Kontrollfragen FA Immobilien

Planungs- und Baurecht

Planungs- und Baurecht


M. B.
Diese Karteikarten bieten einen grundlegenden Überblick über das Baurecht in der Schweiz, mit Fokus auf die Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Voraussetzungen für Baubewilligungen sowie die verschiedenen Instrumente und Pläne wie Richtpläne und Gestaltungspläne. Sie eignet sich für Studierende und Berufseinsteiger im Bereich Recht, die sich mit den Grundlagen des Baurechts vertraut machen möchten.
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Langue
Allemand
Catégorie
Droit
Créé / Mis à jour
11.12.2014 / 27.09.2025

Flashcards

Was sind "Nicht-Bauzonen" und wer scheidet diese aus?

           

  • Dienen der Trennung und Gliederung des Siedlungsgebietes
  • in diesen Zonen dürfen keine Bauten erstellt werden

Nicht-Bauzonen können sein:

  • Gefahrenzone
  • übriges Gemeindegebiet
  • Freihaltezone
  • Landwirtschaftszone
  •  
           

Was ist ein Nutzungsplan / Zonenplan? Welchem Zweck dient er?

           

  • überträgt die gesetzlich zulässigen Nutzungsarten durch das Instrument des Planes parzellenscharf auf den Raum
  • ist für jedermann verbindlich (Grundeigentümerverbindlich)
  • legt zulässige Bodennutzung unmittelbar fest
  • besteht aus Karte und dezugehörigem Text
  • unterschiedliche Bezeichnungen je nach Kanton (Rahmennutzungsplan, Sondernutzungsplan etc.)
           

Welches Gemeinwesen ist zuständig für den Erlass des Zonenplanes?

     

  • die Gemeinden oder Planungsorganisationen, welcher die Gemeinden angehören
     

Welches Organ innerhalb des Gemeindewesens ist zuständig für den Erlass des Zonenplans (Legislative/Exekutive)?

     

  • ist im Kantonales Recht geregelt, welches Organ
  • oft Gemeindeversammlung oder Gemeindeparlament
     
     

Was ist ein Sondernutzungsplan?

     

  • sind Pläne, welche für ein bestimmtes Gebiet die Art und Weise des Bauens näher regeln (z.B. Gestaltungs-, Überbauungs- und Bebauungspläne)
  • Pläne, die der Landumlegung und Erschliessung dienen (z.B. Quartierplan)
  • Pläne, welche das für projekte benötigte Land sicher wollen (wie Baulinienpläne, Werkpläne)
  • Erschliessungs und Enteignungspläne
     
     

Worin unterscheidet sich der Sondernutzungsplan vom (Rahmen-)Nutzungsplan?

     

  • Sondernutzungsplan enthält besondere Nutzungsregelungen für Teilräume undTeilaspekte
  • Sondernutzungspläne gestalten Rahmennutzungspläne näher aus im Hinblick auf besondere Verhältnisse (z.B. Erschliessungen)
  • Rahmennutzungspläne treffen eine umfassende Regelung
     

Was für Arten / Typen von Sondernutzungsplänen gibt es?

     

  • Gestaltungspläne
  • Quartierplan
  • Bebauungsplan
  • Erschliessungsplan
  • Baulinienplan
     

Was ist der Zweck eines Quartierplanverfahrens?

     

  • mittels Grenzveränderungen und Landumlegungen werden Parzellen geschaffen, die sich für eine zonengemässe Überbauung eignen
  • ermöglicht im erfassten Gebiet eine der planungs- und baurechtlichen Ordnung entsprechenden Nutzung (für das entsprechende Gebiet wird eine entsprechende Nutzung geschaffen)
  • Quartierplan muss dafür sorgen, dass Beizugsgebiet erschlossen ist.
     
     

Welcher Zweckbestimmung dient der Gestaltungsplan?

     

Dass die Überbauung eines zusammenhängenden Gebietes sich in Bezug auf

  • Architektur
  • Erschliessung etc.

siedlungsgerecht der Umgebung anpasst.

  • Spezialordnung über ein bestimmtes Gebiet, welche von den allgemeinen Festlegungen des Bau- und Zonenordnung abweichen oder diese überlagern kann
  • baulichen und landschaftlichen Umgebung
     

Was ist eine Planungszone? Welchem Zweck dient Sie?

     

  • ist eine Plansicherungsmassnahme für ein bestimmtes Gebiet
  • In einer Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die (spätere) Nutzungsplanung erschwerden könnte
  • dürfen für längstens 5 Jahre vorgenommen werden

Eine weitere Plansicherungsmassnahme ist die Bausperre oder Baubann und stellt ein vorsorgliches Bauverbot dar.

     

Sieht das Raumplanungsgesetz eine Abschöpfung von Mehrwerten vor, die durch raumplanerische Massnahmen entstanden sind?

     

  • Ja, gemäss Art. 5 Abs. 1 RPG: Das kantonale Recht regelt einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach diesem Gesetz entstehen"
  • Wird in den meisten Kantonen nicht umgesetzt
     

Wie wird der Begriff der formelen Enteignung definiert?

     

  • Der Eigentumsgarantie geschützte Rechte (z.B. Besitz eines Grundstückes) wird infolge öffentlichem Interesse (Hoheit Bund, Kanton, Gemeinde) gegen volle Entschädigung enteignet und geht auf den Enteigner über.
  • Voraussetzungen sind eine gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse und die Verhältnismässigkeit
  • es besteht Anspruch auf Geldleistung und nicht Realwert
  • Entschädigung bemisst sich meistens nach dem objektiven Kriterium des Verkehrswert
     

Was ist die materielle Enteignung?

     

  • Der Eigentümer wird im Gebrauch seiner Sache eingeschränkt oder untersagt
  • Erste Voraussetzung ist die Einschränkung; zweite Voraussetzung ist die Schwere des Eingriffes
     

Wie ist die Kompetenzenaufteilung im Baurecht geregelt?

a) Kompetenzen Kantone

b) Kompetenzen Bund

     

  • Hauptkompetenzen liegen bei den Kantonen
  • Den Gemeinden verbleiben im Baurecht jene Kompetenzen, die ihnen das kantonale Recht überlässt
     
     

Welche drei Arten von Bauvorschriften werden grundsätzlich unterschieden?

     

  • Nutzungsvorschriften
  • Gestaltungsvorschriften
  • technische Vorschriften
     

Weshalb ist die Regelung der Nutzungsdichte ein zentraler Punkt im Baurecht?

     

  • Nutzungsdichte konkretisiert die in den Plänen aufgestellte Nutzungsordnung
  • dient politischen Interessen wie auch raumplanerischen Anliegen
  • Struktur und Charakter eines Quartier hängen wesentlich von der Siedlungsdichte ab
     

Wie bzw. mit welchem Instrument / Ziffern kann die Nutzungsdichte geregelt werden?

     

  • Ausnützungsziffer
  • Grösse der Gebäude-Grundfläche
  • Überbauungsziffer
  • Baumassenziffer
  • Grünflächenziffer, Freiflächenziffer
     
     

Welches Gesetz statuiert eine Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen?

     

  • Eidg. Raumplanungsgesetz in Art. 22 Abs. 1 RPG
  • "Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden"
     

Ist die zonenkonforme Umnutzung einer Baute bewilligungspflichtig?

     

  • Ja, auch Nutzungsänderungen sind (auch wenn diese zonenkoform sind) bewilligungspflichtig
  • Präventive Kontrolle, da die neue Nutzung im Vergleich zur bisherigen Nutzung ganz andere Auswirkungen auf die Umgebung entfalten kann.
     

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Baubewilligung erteilt wird?

     

  • Baute muss dem Zweck der Nutzungszone entsprechen
  • Land muss erschlossen sein
  • Voraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts (insb. Bauvorschriften) müssen erfüllt sein.
     

Hat der Gesuchsgeber einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baubewilligung?

     

  • Ja, wenn alle einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind -> Polizeibewilligung
  • Behörden erklären, dass dem Bauprojekt keine Hindernisse entgegenstehen
     
     

Was ist erforderlich, damit Bauland als erschlossen gilt?

     

  • Hinreichende Zufahrt für die betreffende Nutzung (-> dauernd rechtlich gesichert)
  • Wasser-, Energie sowie Abwasserleitungen vorhanden sind, dass ein Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich ist
     
     

Welches Instrument steht zur Verfügung, wenn Sie eine grössere Überbauung (z.B. ein Einkaufszentrum oder ein Fussballstadion) realisieren möchten, dies jedoch aufgrund der geltendenRegelbauweise nicht möglich ist?

     

  • mit einem Gestaltungsplan auf einem begrenzten Gebiet eine "massgeschneiderte" Bauordnung schaffen

Der Gestaltungsplan ermöglicht

  • von der generellen Ordnung abzuweichen
  • Lage, äussere Abmessung, Nutzungsweise, Zweckbestimmungen werden für ein bestimmtes begrenztes Gebiet bindend festgelegt
  • darf von den Bestimmungen über die Regelbauweise abweichen
  • planerische und demokratische Grundordnung muss jedoch beachtet werden
     

Beschreiben Sie den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens?

     

 

  • Einleitung
    • Baugesuch mit allen  erforderlichen Beilagen einreichen
    • Baugespann ausstecken (muss mit Plänen übereinstimmen)
  • Bekanntmachung und Auflage
    • Pläne liegen öffentlich auf
  • Einsprache
    • 20 Tagen während der öffentilchen Bekanntmachung
  • Prüfung des Baugesuches
  • Bauentscheid
  • Evt. Rechtsmittelverfahren
   

Muss ein Bauvorhaben auch gewisse gestalterisch-ästhetische Anforderungen erfüllen?

     

  • meistens im kantonalen Baurecht eine Bestimmung, dass sich die Baute "befriedigend in die bauliche und landschaftliche Umgebung einordnen muss"
  • weiter Spielraum.....
     

Welche Arten von Nebenbestimmungen gibt es?

     

  • Bedingungen
    • Erfüllung wird von einem künftigen Ereignis abhängig gemacht (Näherbaurecht noch ausstehend)
  • Auflagen
    • zusätzliche Verpflichtungen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen (z.B. Vorschriften über Brandschutztüren=
  • Reverse
    • Nebenbestimmungen, welche die Wirkung künftiger öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen entfalten
  • Befristungen
    • Baubewilligung wird zeitlich beschränkt -> selten
     

Unter welchen Voraussetzungen darf die Baubehörde eine Ausnahmebewilligung von der Einhaltung der Bauvorschriften erteilen?

     

Eine Ausnahmebewilligung darf erteilt werden, wenn kumulativ

  • besondere Verhältnisse vorliegen
  • strikte Anwendung der Norm zu einer Härte oder zu einem ungewollten Ergebnis führen würden
  • die Ausnahme nicht gegen Sinn und Zweck der Vorschrift verstösst, von welcher er befreit ist
  • keine überwiegenden nachbarlichen oder öffentilchen Interessen entgegenstehen
     

Welches verfahrensrechtliche Prinzip ist zu beachten, wenn ein Bauvorhaben Bewilligungen verschiedener Behörden erfodert, z.B. von der Gemeinde und zusätzlich vom Kanton?

     

  • Koordinationsprinzip
    • Baubehörde sorgt in einem Leitverfahren, dass das Bewilligungsverfahren zeitlich koordiniert abläuft und sämtliche Entscheide gleichzeitig eröffnet werden
     

Welche Stufe (Bund, Kanton, Gemeinde) regelt die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für die Errichtung doer Zweckänderung von Bauten ausserhalb der Bauzone und in welchem Gesetz?

     

Das Bundesrecht (d.h. das eidgenössische Raumplanungsgesetz und die eidgenössische Raumplanungsverordnung) regelt abschliessend, unter welchen Voraussetzungen die Erstellung, Änderung und Umnutzung von Bauten ausserhalb der Bauzonen zulässig ist. Es handelt sichum einen der wenigen Bereiche, in denen das RPG eine schweizweit geltende abschliessende Regelung trifft, während das Gesetz ansonsten als Rahmengesetz ausgestaltet ist und nur die Leitplanken der Raumplanung vorgibt.

     

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein NAchbar legitimiert ist, gegen die Erteilung eienr Baubewilligung für eine Baute auf dem Nachbargrundstück ein Rechtsmittel zu ergreifen?

     

  • durch die angefochtene Verfügung besonders berührt ist
  • ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Aufhebung oder Änderung hat
     

Welche zwei Bestandteile muss ein Rechtsmittel grundsätzlch enthalten?

     

  • Antrag und Begründung
    • Begründung unter Angabe der Rechtsnorm, welche durch die angefochtene Verfügung verletzt wird
     

Beschreiben Sie den Ablauf eines Rechtsmittelverfahrens bezüglich einer Baubewilligung in groben Zügen

     

  • Rechtsmittel in an eine Frist gebunden -> Verwirkungsfrist
  • Rechtsmittel muss schriftlich eingereicht werden mit Antrag und Begründung (inkl. verletzender Norm)
  • Rechtsmittelbehörde stellt de Rechtsschrift der oder den Gegenparteien zur Stellungsnahme zu
  • Häufig zweier Schriftwechsel (Replik / Duplik)
  • evt. mündliche Verhandlung, in welcher die zur Abklärung des Sachverhalts erforderlichen Beweise erhebt - allenfalls auch einen Augenschein
  • Entscheid der Rechtsmittelinstanz nach Abschluss der Sachverhaltsermittlung
  • Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet mit einer Rechtsmittelbelehrung
  • Manchmal enthält das Urteil ein Rechtsmittel, damit dies bei einer nächst höheren Instanz angefochten werden kann.

  •  
     

Welches sind die Rechtsquellen für Bauvorhaben des Bundes und der Kantone?

     

  • Planungs- und Baurecht
  • Denkmalschutz
  • Energiewesen
  • Feuerschutz
  • Wald und Forstwesen
  • Landwirtschaft
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Umweltschutz
     

Welches sind die Rechtsquellen der Gemeinden?

     

  • Richtpläne (nicht grundeigentümerverbindlich - nur behörenverbindlich)
  • Bau- und Zonenreglemente (grundeigentümerverbindlich)
  • Sondernutzungspläne
  • Erschliessungspläne
  • Strassenreglemente
  • Parkplatzreglemente
     

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