Mehrwertsteuer

1. Teil bis Seite 52

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N. W.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz, insbesondere für Fachleute im Finanzbereich. Sie decken verschiedene Aspekte wie die steuerliche Behandlung von Leistungen, Lieferungen, Dienstleistungen und spezifische Ausnahmen ab. Die Karteikarten erklären die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze, die Behandlung von Nebenkosten, Leistungskombinationen und die steuerlichen Besonderheiten im Tourismussektor. Besonders nützlich sind sie für Steuerberater, Buchhalter und Unternehmer, die sich mit der korrekten Abrechnung und Versteuerung von Umsätzen befassen.
Flashcards
156
Students
28
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
25.04.2015 / 07.12.2025

Flashcards

Welche verschiedene mögliche zollamtliche Dokumente gibt es, die zu einer Steuerbefreiung führen?

Das gebräuchlichste Ausfuhrdokument ist das Einheitsdokument Nr. 3; daneben gibt es aber noch andere Ausfuhrnachweise.

Wann kann auf einen Ausfuhrnachweis verzichtet werden?

Bei Ausfuhrsendungen durch Speditions- und Kurierfirmen und die Schweizerische Post bis zu einem Wert von CHF 1'000.00 kann auf den zollamtlichen Ausfuhrnachweis verzichtet werden, wenn anhand der Geschäftsunterlagen (z.B. Beförderungsauftrag, Rechnung, Zahlung) die Ausfuhr nachgewiesen werden kann.

Sobald eine Leistung von der Steuer befreit ist, darf auf der Rechnung an den Leistungsempfänger...

...keine MWST ausgewiesen werden. Auf den Aufwendungen für steuerbefreite Umsätze darf die Vorsteuer in Abzug gebracht werden.

Von der Steuer befreit sind Lieferungen von Gegenständen, die...

...direkt ins Ausland befördert werden - MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1. Darunter fallen alle Gegenstände, die aus dem Inland direkt ins Ausland versandt oder befördert werden.

Mit welchem Verfahren kann eine Ein- und Ausfuhr bzw. eine Aus- und Einfuhr erfolgen?

Mit dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung (VV-Einfuhr bzw. VV-Ausfuhr).

Was ermöglicht die VV-Einfuhr?

Sie ermöglicht es, dass ein Gegenstand für eine bestimmte Zeit ins Inland eingeführt werden kann, ohne dass darauf der Zoll und die MWST entrichtet werden müssen, da der Gegenstand für die Wiederausfuhr bestimmt ist. Gleich verhält es sich bei diesem Verfahren mit einem Gegenstand der vorübergehend ins Ausland geliefert wird.

Erfolgt die Einfuhr und Wiederausfuhr unter dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung, wird der Ausfuhrnachweis wie erbracht?

Mit der Annullierung der VV-Einfuhr. Die Annullierung der VV-Einfuhr gilt dann als Ausfuhrdokument, sofern kein separates Ausfuhrdokument erstellt wurde.

Wie erfolgt der Ausfuhrnachweis bei Dienstleistungen?

Buch- und Belegmässig. Es gibt aber nur sehr wenige Dienstleistungen, die von der Steuer befreit werden können.

Als Dienstleistungen von der Steuer befreit werden können insbesondere...

  • die Vermittlungsleistungen
  • die Leistungen von Reisebüros
  • und Organisatoren von Veranstaltungen

Nicht nur das Versenden und Befördern von Gegenständen, sondern auch das Vermieten und Verleasen von Gegenständen ist von der Steuer befreit, sofern diese Gegenstände:

  • direkt ins Ausland befördert oder versendet werden und
  • vom Leistungsempfänger überwiegend im Ausland genutzt werden.

Auch das Vermieten oder Verleasen von Beförderungsmitteln fällt unter diese Bestimmung. Somit sind sowohl ins Ausland verleaste Fabrikationsmaschinen als auch Fahrzeuge jeglicher Art von der Steuer befreit, sofern die beiden oben aufgeführten Bedingungen erfüllt sind - MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 2

Die Lieferung von Gegenständen, die nur vorübergehend in der Schweiz sind, sogenannte unverzollte Transitware, ist steuerbefreit, wenn...

...die Gegenstände unter Zollüberwachung stehen - MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 3.

Worum handelt es sich bei Transitware?

Um Transitware handelt es sich in der Regel bei Lieferungen, die aus dem Ausland kommend in der Schweiz kurz zwischengelagert werden (z.B. in Zollfreilagern), um danach wieder ins Ausland weitergesandt zu werden.

Weshalb handelt es sich beim Verbringen von Gegenständen ins Ausland nicht um eine Lieferung?

Da beim Verbringen die Verfügungsmacht über den Gegenstand nicht auf eine Drittperson übergeht. Üblicherweise werden Werkzeuge ins Ausland verbracht, um dort eine Arbeit ausführen zu können - MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 4.

Beförderungsleistungen und damit zusammenhängende sonstige Leistungen bis zum Bestimmungsort im Inland, die nachweislich in Zusammenhang mit einer Einfuhr von Gütern stehen, sind bei Erbringung für einen inländischen Auftraggeber von der Steuer...

...befreit. Die MWST auf der Beförderungsleistung wird zusammen mit der Einfuhrsteuer auf der Warenlieferung durch den Zoll erhoben - MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 5.

Beförderungsleistungen und damit zusammenhängende sonstige Leistungen, die nachweislich in Zusammenhang mit einer Ausfuhr von Gütern stehen, sind von der Steuer...

...befreit, wenn sie für inländische Auftraggeber erbracht werden - MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 6. 

Die Beförderung und alle damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen von Gegenständen im Ausland sowie die Beförderung von Waren, die unter Zollüberwachung stehen, sind von der Steuer...

...befreit - MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 7

Von den Leistungen an Unternehmen, die gewerbsmässig in der Luftfahrt tätig sind und überwiegend Umsätze aus Auslandflügen tätigen, sind................von der Steuer befreit. 

  • die Lieferung 
  • der Umbau
  • die Instandsetzung
  • Wartung
  • Vercharterung und Vermietung von Luftfahrzeugen

Somit werden im internationalen Luftverkehr bereits die sogenannten Vorumsätze von der Steuer befreit - MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 8

Der Ort der Vermittlungsleistung befindet sich am Sitz des Dienstleistungsempfängers. Vermittlungsleistungen sind als Dienstleistungen dann von der Steuer befreit, wenn...

...der vermittelte Umsatz auch von der Steuer befreit ist oder im Ausland bewirkt wird. Eine Vermittlungsleistung liegt nur dann vor, wenn ein Vermittler ausdrücklich im Namen und für Rechnung eines Dritten tätig ist - MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 9

Die von einem Reisebüro oder einem Organisatoren von Veranstaltungen in eigenem Namen erbrachten Dienstleistungen sind von der Steuer befreit, soweit...

...sie Lieferungen und Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, die von den Dritten im Ausland bewirkt wird. Werden diese Leistungen Dritter sowohl im Inland wie im Ausland erbracht, dann ist nur der Teil der Dienstleistung des Reisebüros oder des Organisators von der Steuer befreit, der auf Leistungen im Ausland entfällt - MWSTG Art. 23 Abs. 2 Ziff. 10.

Eine direkte Ausfuhr ins Ausland liegt vor, wenn...

...der Gegenstand der Lieferung ohne Ingebrauchnahme im Inland ins Ausland ausgeführt wird. Bei Reihengeschäften erstreckt sich die direkte Ausfuhr auf alle beteiligten Lieferanten. Dabei kann der Gegenstand der Lieferung vor der Ausfuhr durch Beauftragte auch verarbeitet werden MWSTG Art. 23 Abs. 3.

Die Beförderung von Personen ist an demjenigen Ort steuerbar, an dem...

...die zurückgelegte Strecke liegt. Somit unterliegen Beförderungsleistungen im Inland der schweizerischen MWST. 

Der Personentransport im internationalen Luft- und Eisenbahnverkehr ist von der Steuer befreit, wenn...

...nur der Abgangsort oder der Bestimmungsort im Inland liegen oder aber sowohl Abgangs- wie Ankunftsort im Ausland liegen und die inländische Strecke nur zum Transit benutzt wird - MWSTG Art. 23 Abs. 4 und MWSTV Art. 41 -43 

Beim internationalen Eisenbahnverkehr ist die Befreiung noch an die Bedingung geknüpft, dass...

...der Fahrpreisanteil der ausländischen Strecke grösser sein muss, als die wegen der Steuerbefreiung entfallende Mehrwertsteuer - MWST Art. 42.

Die Befreiung im internationalen Busverkehr tritt ein, wenn...

...die Strecke überwiegend über ausländisches Gebiet führt oder die Schweizer Strecke nur im Transit benutzt wird. 

Inlandlieferungen von Privatgegenständen zwecks Ausfuhr im Reisenden- und Grenzverkehr kommen vorwiegend beim Ladenverkauf vor. Sofern die folgenden Sonderbestimmungen erfüllt sind, gelten derartige Lieferungen als von der Steuer befreit: 

  • der Preis der gelieferten Ware muss mindestens CHF 300.00 betragen
  • der Abnehmer darf nicht im Inland Wohnsitz haben
  • der gelieferte Gegenstand muss für den privaten Gebrauch des Abnehmers oder für Geschenkzwecke bestimmt sein
  • der gelieferte Gegenstand muss innerhalb 30 Tagen nach seiner Übergabe an den Abnehmer ins Ausland ausgeführt werden
  • der Nachweis der Ausfuhr ist mit der zollamtlich gestempelten Kopie der Ausfuhrdeklaration im Reisenden- und Grenzverkehr zu erbringen und muss auf den Namen des Abnehmers lauten

Diplomatische Missionen, Diplomaten, internationale Organisationen u. Ä. haben einen Anspruch auf Steuerentlastung. Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen im Inland durch steuerpflichtige Personen an diese Organisationen und Personen sind von der Steuer befreit, sofern...

...diese Lierferungen und Dienstleistungen bei den begünstigten Einrichtungen zum amtlichen Gebrauch, bei den begünstigten Personen zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Dies muss mit einem entsprechenden amtlichen Formular bestätigt werden. Zudem muss der Rechnungsbetrag mindestens CHF 100.00 (inkl. MWST) betragen - MWSTV Art. 143 - 150.

Was bildet eine Ausnahme bei Diplomatischen Missionen etc.?

Bezüge von Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen, von Wasser in Leitungen, Gas und Elektrizität durch Versorgungsbetriebe und von Benzin, die nicht an die Betragslimite von CHF 100.00 gebunden sind. Der Nachweis für die Steuerbefreiung von Benzinbezügen richtet sich nach dem von der Eidg. Zollverwaltung vorgesehenen Verfahren. 

Eine Leistung gilt als von derjenigen Person erbracht, die nach aussen als Leistungserbringerin auftritt. Wann kann eine Stellvertretung aus mehrwertsteuerlicher Sicht vorliegen?

Nur dann, wenn der Vertreter nach aussen nicht als Leistungserbringer auftritt. 

Wann liegt eine direkte Stellvertretung vor?

Wenn eine Person in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt. 

Direkte Stellvertretung -  Der Vertretene gilt damit als Leistungserbringer, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 

  • der Vertreter tritt nach aussen nicht als Leistungserbringer auf d.h. er macht dem Leistungsempfänger deutlich, dass er für einen Dritten handelt
  • der Vertreter kann die vertretene Person eindeutig identifizieren die vertretene Person muss aber gegenüber dem Leistungsempfänger nicht zwangsläufig namentlich genannt werden
  • der Vertretene kann gegenüber der ESTV nachweisen, als Stellvertreter zu handeln

Damit die direkte Stellvertretung akzeptiert wird, ist es wesentlich, dass...

...der Vertreter gegen aussen nicht als Leistungserbringer auftritt und keine eigenen Leistungen erbringt. 

Im Fall einer direkten Stellvertretung unterliegt beim Stellvertreter lediglich ... der MWST. 

die Provision

Wann liegt eine indirekte Stellvertretung vor?

Bei der indirekten Stellvertretung erbringt der Vertreter die Leistung an den Leistungsempfänger in eigenem Namen. Nicht wesentlich ist dabei, ob er dies auf eigene oder auf fremde Rechnung macht. Sobald der Vertreter im eigenen Namen handelt, erbringt er die Leistung. 

Ist bei der indirekten Stellvertretung dem Endempfänger der Leistung bei Vertragsabschluss der effektive Leistungserbringer (Vertretene) bekannt?

Nein, im Normalfall nicht. 

Was versteht man bei der indirekten Stellvertretung unter einem Dreiparteienverhältnis?

Beim Dreiparteienverhältnis erfolgt einerseits zwischen dem Leistungserbringer und dem Vertreter eine Lieferung, die der MWST unterliegt und die Gegenpartei zum Vorsteuerabzug berechtigt, und andererseits findet eine weitere Lieferung zwischen dem Vertreter und dem Endempfänger statt. 

Die MWST wird auf Leistungen erhoben. Es gibt aber auch Mittelflüsse, die per Definition im MWSTG nicht aufgrund von Leistungen erfolgen. Solche Mittelflüsse unterliegen nicht der Steuer, da sie...

...nicht aufgrund eines Leistungsaustausches ausgerichtet werden. 

Wo findet man im Gesetz die Mittelflüsse, welche mangels Leistungsaustausch nicht steuerbar sind?

MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. a-l

Unterliegen Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge der Steuer?

Nein, auch wenn sie gestützt auf einen Leistungsauftrag oder eine Programmvereinbarung ausgerichtet werden - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. a. Zwischen dem Subventionszahler und dem Empfänger des Geldes findet kein Leistungsaustausch statt. Der Subventionsempfänger hat bei Erhalt von Subventionen seinen Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen. 

Gelder, die Kur- und Verkehrsvereine ausschliesslich aus öffentlich-rechtlichen Tourismusabgaben erhalten und sie im Auftrag von Gemeinwesen zugunsten der Allgemeinheit einsetzen, unterliegen bei den Kur- und Verkehrsvereinen nicht der Steuer - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. b. Da sie vom Wesen her den Subventionen ähnlich sind,...

...berechtigen diese Gelder aber auch nicht zum Vorsteuerabzug. 

Auch im Sinne von Subventionen unterliegen Beiträge aus kantonalen...

...Wasser-, Abwasser- und Abfallfonds nicht der Steuer, berechtigen aber auch nicht zum Vorsteuerabzug - MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. c. 

Étudier