Kontrollfragen FA Immobilien

Planungs- und Baurecht

Planungs- und Baurecht


M. B.
Diese Karteikarten bieten einen grundlegenden Überblick über das Baurecht in der Schweiz, mit Fokus auf die Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Voraussetzungen für Baubewilligungen sowie die verschiedenen Instrumente und Pläne wie Richtpläne und Gestaltungspläne. Sie eignet sich für Studierende und Berufseinsteiger im Bereich Recht, die sich mit den Grundlagen des Baurechts vertraut machen möchten.
Karten
50
Lernende
111
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
11.12.2014 / 27.09.2025

Lernkarten

Wie bzw. mit welchem Instrument / Ziffern kann die Nutzungsdichte geregelt werden?

     

  • Ausnützungsziffer
  • Grösse der Gebäude-Grundfläche
  • Überbauungsziffer
  • Baumassenziffer
  • Grünflächenziffer, Freiflächenziffer
     
     

Welches Gesetz statuiert eine Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen?

     

  • Eidg. Raumplanungsgesetz in Art. 22 Abs. 1 RPG
  • "Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden"
     

Ist die zonenkonforme Umnutzung einer Baute bewilligungspflichtig?

     

  • Ja, auch Nutzungsänderungen sind (auch wenn diese zonenkoform sind) bewilligungspflichtig
  • Präventive Kontrolle, da die neue Nutzung im Vergleich zur bisherigen Nutzung ganz andere Auswirkungen auf die Umgebung entfalten kann.
     

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Baubewilligung erteilt wird?

     

  • Baute muss dem Zweck der Nutzungszone entsprechen
  • Land muss erschlossen sein
  • Voraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts (insb. Bauvorschriften) müssen erfüllt sein.
     

Hat der Gesuchsgeber einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baubewilligung?

     

  • Ja, wenn alle einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind -> Polizeibewilligung
  • Behörden erklären, dass dem Bauprojekt keine Hindernisse entgegenstehen
     
     

Was ist erforderlich, damit Bauland als erschlossen gilt?

     

  • Hinreichende Zufahrt für die betreffende Nutzung (-> dauernd rechtlich gesichert)
  • Wasser-, Energie sowie Abwasserleitungen vorhanden sind, dass ein Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich ist
     
     

Welches Instrument steht zur Verfügung, wenn Sie eine grössere Überbauung (z.B. ein Einkaufszentrum oder ein Fussballstadion) realisieren möchten, dies jedoch aufgrund der geltendenRegelbauweise nicht möglich ist?

     

  • mit einem Gestaltungsplan auf einem begrenzten Gebiet eine "massgeschneiderte" Bauordnung schaffen

Der Gestaltungsplan ermöglicht

  • von der generellen Ordnung abzuweichen
  • Lage, äussere Abmessung, Nutzungsweise, Zweckbestimmungen werden für ein bestimmtes begrenztes Gebiet bindend festgelegt
  • darf von den Bestimmungen über die Regelbauweise abweichen
  • planerische und demokratische Grundordnung muss jedoch beachtet werden
     

Beschreiben Sie den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens?

     

 

  • Einleitung
    • Baugesuch mit allen  erforderlichen Beilagen einreichen
    • Baugespann ausstecken (muss mit Plänen übereinstimmen)
  • Bekanntmachung und Auflage
    • Pläne liegen öffentlich auf
  • Einsprache
    • 20 Tagen während der öffentilchen Bekanntmachung
  • Prüfung des Baugesuches
  • Bauentscheid
  • Evt. Rechtsmittelverfahren
   

Muss ein Bauvorhaben auch gewisse gestalterisch-ästhetische Anforderungen erfüllen?

     

  • meistens im kantonalen Baurecht eine Bestimmung, dass sich die Baute "befriedigend in die bauliche und landschaftliche Umgebung einordnen muss"
  • weiter Spielraum.....
     

Welche Arten von Nebenbestimmungen gibt es?

     

  • Bedingungen
    • Erfüllung wird von einem künftigen Ereignis abhängig gemacht (Näherbaurecht noch ausstehend)
  • Auflagen
    • zusätzliche Verpflichtungen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen (z.B. Vorschriften über Brandschutztüren=
  • Reverse
    • Nebenbestimmungen, welche die Wirkung künftiger öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen entfalten
  • Befristungen
    • Baubewilligung wird zeitlich beschränkt -> selten
     

Unter welchen Voraussetzungen darf die Baubehörde eine Ausnahmebewilligung von der Einhaltung der Bauvorschriften erteilen?

     

Eine Ausnahmebewilligung darf erteilt werden, wenn kumulativ

  • besondere Verhältnisse vorliegen
  • strikte Anwendung der Norm zu einer Härte oder zu einem ungewollten Ergebnis führen würden
  • die Ausnahme nicht gegen Sinn und Zweck der Vorschrift verstösst, von welcher er befreit ist
  • keine überwiegenden nachbarlichen oder öffentilchen Interessen entgegenstehen
     

Welches verfahrensrechtliche Prinzip ist zu beachten, wenn ein Bauvorhaben Bewilligungen verschiedener Behörden erfodert, z.B. von der Gemeinde und zusätzlich vom Kanton?

     

  • Koordinationsprinzip
    • Baubehörde sorgt in einem Leitverfahren, dass das Bewilligungsverfahren zeitlich koordiniert abläuft und sämtliche Entscheide gleichzeitig eröffnet werden
     

Welche Stufe (Bund, Kanton, Gemeinde) regelt die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für die Errichtung doer Zweckänderung von Bauten ausserhalb der Bauzone und in welchem Gesetz?

     

Das Bundesrecht (d.h. das eidgenössische Raumplanungsgesetz und die eidgenössische Raumplanungsverordnung) regelt abschliessend, unter welchen Voraussetzungen die Erstellung, Änderung und Umnutzung von Bauten ausserhalb der Bauzonen zulässig ist. Es handelt sichum einen der wenigen Bereiche, in denen das RPG eine schweizweit geltende abschliessende Regelung trifft, während das Gesetz ansonsten als Rahmengesetz ausgestaltet ist und nur die Leitplanken der Raumplanung vorgibt.

     

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein NAchbar legitimiert ist, gegen die Erteilung eienr Baubewilligung für eine Baute auf dem Nachbargrundstück ein Rechtsmittel zu ergreifen?

     

  • durch die angefochtene Verfügung besonders berührt ist
  • ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Aufhebung oder Änderung hat
     

Welche zwei Bestandteile muss ein Rechtsmittel grundsätzlch enthalten?

     

  • Antrag und Begründung
    • Begründung unter Angabe der Rechtsnorm, welche durch die angefochtene Verfügung verletzt wird
     

Beschreiben Sie den Ablauf eines Rechtsmittelverfahrens bezüglich einer Baubewilligung in groben Zügen

     

  • Rechtsmittel in an eine Frist gebunden -> Verwirkungsfrist
  • Rechtsmittel muss schriftlich eingereicht werden mit Antrag und Begründung (inkl. verletzender Norm)
  • Rechtsmittelbehörde stellt de Rechtsschrift der oder den Gegenparteien zur Stellungsnahme zu
  • Häufig zweier Schriftwechsel (Replik / Duplik)
  • evt. mündliche Verhandlung, in welcher die zur Abklärung des Sachverhalts erforderlichen Beweise erhebt - allenfalls auch einen Augenschein
  • Entscheid der Rechtsmittelinstanz nach Abschluss der Sachverhaltsermittlung
  • Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet mit einer Rechtsmittelbelehrung
  • Manchmal enthält das Urteil ein Rechtsmittel, damit dies bei einer nächst höheren Instanz angefochten werden kann.

  •  
     

Welches sind die Rechtsquellen für Bauvorhaben des Bundes und der Kantone?

     

  • Planungs- und Baurecht
  • Denkmalschutz
  • Energiewesen
  • Feuerschutz
  • Wald und Forstwesen
  • Landwirtschaft
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Umweltschutz
     

Welches sind die Rechtsquellen der Gemeinden?

     

  • Richtpläne (nicht grundeigentümerverbindlich - nur behörenverbindlich)
  • Bau- und Zonenreglemente (grundeigentümerverbindlich)
  • Sondernutzungspläne
  • Erschliessungspläne
  • Strassenreglemente
  • Parkplatzreglemente
     

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