Internationales HR-Management

Lehrgang HR-Fachleute

Lehrgang HR-Fachleute


A. L.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über das internationale HR-Management, insbesondere im Kontext der Schweiz und der EU. Sie decken Themen wie Entsendungen, Arbeitsbewilligungen, Sozialversicherungen und kulturelle Integration ab. Praktisch für HR-Profis, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen oder internationale Teams verwalten, da sie wichtige rechtliche und administrative Aspekte beleuchten.
Karten
235
Lernende
21
Sprache
Deutsch
Kategorie
Soziales
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
05.03.2014 / 26.10.2025

Lernkarten

Was versteht man unter Motivationsrisiko?

Falsche Anreize oder unangemessene Erwartungen demotivieren oder führen zu Überbeanspruchung weil z.B. kulturelle Unterschiede nicht berücksichtigt werden.

Was versteht man unter Loyalitätsrisiko?

Ein Entsandter muss das Mutterhaus vertreten, aber fühlt sich vielleicht plötzlich im Einsatzort heimisch und fängt an, mehr im Interesse des Einsatzsortes zu handeln (Beruflicher Rollenkonflikt)

Was sind Problemfelder bei internationalen Entsendungen? (6)

  1. Berufliche Rolenkonflikte
  2. Familäre und soziale Belastungen
  3. Enttäuschte Karriereerwartungen
  4. Mangel an Information und Betreuung
  5. Kulturelle Unterschiede
  6. Risiken im Gastlandumfeld

Wie funktioniert der Prozess der Entsendung? (6)

  1. Personal planen
  2. Personalbeschaffung
  3. Personal auswählen
  4. Entsendung vorbereiten
  5. Entsendung betreuuen
  6. Reintegration

Was muss das HR vor einer internationalen Entsendung vorbereiten? (15)

  1. Mitarbeitergespräch zur Konkretisierung der Erwartungen
  2. Zielvereinbarungen treffen
  3. Sicherhheitslage im Entsendungsland abklären (EDA)
  4. Formalitäten klären (Visum, Meldepflicht, Aufenthaltsgenehmigungen)
  5. Sprachtraining
  6. Informationen über Land vermitteln
  7. Interkulturelles Handlungstraining
  8. Relevante Dokumente bereitstellen (z.B. Berichte der Auslandsgesellschaft)
  9. Vertretung bestimmen
  10. Reisemedizinische Beratung
  11. Erfahrungsaustausch mit zurückgekehrten Entsandten
  12. Ausreisende Familie unterstützen (Schule, Stelle etc)
  13. Versicherungslücken schliessen
  14. Organisatorisches vor Ort (Wohnung, Konto, Versicherung etc.)
  15. Rückkehr planen mit Laufbahnoption!

was ist ein Relocation Center?

Dienstleistungsunternehmen das Entsendungen unterstützt und begleitet:

  1. Wohnungen beschaffen
  2. Umzug organisieren inkl. Formalitäten
  3. Coaching, Sprachtraining
  4. Hilfe beim Einleben
  5. Schulen und Freizeitmöglichkeiten suchen
  6. Mentoring vor Ort

Welchen umgekehrten Probleme begegnen Expatriates im Vegleich zu Inpatriates

  • Expatriats werden von der Mutter, d.h. der Macht, zur Tochter geschickt, Ihr Status ist hoch, kann auch zur Bevorzugung führen
  • Inpatriats werden von der Tochter zur Mutter geschickt, ihr Statuts ist niedrig, kann zu Diskriminierung führen.

Was ist ein kontextfreier bzw. ein kontektxtsensibler Ansatz bei der Personalbeurteilung von Entsandten?

  • Kontextfrei: nur die Leistung zählt, quantitative Leistung ist klar definiert.
  • Kontextsensibel: Interne und externe Bedingunegen spielen eine Rolle, Quantitative Leistung wird relativiert.

Warum können Entsendungen scheitern?

  • Falsche Leute eingesetzt
  • Falsche Erwartungen
  • Kulturschock wird nicht verkraftet
  • Mangelhafte Information und Betreuung

Warum können Entsendungen scheitern?

  • Falsche Leute eingesetzt
  • Falsche Erwartungen
  • Kulturschock wird nicht verkraftet
  • Mangelhafte Information und Betreuung

Was für Kriterien werden für die Auswahl eines Entsandten angewendet (4)?

  1. Fachliche Eignung
  2. Persönliche Eignung, z.B. Belastbarkeit und Persönlichkeit
  3. Kulturelle Eignung (Sprache, Kulturkenntnisse, Kommunikationsfähigkeit, Toleranz)
  4. Familiäre Eignung (keine Familie oder Familie zieht mit)

Wie nimmt man eine gute Repatriierung vor? (6)

  1. Mind. 1/2 Jahr vor Rückkehr müssen die Vorgesetzten überlegen, in welcher Position der zurückkehrende Entsandte eingesetzt wird
  2. HR und Vorgesetzter denken gemeinsam darüber nach, welche neuen Kenntnisse der Repatriierte mitbringen wird und wie wir diese einsetzen können
  3. Gleichzeitig schreibt der Entsandte einen Bericht, was er für neue Fähigkeiten erworben hat und wie er denkt, diese einsetzen zu können
  4. Gemeinsame Beratung zwischen HR, Vorgesetztem und Repatriierten über optimalen Einsatz
  5. Vorab erhält der Rückkehrer Informationen über Veränderungen im Stammland
  6. Würdigen des Auslandseinsatzes!

 

Was sind Vor- und Nachteile eines Geozentrischen Konzepts?

+ Führungs- und Fachkräfte können international eingesetzt werden

+ Gemeinsame Standards erleichtern Kommunikation

+ gemeinsame Lernprozesse durch weltweiten Fluss der Personalressourcen

- Aufwand für Entwicklung und Erhaltung übergeordnetes Konzept ist gross

- Ralisierung einer Vision von weltweit einheitlichen Unternehmen kann lokalen Widerstand ausläsen

- Betonung von Gemeinsamkeit kann zur Vernachlässigung lokaler Ansätze fürhen

Was ist das Eisberg und das Zwiebelmodell

Beide im Grundsatz gleich: Bauen auf auf:

1. Unterste Stufe: Grundlegende Annahmen

2. Mittlere Stufe: Normen und Werte

3. Oberste Stufe: Symbole, Rituale, Heldenfiguren

Im Zwiebelmodell gehen die Stufen von innen nach Aussen (Grundlegende Annahmen in der Mitte, also nicht sichtbar)

Im Eisbergmodell von unten nach oben (Grundlegende Annahmen unten, also nicht sichtbar)

 

In welcher Phase der Entsendung finden wir das Definieren der Ziele einer Entsendung?

Bereits in der Personalplanung muss das klar sein

Was sind die Vorteiler einer Firma durch Expatriats und Inpatriats im Vergleich

Expatriats sollen Gemeinsamkeit über Grenzen hinweg fördern - Homogenität

Inaptriats sollen Vielfalt in die Stammorganisation bringen - Heterogenität

Welche Punkte regelt ein Entsendungsvertrag normalerweise zusätzlich zu übrigen Verträgen? (9 und etc.)

  1. Bezeichnung des Vertrags als Zusatz zum Anstellungsvertrag
  2. Beschreibung Tätigkeit im Ausland
  3. Betriebszugehörigzeit
  4. Berichtspflicht und -form gegenüber Stammhaus
  5. Ort und Dauer der Auslandsbeschäftiugn
  6. Entschädigungen für Reise und Umzug
  7. Steuerausgleich
  8. Begleitender Partner
  9. Weiterbeschäftigung nach Rückkehr
  10. etc.

Was ist die EuGVVO und was regelt sie vor allem?

Verordnung über gerichtliche Zuständigket und die Anerkennung und Vollstrekkung von Entscheiden (wow :-))

  • Klagt der AN, dann ist Gerichtsstand im Wohnistzland des AG's oder am Arbeitsort des AN
  • Klagt der AG, dann ist Gerichtsstand im Wohnsitzland des AN

 

Was ist eine Expatriate Policy? Was enthält sie ? (6)

Entsendungsreglement einer Firma:

  1. Allgemeines (Internationalisierungspolitik)
  2. Konditionen des Einsatzes
  3. Steuerrechtliches
  4. Arbeitsrechtliches
  5. Sozialrechtliches
  6. Anhang (z.B. Liste wichter Gesetze)

Welche vier Partnergruppen kennt die CH bei Abkommen über soziale Sicherheit bei Entsendungen?

  1. EFTA
  2. EU
  3. Vertragsstaaten
  4. Nichtvertragsstaaten

Welche Regelung kommt betreffend sozialer Sicherheit bei Entsendungen in ein EFTA-Land zum Tragen?

Das EFTA-Übereinkommen - gilt nur für Entsandte, die Bürger der EFTA sind.

wo stellt wer einen Antrag bei einer Entsendung innerhalb der EFTA-Staaten bis zu 12 Monaten ? Was passiert dann?

AG bei der Ausgleichskssse 

Ausgleichskasse stellt das Formular E101 aus und sendet es dem AG

dieser gibt es dem AN weiter, damit er die Entsendung im Ausland nachweisen kann

wo stellt wer einen Antrag bei einer Verlängerung der Entsendung innerhalb der EFTA-Staaten bis zu 24 Monaten ? Was passiert dann?

  • AG schickt das Formular 102 an die zuständige Stelle im Gastland
  • Diese bestätigt und sendet die Bestätigung zweifach an den AG
  • Dieser gibt ein Exemplar dem AN

Kann ich im EFTA-Raum über 24 Monate hinaus entsenden?

Ja, ich muss einen Antrag auf langfristige Entsendung beim BSV stellen - dieses versucht, mit der zuständigen Behörde eine Vereinbarung zu treffen - geht als Verlängerung oder von Beginn weg.

wo stellt wer einen Antrag bei einer Entsendung innerhalb der EU-Staaten bis zu 24 Monaten ? Was passiert dann?

  • AG stellt bei der Ausgleichskasse einen Antrag auf Entsendebescheinigung
  • Die Ausgleichskasse stellt eine Bescheinigung A1 aus und schickt es dem AG
  • Der AG übergibt es dem AN

wo stellt wer einen Antrag bei einer Verlängerung der Entsendung innerhalb der EFTA-Staaten über 24 Monate ? Was passiert dann?

Der AG stellt einen Antragt auf eine Ausnahmevereinbarung beim BSV - dieses versucht mit der zuständigen ausländischen Behörde eine Ausnahevereinbarung zu treffen (bis zu 72 Monaten mögich) - geht auch von Beginn weg.

Wie ist ein Entsandter bei Krankheit und Mutterschaft innerhalb EU/EFTA versichert?

Wenn wohnsitz in der Schweiz - medizinisch notwendige Behandlung, braucht Europäische Krankversicherugnskarte

Wenn Wohnsitz in der EU/EFTA: Behandlugn wie eine im Land versicherte Personn, braucht eine Bestätigung vom zuständingen Krankenversicherer in der CH und kann sich damit bei der KK im Wohnland registrieren lassen

Wie verhält es sich mit der AHV, IV, EO, ALV und BVG bei Entsendung in oder von einem Vertragsstaat (ausserhalb EU)

Aus der Schweiz: Bleibt in CH versichert

In die Schweiz: Ist in der CH befreit

Wie verhält es sich mit der KVG bei Entsendung in oder von einem Vertragsstaat (ausserhalb EU)

Aus der Schweiz: Verbleibt in der CH-KK

In die Schweiz: Befreit, sofern das Abkommen das KVG umfasst, wenn nicht, muss er sich in CH versichern oder den NAchweis erbringen, dass eine Deckung analog KVG im Ausland besteht.

Wie verhält es sich mit der UVG bei Entsendung in oder von einem Vertragsstaat (ausserhalb EU)

Aus der Schweiz: Bleibt in CH Versicherung

In die Schweiz: Befreit, wenn das Abkommen die UVG umfasst, wenn er aber im Ausland nicht versichert ist, ist er im ersten Jahr in der Schweiz NICHT Unfallvesichert!

Wie verhält es sich mit der Familienzulage bei Entsendung in oder von einem Vertragsstaat (ausserhalb EU)

Aus der Schweiz: Anspruch bleibt bestehen 

In die Schweiz: Kein Anspruch in der Schweiz

Wie verhält es sich mit der der Versicherung von Familienangehörigen bei Entsendung in oder von einem Vertragsstaat (ausserhalb EU)

Aus der Schweiz: in den meisten Abkommen mitversichert in AHV und IV, sie bleiben auch in der CH krankenversichert

In die Schweiz: Angehörige sind von AHV und IVV befreit - UVG und KVG-Befreiung möglich, wenn im Ausland gleichwertig versichert.

Wie verhält es sich mit der AHV, IV, EO, ALV bei Entsendung in oder von einem Nichtvertragsstaat

Aus der Schweiz: Kann weitergeführt werden (5 Jahre vorher in AHV, AG einverstanden, gemeinsames Gesuch)

In die Schweiz: ANobAG - Obligatorisch versichert, wenn länger als drei Monate in der Schweiz. Eine Befreiung ist möglich, wenn die Person nach ausländischem Recht versichert ist und es zu einer Doppelbelastung führen würde.

Wie verhält es sich mit der BVG bei Entsendung in oder von einem Nichtvertragsstaat

Aus der Schweiz: Wenn die AHV weitergeführt wird, ist auch ein freiwilliger Verbleib in BVG möglich

In die Schweiz: freiwillig möglich

Wie verhält es sich mit der KVG bei Entsendung in oder von einem Nichtvertragsstaat

Aus der Schweiz: Bleiben zwei Jahre in der Grundversicherung  der CH versichert, Verlängerung auf sechs Jahre möglich

In die Schweiz: Können Befreiung beantragen, wenn Nachweis einer ausländischen Versicherung

Wie verhält es sich mit der UVG bei Entsendung in oder von einem Nichtvertragsstaat

Aus der Schweiz: Bleiben zwei Jahre weiterhin in der CH verischert, Verlängerung auf maximal sechs Jahre möglich

In die Schweiz: Im ersten Jahr nicht unfallversichert, auch wenn sie im Ausland nicht versichert sind.

Wie verhält es sich mit der Familienzulage bei Entsendung in oder von einem Nichtvertragsstaat

Aus der Schweiz: Anspruch besteht für jene, die in AHV bleiben, evtl. Kaufkraft-Angepasst

In die Schweiz: Kein Anspruch

Wie verhält es sich mit der Versicherung von Familienangehörigen aus bei Entsendung in oder von einem Nichtvertragsstaat

Aus der Schweiz: Nichterwerbestätige Partner können AHV beitreten, wenn der Entsandte in AHV bleibt. Freiwillige Vesicherung möglich (übliche Bedingungen) Kinder von Entsandten können Leistungen der AHV/IV in Anspruch nehmen. Familienangehörige bleiben krankenversichert.

In die Schweiz: FAmilienangehörige von Entsandten sind obligatorisch in der CH versichert, Beiträge ab 21. Befreiung von KVG ist gegen Nachweis möglich

Sind in der Schweiz wohnhafte Arbeitnehmer (unselbständig!) AHV versichert, wenn sie ausschliesslich in einem Nicht vertragsstat arbeiten?

Ja, sie sind AHV-Versichert, kann auch zu Doppelunterstellungen kommen

Wofür erhält ein Expatriat eine Auslandszulage?

Für die Mobilitätsbereitschaft, deshalb auch Mobilitätszulage genannt.

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