die Wirkung des Körperstroms in Abhängigkeit von Stromstärke und Einwirkdauer.Fundort: NIN2025_ZF, Abschnitt 2.4, S. 12.