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Mehrwertsteuer, Finanzbuchhaltung

Kap. 33 aus "Das Rechnungswesen der Unternehmung", von Jürg Leimgruber und Urs Prochinig, Verlag SKV

Kap. 33 aus "Das Rechnungswesen der Unternehmung", von Jürg Leimgruber und Urs Prochinig, Verlag SKV


Set of flashcards Details

Flashcards 12
Language Deutsch
Category Finance
Level Vocational School
Created / Updated 28.12.2014 / 24.02.2023
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Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Bundessteuer. Sie ist mit über einem Drittel der Gesamteinnahmen die wichtigste Geldquelle des Bundes.

Der Name Mehrwertsteuer rührt daher, dass der von einer Unternehmung geschaffene Mehrwert besteuert wird. Bei einer Kleiderfabrik beispielsweise besteht dieser Mehrwert hauptsächlich aus der Wertdifferenz zwischen den eingekauften Stoffen und den verkauften Kleidern. Die Steuer wird jeweils auf dem Nettobetrag der Wertschöpfung erhoben; die auf den vorangehenden Stufen bezahlte MWST kann als Vorsteuer in Abzug gebracht werden.

Die Abrechnung mit der eidgenössischen Steuerverwaltung erfolgt in der Regel vierteljährlich.

Wer ist gemäss Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer Art. 10 steuerpflichtig?

Zitat aus dem Gesetz: ".....wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt .... und unter eigenem Namen nach aussen auftritt."

 

 

Wer ist von der Steuerpflicht befreit?

-Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100 000.- Franken

-Nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine und gemeinnützige Institutionen mit einem

Jahresumsatz von weniger als Fr. 150 000.- .

Was wird bei der Mehrwertsteuer besteuert?

Besteuert werden folgende durch Steuerpflichtige getätigte Umsätze, sofern sie nicht ausdrücklich von der Steuer ausgenommen sind:

-die im Inland erbrachten Lieferungen von Gegenständen

-die im Inland erbrachten Dienstleistungen

-die Einfuhr von Gegenständen

-der Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland

Welche Steuersätze gibt es bei der Mehrwertsteuer?

  • Normalsatz 8,0%: Grundsätzlich werden alle Umsätze zum Normalsatz von 8,0% besteuert. Zusammengefasst sind dies:
    • Gegenstände wie Waren, Rohstoffe, Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar
    • Energie wie Elektrizität, Gas, Heizöl, Treibstoffe
    • Dienstleistungen von Reisebüros, Taxiunternehmen, Coiffeuren, Ingenieuren, Rechtsanwälten, Architekten, Werbebüros, Transportuntertnehmen, Restaurants und Hotels
    • Gegenstände zum Eigenverbrauch / Vorsteuerabzug ist möglich
  • Beherbergungsleistungen Sondersatz 3,8%:
    • Für Übernachtung & Frühstück/ Vorsteuerabzug ist möglich
  • Reduzierter Satz 2,5%: Güter & Dienstleistungen des täglichen Bedarfs
    • Nahrungsmittel
    • Alkoholfreie Getränke
    • Futtermittel
    • Medikamente
    • Zeitungen, Bücher
    • Pflanzen, Sämereien
    • Wasser in Leitungen
    • Radio- und Fernsehgebühren
    • Gegenstände zum Eigenverbrauch
  • Von der Steuer befreite Umsätze 0%:
    • Export von Gütern und Dienstleistungen. Sie sollen im Bestimmungsland besteuert werden. Ein Vorsteuerabzug ist möglich. Die Steuer wird an der Grenze erhoben
  • Von der Steuer ausgenommene Umsätze mit 0%:
    • Ärzte, Zahnärzte, Heilbehandlungen
    • Schulen
    • Kirche, soziale Institutionen
    • Kino, Theater, Konzerte
    • Lotterien
    • Sportanlässe
    • Geld- und Kapitalverkehr
    • Versicherungen
    • Wohnungs- und Geschäftsmieten
    • Liegenschaftskäufe
    • Im eigenen Betrieb gewonnene Erzeugnisse der Landwirtschaft
    • Für verschiedene von der Steuer ausgenommene Umsätze kann die freiwillige Versteuerung beantragt werden.

Beispiel Mehrwertsteuer-Abrechnung einer Kleiderfabrik

Verkaufswert der Kleider an die Kleiderboutique  Fr. 30 000.-

- Einkaufswert der Stoffe (=Vorleistung)       Fr. 10 000.-          

= Geschaffener Mehrwert: Fr. 20 000.-  100%

Mehrwertsteuer:                Fr. 1 600.-        8%

Was versteht man unter Umsatzsteuer?

Unter Umsatzsteuer versteht man die auf dem Umsatz geschuldete Mehrwertsteuer

 

Was versteht man unter Vorsteuer?

Unter Vorsteuer versteht man die auf empfangenen Lieferungen und Leistungen bezahlte Mehrwertsteuer. Sie kann von der geschuldeten Umsatzsteuer in Abzug gebracht werden. Den abzugsfähigen Betrag nennt man auch Vorsteuerabzug.