Modul A, 3. Teil
Prämienstruktur, Prämienberechnugn, IPV, Risikoausgleich, KOBE, Prämienverzug, Ruhen der Unfalldeckung, Militärsistierung
Prämienstruktur, Prämienberechnugn, IPV, Risikoausgleich, KOBE, Prämienverzug, Ruhen der Unfalldeckung, Militärsistierung
-
- 1 / 17
-
Lernkarten
Weshalb bezalen nicht alle VN's die gleicht OKP-Prämie?
- Alter
- Kanton
- Regionen innerhalb des Kantons
- Ausgewählte Versicherungsform (HMO, WF, Bonus, etc.)
- Sisiterung der Unfalldeckung
- Prämeinverbilligung
- Risikostruktur der Kasse
- Reserve der Kasse
- Strategie der Kasse
- Unterschiedliche Prognosen der Mengenentwicklung
- Verwaltungskosten der Kasse
- Kassen die Gerichtsverfahren einkalkulieren
Finanzierung der Zusatzversicherung nach VVG
- In der Regel Umlageverfahren
- Risikogerechte Prämien (Äfquivalenzprinzip)
- Wegfall Risikoausgleich
- Möglichkeit der Gründung verschiedener Risikogruppen
- Möglichkeit nach Eintritssalter oder Effektivalter zu tarifrieren
- Bewilligungsverfahren wesentlich einfacher
Genehmigung durch FINMA
Prämienverbilligung / Allgemeines
- Wegfall der Subventionen an KV per 1.1.1996
- Ersatz durch Beiträge an VN in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
- Finanzierung druch Bund und Kantone
Beiträge durch Bund und Kantone
- Bundesbeitrag an Kantone von 7,5 % der Bruttokosten
(= Prämiensoll + KOBE) - Kantone bestimmen ihren Anteil selber
- Verbilligung der Prämien bei unteren und mittleren Einkommen für Kinder und Jugendliche in Ausbildung um mindestes 50 %
(Kann sein das die Erwachsenen (Eltern) keine IPV bekommen, jedoch die Kinder/Jugendliche schon)
Jeder Kanton definiert den Begriff "Bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse" selber
Möglichkeiten:
- Steuerbares Einkommen
- Vermögen
- Einzalungen in Säule 3a; Pensionskasse
- Anzahlung Untetstützungs-Bedürftige
- Bezüger von Ergänzungsleistungen
- Bezüger von Sozialhilfe
Ermittlung der Anspruchsberechtigten bei der IPV
- Automatische Ermittlung der Anspruchsberechtigung
- Antragssystem
- Diverse Mischformen
Risikoausgleich
Ziel: Ausgleich der ungleich verteilten Risiken innerhalb der Versicherer
Kriterien: Alter, Geschlecht, Spitalnächte (ab 3 Nächten)
Hohe Risiken: Frauen und ältere Versicherte
Grundlage: Bestandesstrukturen innerhalb eines Kantons
Druchführung: Gemeinsame Einrichtung
Gültigkeit: ab Neu 1.1.12 für 5 Jahr befristet bis 31.12.16
Risikogruppen für den Risikoausgleich
Alter:
18 - 25 Jahre
26 - 90 Jahre (aufgeteilt in 5- Jahresschritten)
Ab 91 Jahre
(Kinder werden nicht berücksichtigt)
- Zuteilung Aufgrund der Geburtsjahre
- Trennung nach Geschlecht
- Spital- und Pflegheimaufenthalte ab 3 Nächten
Risikoausgleich, Verpflichtungen der KV's
- Datenlieferung an Gemeinsame Einrichtung
- Bildung separater Rückstellung
- Leistung von Akontozahlung (= Vorschuss an Gemeinsame Einrichtung)