Internationales HR-Management

Lehrgang HR-Fachleute

Lehrgang HR-Fachleute


A. L.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über das internationale HR-Management, insbesondere im Kontext der Schweiz und der EU. Sie decken Themen wie Entsendungen, Arbeitsbewilligungen, Sozialversicherungen und kulturelle Integration ab. Praktisch für HR-Profis, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen oder internationale Teams verwalten, da sie wichtige rechtliche und administrative Aspekte beleuchten.
Karten
235
Lernende
21
Sprache
Deutsch
Kategorie
Soziales
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
05.03.2014 / 26.10.2025

Cartes-fiches

Was für Zusatzversicherungen sind für kurz- und mittelfristig ins Ausland entsandte Mitarbeiter sinnvoll?

  • Reiseversicherung: Rückreise in Wohnort bei Unfall/Krankheit
  • Inter. Heilungskostenverischerung /z.B. als Privatpatient)
  • Rega-Mitgliedschaft: Rückholung in die Schweiz

Sind die FZG-Abkommen und das Schengen-Abkommen rechtliche verknüpft?

Nein

Was muss ich unbedingt als erstes beachten, bei der Frage, ob ein Ausländer bei einer Entsendung bei der AHV bleiben kann?

Ob mit dem Staat, in den er entsendet wird, ein Soz.-Vers.-Abkommen besteht. Wenn nicht, kann er nur, wenn er mind. 5 Jahre in der CH versichdert war (plus übrige Bedingungen).

Beachten bei Fragen zur Auszahlung von BVG-Guthaben innerhalb EU/EFTA

  1. Nur überobligatirscher Teil
  2. obligatorischer muss in FZG-Police oder FZG-Konto
  3. Kann 5 Jahre VOR Erreichen Rentenalter bezogen werden!

Wann kann auch ein NICHT-EU-Bürger innerhalb der EU entsandt werden?

Wenn er vorweg im CH-Sozialversicherungssystem war und zwischen der CH und dem Land in das er entsendet wird, schon vor der EU-Regelung ein Soz.-Versicherungsabkommen bestand (z.B. Deutschland).Bei diesem Soz.-Vers.Abkommen spielt die Nationalität keien Rolle

ACHTUNG: Wenn er stattdessen mit der 5-Jahre Regelung OHNE Entsendestatus nach Deutschland geht, muss er auch in Deutschland zahlen (Doppelunterstellung)

Was sind Bestimmungen über die ALV im Zusammenhanb mit den bilateralen Verträgen?

  1. Totalisierung der Beitragszeiten (in EU erworbene Beitragszeiten werden angerechnet, wenn er in der CH mind. 1 Tag gearbeitet hat.
  2. Grenzgänger zahlen in der Schweiz ALV, beziehen aber im Wohnland ALV-Entschädigung
  3. Nach vier Wochen Arbeitssuche in der CH kann jemand während 3 Monaten auch in einem EU-Land Arbeit suchen

Was gehört tatsächlich zu den flankierenden Massnahmen?

  • Entsendegesetz
  • Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der GAV
  • NAV mit zwingenden Mindestlöhnen

Dürfen nicht EU-Bürger mit einer Meldebestätigung in der Schweiz arbeiten?

  • Ja, wenn sie vonher mind. 12 Monate in einem EU/EFTA-Staat gemeldet gewesen sind
  • Wenn ein AG aus einem EU/EFTA-Staat sei entsendet
  • Wenn der Aufenthalt für die Ebringung einer Dienstleistung bis zu 90 Tagen dauert.

 

 

Wie sind die Bestimmungen für Nicht-EU/EFTA-Bürger, die über 90 Tage in der CH entsandt werden?

  • Sie fallen nicht unter das FZG-Abkommen
  • d.h. es besteht ein Inländervorrang und Kontingentierung
  • Sie können trotzdem eine Bewilligung (normalerweise L) erhalten wenn diese Bedingungen erfüllt sind - wenn sie vorher 12 Monate in der EU registriert waren, werden sie hier mit einer EU-Bewilligung arbeiten.

Wie heisst der Verbleib in der obligatorischen AHV korrekt:

Weiterführung der obligatorischen Versicherung!

Unterschied Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

MA aus den EU-25-Staaten brauchen nur eine Aufenthaltsbewilligung (gilt gleichzeitig als Arbeitsbewilligung) - EU-2 und Drittstaaten-Angehörige benötigen eine Arbeitsbewilligung.

Étudier