Premium Partner

Jura Definitionen - Strafrecht

Definitionen

Definitionen


Kartei Details

Karten 205
Lernende 34
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 30.12.2014 / 11.09.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/jura_definitionen_strafrecht
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/jura_definitionen_strafrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Stapel: Eigentum und Vermögen

Sachen

Sachen sind alle körperlichen Gegenstände ohne Rücksicht auf ihren wirtschaftlichen Wert. (§ 90 BGB)

Fremd

Fremd ist eine Sache, wenn sie im (Mit)Eigentum eines anderen steht/ sie weder im Alleineigentum des Täters steht, noch herrenlos ist.

Beschädigt

Beschädigt ist eine Sache, wenn der Täter auf sie in einer Weise körperlich einwirkt, dass ihre Unversehrtheit oder bestimmungsgemäße Brauchbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Zerstört

Zerstört ist eine Sache, wenn sie aufgrund der Einwirkung in ihrer Existenz vernichtet ist oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat.

Wegnahme

Eine Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht zwingend tätereigenen Gewahrsams.

Eindringen

Eindringen ist nur das körperliche Eindringen, unter dem das Betreten gegen den Willen des Berechtigten verstanden wird. 

Gewahrsam

Unter Gewahrsam versteht man die tatsächliche und vom Willen getragene Herrschaft über eine Sache, deren Reichweite sich nach der Verkehrsanschauung bestimmt.

Gewahrsamsbruch

Gewahrsamsbruch ist die Aufhebung des Gewahrsams ohne den Willen des Gewahrsamsträgers.

Ein Gewahrsamsbruch liegt vor, wenn der Täter den Gewahrsam des bisherigen Gewahrsamsinhabers gegen dessen Willen oder zumindest ohne sein Einverständnis aufhebt.