Markt- und Meinungsforschung
BKO-D13
BKO-D13
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Cartes-fiches
Graphische Darstellung vermuteter Beziehungen bei Wirkungshypothesen (Beziehungsdiagramm)
Anbieterbezogene Faktoren: Bearbeitungsdauer, Kosten Reputation
Konsumentenbezogene Faktoren: Unzufriedenheit, Involvement, Wahrgenommene Verantwortlichkeit des Anbieters, Erwartungen an das Reklamationsergebnis, Erfahrungen mit dem Hersteller/Produkt
Situationsbezogene Faktoren: Problemeindeutigkeit, Zeitdruck, Problemschwere
Produktbezogene Faktoren: Preis, Produktalter, Produktbedeutung, Nutzungsintensivität
Zentrum: Reklamationsneigung (abhängige Variable)
- + Je höher desto höher bzw. je niederiger desto niedriger
- - Je höher desto niedriger bzw. je niedriger desto höher
- => Gerichtete Hypothese
- <=> Ungerichtete Hypothese
Hypothesenprüfung
Der Fehler 1. Art (a-Fehler) bei Gericht wäre, den Angeklagten zu verurteilen (z. B. zum Tode oder zu lebenslanger Haftstrafe), obwohl er unschuldig ist.
Der Fehler 2. Art (B-Fehler) bei Gericht wäre, den Angeklagten freizusprechen, obwohl er schuldig ist. Es ist üblich, den Fehler 1. Art als Schlimmer anzusehen als den Fehler 2. Art.
Repräsentativität einer Stichprobe
- Die Repräsentativität einer Stichprobe wird wesentlich von dem Auswahlverfahren sowie von dem Stichprobenumfang (Stichprobengrösse) und der Ausschöpfung bzw. dem Ausschöpfungsgrad bestimmt.
- Verfahren der Zufallsauswahl stellen Repräsentativität dadurch sicher, dass jedes Element der Grundgesamtheit eine berechenbare Chance hat, in die Stichprobe zu gelangen. Diese Verfahren ermöglichen den Stichprobenfehler statistisch abzuschätzen.
- Verfahren der nicht-zufälligen Auswahl können hingegen mit Represäntativitätsproblemen behaftet sein.