Jura Definitionen - Strafrecht
Definitionen
Definitionen
Kartei Details
Karten | 205 |
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Lernende | 34 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 30.12.2014 / 11.09.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Stapel: Eigentum und Vermögen
Sachen
Sachen sind alle körperlichen Gegenstände ohne Rücksicht auf ihren wirtschaftlichen Wert. (§ 90 BGB)
Fremd
Fremd ist eine Sache, wenn sie im (Mit)Eigentum eines anderen steht/ sie weder im Alleineigentum des Täters steht, noch herrenlos ist.
Beschädigt
Beschädigt ist eine Sache, wenn der Täter auf sie in einer Weise körperlich einwirkt, dass ihre Unversehrtheit oder bestimmungsgemäße Brauchbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Zerstört
Zerstört ist eine Sache, wenn sie aufgrund der Einwirkung in ihrer Existenz vernichtet ist oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat.
Wegnahme
Eine Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht zwingend tätereigenen Gewahrsams.
Eindringen
Eindringen ist nur das körperliche Eindringen, unter dem das Betreten gegen den Willen des Berechtigten verstanden wird.
Gewahrsam
Unter Gewahrsam versteht man die tatsächliche und vom Willen getragene Herrschaft über eine Sache, deren Reichweite sich nach der Verkehrsanschauung bestimmt.
Gewahrsamsbruch
Gewahrsamsbruch ist die Aufhebung des Gewahrsams ohne den Willen des Gewahrsamsträgers.
Ein Gewahrsamsbruch liegt vor, wenn der Täter den Gewahrsam des bisherigen Gewahrsamsinhabers gegen dessen Willen oder zumindest ohne sein Einverständnis aufhebt.