IT Recht
IT Recht Basics
IT Recht Basics
Kartei Details
Karten | 23 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Informatik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 21.12.2014 / 18.12.2021 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Wie ist Filesharing zu bewerten?
Was wird up/downgeloaded? - Es muss ein urheberrechtlich geschütztes gut down- oder
upgeloaded werden
- upload:
öffentliche zugänglichmachung (darf nur mit einverständnis des urhebers gemacht werden)
- download:
vervielfältigung (§16). Aber es könnte auch eine zulässige Privatkopie sein (§53). Darf aber
keine Privatkopie machen, wenn Vorlage der Kopie offensichtlich rechtswidrig zugänglich
gemacht wurde.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Urheber die Identität eines Filesharers von
einem Provider verlangen?
Warum Auskunft vom Provider nötig?: IP-Adresse wird gebraucht um Identität zu ermitteln
(weiß nur Provider)
Auskunftsanspruch liegt vor nach §101. Aber folgendes Problem liegt vor:
Auskunftsanspruch besteht nur bei GEWERBLICHEM Ausmaß!
Gewerbliches Ausmaß besteht nur bei 3000 Musikstücken und 200 Filmen (Landgericht
sowieso).
§100, 101, 101a und 101b dürfen NICHT gelesen werden, weil verfassungswidrig. Nur
Wettbewerbsrecht relevant.
Wie ist ein Browser rechtlich zu beurteilen?
Zeitweise Urheberrechtsverletzung im Cache, geregelt durch §44a. Daher urheberrechtlich
irrelevant.
Darf man Kopierschutz umgehen?
Nein, nach §95a im Urheberrechtsgesetz. Auch runterladen von Programmen, die
Kopierschutz umgehen können, ist verboten!
Nach §53 dürfte ich eigentlich Privatkopie machen, aber §95a schränkt dieses Recht ein.
Eigentlich §53 stärker,
da es im Grundgesetz verankert ist. Einige Juristen vertreten diese These.
Darf man von gekaufter Software eine Privatkopie erstellen?
Nein, von Computerprogrammen darf man generell keine Privatkopie erstellen. Man darf aber
1 Sicherheitskopie erstellen.
Dies steht nirgends, aber ist allgemein anerkannt.
Ist das sogenannte Concept-Cloning (Beispiel: Vergleiche Konflikt Facebook vs StudiVZ)
urheberrechtlich relevant?
Nein, weil es um die Idee geht - und diese ist nicht urheberrechtlich geschützt.
Sanktionen bei Urheberrechtsverletzung?
Schadensersatz, Abmahnung, zivilrechtliche und strafrechtliche Sanktionen
Privates Surfen in der Arbeit (z.B. YouTube-Video etc) - kündigungsrelevant?
Ist in der Firma was geregelt zwecks Internet?
Wenn nicht - grundsätzlich verboten. Also Verletzung seiner arbeitsrechtlichen Pflicht.
Aber: Kann sein, dass trotzdem erlaubt, obwohl keine feste Regelung?
Ja, da konkludente Gestattung könnte vorliegen (Chef duldet dies/weiß dies und tut nix oder
es darf privat
telefoniert werden, daher vllt auch privat gesurft).