Miete
Fragen Buch
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Set of flashcards Details
Flashcards | 25 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | General Education |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 16.11.2016 / 19.03.2023 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/miete17
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9.25 Wie lange kann ein Mietverhältnis für Wohnungen maximal erstreckt werden?
?Das Mietverhältnis kann für Wohnräume um höchstens vier Jahre erstreckt werden.
9.24 Welche Umstände verunmöglichen eine Mieterstreckung?
?Die Erstreckung ist von vornherein ausgeschlossen, wenn der Mieter z.B. in Zahlungsverzug ist oder er seine Pflicht zur Sorgfalt und zur Rücksichtnahme verletzt hat.
9.23 Nennen Sie zwei Gründe, die zur Anfechtung einer Kündigung berechtigen.
?Kündigung aufgrund von Ansprüchen, die der Mieter nach Treu und Glauben einfordert (z.B. Rachekündigung, weil der Mieter wegen zu hoher Heizkosten reklamiert)
Kündigung während eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis
Kündigung vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens (Sperrfrist)
9.22 Innert welcher Frist müssen Sie eine Mietzinserhöhung anfechten?
?Ich muss eine Mietzinserhöhung innert 30 Tagen nach Ankündigung bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
9.21 Unter welchen Voraussetzungen ist die Ankündigung einer Mietzinserhöhung rechtswirksam?
?Die Vermieterin muss die Mietzinserhöhung auf einem vom Kanton bewilligten Formular rechtzeitig mitteilen (spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist) und begründen.
9.2 Was regelt der Mieterschutz? Der Mieterschutz regelt
?den Schutz des Mieters vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchlichen Forderungen der Vermieterin
die Anfechtung missbräuchlicher Kündigungen
die befristete Erstreckung von Mietverhältnissen.
9.19 Für welche Schäden haften Sie bei der Wohnungsrückgabe?
?Sie haften ausschliesslich für Schäden, die fahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind.
9.18 Welche Kündigungsfristen gelten für Wohnungen und möblierte Einzelzimmer?
?Die Kündigung muss am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Vermieterin eintreffen, sonst gilt sie als verspätet.