Jura Definitionen - Strafrecht
Definitionen
Definitionen
Kartei Details
Karten | 205 |
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Lernende | 34 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 30.12.2014 / 11.09.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Stapel: Weitere Nichtvermögensdelikte
Empfindliches Übel
Ein empfindliches Übel ist jeder Nachteil, der so erheblich ist, dass dessen Ankündigung bei objektiver Beurteilung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen geeignet erscheint, das Opfer im Sinne des Täterverlangens zu motivieren.
Empfindlich ist jedes Übel, das geeignet erscheint, auf einen besonnenen Menschen Druck auszuüben.
Ein Übel ist jede vom Betroffenen nachteilig empfundene Veränderung der Außenwelt.
Einsperren
Ein Mensch ist eingesperrt, wenn er durch äußere Vorrichtungen daran gehindert wird, einen Raum zu verlassen.
Gewalt
Gewalt ist jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang zur Überwindung geleisteten oder erwarteten Widerstands ausgeübt wird.
Verbreiten
Verbreiten ist das Weitergeben einer fremden Überzeugung.
Behaupten
Behaupten liegt vor, wenn man eine Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr darstellt.
Geheimnisse
Geheimnisse sind nur einem beschränkten Personenkreis bekannte Tatsachen, an denen ein aus der Sicht des Betroffenen sachlich begründetes ("verständliches") privates Geheimhaltungsinteresse besteht.
Anvertraut oder bekanntgeworden
Anvertraut oder bekanntgeworden sind der Person alle Geheimnisse, von denen sie im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit Kenntnis erlangt hat.
Werturteil
Werturteile sind lediglich subjektive Meinungen, die nicht von Tatsachen belegt werden können.