Premium Partner

Mietrecht Kapitel 9 - 11

SVIT Immobilien Treuhänder 2016/2017

SVIT Immobilien Treuhänder 2016/2017


Kartei Details

Karten 21
Lernende 30
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 07.11.2016 / 11.01.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/mietrecht_kapitel_9_11
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/mietrecht_kapitel_9_11/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

1. Wo sind die gesetzlichen Grundlagen, Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen geregelt?

1. Art. 269 - 270e OR und Art. 10 - 20 VMWG

QUELLE: Skript Mietrecht, Seite 40/70

2. Wann spricht man von missbräuchlichen Mietzinsen?

1. Wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird.

2. Wenn sie auf einem offensichtlich übersetzen Kaufpreis beruhen.

Quelle: Skript Mietrecht, Seite 40/70

3. Wann gelten Mietzinse nicht als missbräuchlich?

Wenn sie:

1. im Rahmen der Orts- und Quartierüblichkeit liegen

2. durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen des Vermieters begründet sind

3. bei neueren Bauten im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite liegen

4. lediglich dem Ausgleich einer Mietzinsverbilligung dienen, wobei der Zahlungsplan dem Mieter im Voraus bekannt sein muss (Wohneigentumsförderung WEG)

5. ledigich die Teuerung auf dem risikotragenden Kapital ausgleicht

6. das in Rahmenverträgen empfohlene Ausmass nicht übersteigt. Diese Bestimmung kann aber nur angewendet werden, wenn der geforderte Mietzins, gestützt auf einen gesamtschweizerischen Rahmenmietvertrag, als zulässig erscheint.

QUELLE: Skript Mietvertrag, Seite 40/70

4. Dürfen Kosten-/Marktfaktoren bei Mietzinserhöhungen kummuliert werden? Was bedeuten absolute und relative Gründe?

1. Kosten-/Marktfaktoren bei Mietzinserhöhungen dürfen nicht kummuliert werden, ebensowenig wie absolute und relative Gründe.

2. Absolute Gründe: angemessener Ertrag (Kostenfaktor), kostendeckende Bruttorendite (Kostenfaktor), Orts- und Quartierüblichkeit (Marktfaktor), Neuvermietung (Marktfaktor)

Relative Gründe: Referenzzinssatz, Teuerung auf dem risikotragenden Kapital, Kostensteigerung Unterhalt / Verwaltung, Mehrleistungen, Indexveränderungen

QUELLE: Skript Mietvertrag, Seite 40/70

5. Welchen Anforderungen unterliegt eine Mietzinserhöhung? Was passiert wenn diese nicht eingehalten werden?

1. sie ist nichtig, wenn sie nicht mit dem amtlichen Formular mitgeteilt wurde

2. sie ist nichtig, wenn sie nicht begründet ist.

3. sie ist nichtig, wenn mit der Mitteilung die Kündigung angedroht oder ausgesprochen wird.

QUELLE: Skript Mietvertrag, Seite 41/70; Art. 269d Abs. 2 OR

6. Was gelten für Formvorschriften für das amtliche Formular?

1. Begründungspflicht durch den Vermieter

2. bisheriger Nettomietzins und bisherige Belastung des Mieters für Nebenkosten

3. Zeitpunkt auf wann die Erhöhung in Kraft tritt

4. klare Begründung der Erhöhung (mehrere Anpassungsgründe sind in Einzelbeträgen aufzuführen)

5. gesetzliche Voraussetzung der Anfechtung

6. Verzeichnis der Schlichtungsbehörden und ihre örtliche Zuständigkeit

QUELLE: Skript Mietvertrag, Seite 41/70, VMWG Art. 19 + 20

7. Was muss bei der Zustellung einer Mietzinserhöhung bei Familienwohnungen und Wohnungen von eingetragener Partnerschaft beachtet werden?

1. Zustellung nur den Vertragspartnern

2. bei mehreren Mietern ist es empfehlenswert alle Mietparteien im Adressfeld aufzuführen

3. Mietzinserhöhung muss 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintreffen. Da die Zustellung normalerweise mit Einschreiben erfolgt, muss die 7-tägige Abholfrist eingerechnet werden. 

QUELLE: Skript Mietvertrag, Seite 41/70

8. Wie wird die Zustellfrist berechnet?

Postzustellung                                        3 Tage (1-3 Tage)

Einschreiben (postalische Abholfrist)      7 Tage

Frist gem. Art. 269d Abs. 1 OR             10 Tage

Total                                                       20 Tage

QUELLE: Skript Mietvertrag, Seite 41/70