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Mietliegenschaften - Mietvertrag

Mietzinsfestlegung (Kapitel 8), Mietvertragliche Leistungsänderungen (Kapitel 9), Wertvermehrende Investitionen (Kapitel 10)

Mietzinsfestlegung (Kapitel 8), Mietvertragliche Leistungsänderungen (Kapitel 9), Wertvermehrende Investitionen (Kapitel 10)


Kartei Details

Karten 28
Lernende 16
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 30.09.2014 / 06.01.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was braucht es für die Berechnung einer Mietzinskalkulation bei der Erstvermietung?

  • Kapitalzinsen (FK/EK) von den Anlagekosten
  • Laufende Kosten von den Anlagekosten (0,25 - 0,5%)
  • Unterhaltskosten 0,5 - 1,5% der Baukosten
  • Abschreibungen 0,75 - 1,5% der Baukosten
  • Risikoprämie 0,25 - 0,5% der Anlagekosten
  • Bewirtschaftungskosten 4 - 5% des kostendeckenden Mietzinses

Was sind Folgen für eine ungenügende Bruttorendite?

  • tiefere Eigenkapitalverzinsung
  • höherer Eigenfinanzierungsbedarf

Formel Bruttorendite! Wie hoch darf die Bruttorendite sein?

  • Mietzinseinnahmen * 100 / Anlagekosten
  • jeweiliger Referenzzinssatz darf nicht um mehr als 2% übersteigen

Formel Nettorendite! Wie hoch dar die Nettorendite sein?

  • Nettoertrag * 100 / teuerungsbedingtes Eigenkapital
  • jeweiliger Referenzzzinssatz darf nicht um mehr als 0,5% übersteigen

Wann ist ein Mietzins missbräuchlich?

  • Wenn ein übersetzter Ertrag erzielt wird
  • auf einem übersetzten Kaufpreis beruht

Wann gelten Mietzinse nicht als missbräuchlich?

  • im Rahmen der Orts- und Quartiersüblichkeint liegt
  • durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen des Vermieters begründet ist
  • bei neueren Bauten im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite liegt
  • lediglich dem Ausgleich von Mietzinsverbilligungen dienen, wobei der Zahlungsplan dem Mieter im Voraus bekannt sein muss (Wohnungseigentumsförderung WEG)
  • lediglich die Teuerung auf dem risikotragenden Kapital ausgleicht
  • das in Rahmenverträgen empfohlene Ausmasse nicht übersteigt

Nenne die Kosten- und Marktfaktoren!

  • Kostenfaktoren
    absolut:
    - angemessener Ertrag
    - kostendeckende Bruttorendite
    relativ:
    - Referenzzinssatz
    - Teuerung
    - Kostensteigerung
    - Mehrleistungen
    - Indexveränderungen
  • Marktfaktoren
    absolut:
    - Orts- und Quartiersüblichkeit
    - Neuvermietung

Was muss bei der Mietzinsgestaltung nach Kosten- und Marktfaktoren beachtet werden?

  • Markt- und Kostenfaktoren dürfen nicht kumuliert werden
  • absolute und relative Gründe dürfen nicht kumuliert werden