Mündliche Prüfung
Bilanzierung, Sonderbilanzen
Bilanzierung, Sonderbilanzen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 96 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 23.11.2013 / 16.10.2020 |
Attribution de licence | Pas de droit d'auteur (CC0) |
Lien de web |
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Intégrer |
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Was ist Bilanzierung?
->Bestandteil des Jahresabschluss
->dort werden konkrete Bewertungen des Vermögens und der Schulden einer Unternehmung ausgewiesen
Wem interessiert die Bilanz und was bezweckt sie?
->Adressaten: Kreditgeber, Investoren, Gewerkschaften, Öffentlichkeit, Lieferanten, Regierung
->Bilanz soll informieren und eine Zahlungsbemessung liefern (Jahresabschluss nach Handelsrecht-Handelsbilanz), außerdem zeigt sie die Steuerbemessung (JA nach Steuerrecht-Steuerbilanz)
Erläutere die Buchführungspflicht!
->nur wer buchführungspflichtig ist, muss eine Bilanz aufstellen
->Handelsrecht: § 238 (1) S.1 HGB; jeder Kaufmann (im Handelsregister eingetragen) ist nach HR buchführungspflichtig
->Steuerrecht: § 140 AO; wer im HR der Buchführung unterliegt, tut das auch im StR; lt. § 141 AO können Nichtkaufleute jedoch im Steuerrecht buchführungspflichtig werden (siehe Gesetz)
Nenne die allgemeinen Vorschriften des HGBs!
Erläutere außerdem die Besonderheit des § 267 HGB!
->§ 242 Pflicht zur Aufstellung
->§ 243 Aufstellungsgrundsatz
->§ 244 Sprache, Währungseinheit
->§ 245 Unterzeichnung
->§ 267 HGB: gibt die Grenzwerte an, welche die Einstufung der Größen wiedergibt; wenn auf zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen 2 Merkmale (beliebige) eine höhere Grenze ausweisen, muss eine neue Einstufung erfolgen
Erläutere die Besonderheit bei Abrechnungszeiträumen!
->Bilanzstichtag ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraums
->Geschäftsjahr: ist der handelsrechtliche AZ; § 240 (2) S.1,2 HGB; hat nur der Kaufmann und wird nur durch diesen festgelegt
->Wirtschaftsjahr: ist der steuerrechtliche AZ; § 4a (1) S.2 Nr. 2 EStG; folgt dem Geschäftsjahr
Erläutere die Aufstellungsfristen!
->Bilanzstichtag und Aufstellungsdatum sind voneinander abzugrenzen
->Bilanzstichtag ist der letzte Tag des Geschäftsjahres
->Aufstellungsdatum erfolgt im Folgejahr
->bis zum Aufstellungsdatum müssen alle Arbeiten für den JA abgeschlossen sein; bis dahin können Korrekturen vorgenommen werden
->Fristen für EU/PG sind 12 Monate für große und mittlere KapGes. 3 Monate und 6 Monate bei kleinen KapGes. (siehe § 264a HGB)
Erläutere die GoB’s!
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung:
->Vollständigkeit
->Richtigkeit
->Einzelerfassung
->Nachprüfbarkeit
(§ 246 (1) S.2, 3 HGB)
Erläutere die Prüfungs- und Offenlegungspflicht!
Prüfungspflicht:
->bei Pflicht muss Wirtschaftsprüfer JA der UN prüfen, dieser wird vom UN beauftragt; ein Betriebsprüfer kommt unaufgefordert vom Finanzamt
->dieser Prüfer muss den Bericht einen Bestätigungsvermerk aushändigen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, ansonsten wird der Bestver. Eingeschränkt bzw. verweigert; dieser BV wird veröffentlicht
->Pflicht besteht bei mittleren und großen KapG und PG im Sinne des § 264a HGB
Offenlegungspflicht:
->JA muss veröffentlicht werden; dieses erfolgt über den elektronischen Bundesanzeiger (§ 325 (1) S.1 HGB)
->Pflicht besteht wie bei der Prüfungspflicht; Umfang ist abhängig von der Rechtsform und der Größenklasse