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Jura Definitionen - Strafrecht

Definitionen

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Kartei Details

Karten 205
Lernende 34
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 30.12.2014 / 11.09.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Stapel: Weitere Nichtvermögensdelikte

Empfindliches Übel

Ein empfindliches Übel ist jeder Nachteil, der so erheblich ist, dass dessen Ankündigung bei objektiver Beurteilung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen geeignet erscheint, das Opfer im Sinne des Täterverlangens zu motivieren.  

Empfindlich ist jedes Übel, das geeignet erscheint, auf einen besonnenen Menschen Druck auszuüben.

Ein Übel ist jede vom Betroffenen nachteilig empfundene Veränderung der Außenwelt.

Einsperren

Ein Mensch ist eingesperrt, wenn er durch äußere Vorrichtungen daran gehindert wird, einen Raum zu verlassen.

Gewalt

Gewalt ist jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang zur Überwindung geleisteten oder erwarteten Widerstands ausgeübt wird.

Verbreiten

Verbreiten ist das Weitergeben einer fremden Überzeugung.

Behaupten

Behaupten liegt vor, wenn man eine Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr darstellt.

Geheimnisse

Geheimnisse sind nur einem beschränkten Personenkreis bekannte Tatsachen, an denen ein aus der Sicht des Betroffenen sachlich begründetes ("verständliches") privates Geheimhaltungsinteresse besteht.

Anvertraut oder bekanntgeworden

Anvertraut oder bekanntgeworden sind der Person alle Geheimnisse, von denen sie im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit Kenntnis erlangt hat.

Werturteil

Werturteile sind lediglich subjektive Meinungen, die nicht von Tatsachen belegt werden können.