Landesregierung

Landesregierung

Landesregierung


N. J.
Diese Lernkarten bieten einen grundlegenden Einblick in die Funktionsweise der Landesregierung und ihre Rolle in der Demokratie. Sie behandeln zentrale Begriffe wie Parlament, Nationalrat, Ständerat, Referendum und Gewaltenteilung, sowie die Bedeutung von Wahlen, Parteien und die Beteiligung des Volkes. Ideal für Schüler, die die Grundlagen der politischen Systeme verstehen möchten, um die Prozesse und Institutionen der Landesregierung zu begreifen.
Karten
21
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Politik
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
15.08.2012 / 22.08.2012

Lernkarten

Kollegialität

Bezüglich der Schweizerischen Exekutive ist damit gemeint, dass sie aus mehreren gleichberechtigten Bundesräten besteht.

Judikative

Mit der Judikative ist das Gericht gemeint.

Exekutive

Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt, der handelnde Staat.

Gewalteinteilung

Gewalteinteilung bedeutet Gewaltentrennung und damit die Aufteilung der Staatsaufgaben in drei Gruppen von Organen - auf Exekutivorgane (Behörden), Legislativorgane (Parlamente) und Rechtsprechungsorgane (Gerichte).

Bundeskanzler

Der Mächtigste Amtsträger/Präsident/Regierungschef

Legislative

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen. Sie ist eine unabhängige Gewalt.

Initiative

Als initiative bezeichnet man den Anstoss zu einer Handlung. Beispielsweise die Minarettinitative – ein Anstoss die Minarette zu verbieten.

Demokratie

Bei der halbdirekten Demokratie wählt das Volk wie in einer repräsentativen Demokratie die Volksvertreter.

Fakultatives Referendum

Das fakultative Referendum ist eine spezielle Ausformung des Referendums und ein Instrument der Direkten Demokratie. Es soll den Bürgern ermöglichen, ein eine Volksabstimmung über eine zuvor bereits beschlossene Vorlage abzustimmen.

Stimmrecht

Das Stimmrecht nach Artikel 136 der Bundesverfassung- stimm- und wahlberechtigt sind alle SchweizerInnen, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben - ist das Recht, an den Nationalratswahlen und an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen sowie eidgenössische Referenden und Volksinitiativen zu unterzeichnen.

Wahlrecht

Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, die 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 des Ständerats zu wählen.

Das Recht der mündigen BürgerInnen, sich bei den Wahlen für den Nationalrat, den Bundesrat und das Bundesgericht zur Wahl zu stellen. Das passive Wahlrecht für die Ständeratswahl ist kantonal geregelt.

Souverän

Unter einem Souverän (von lateinisch superanus, über allem stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In der Schweiz ist der Souverän das Volk.

Referendum

Das Referendum erlaubt den Stimmberechtigten, über wichtige Beschlüsse des Parlaments selber an der Urne endgültig zu entscheiden. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem fakultativen und dem obligatorischen Referendum.

Lernen