Immobilienwirtschaft
Unternehmenssteuerung und -kontrolle
Unternehmenssteuerung und -kontrolle
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Flashcards
Kennzahl zur Liquidität 3. Grades
Liquidität 3. Grades in % = Kasse, Bank
(Umsatzliquidität, + Wertpapiere des Umlaufvermögens
+ kurzfristige Forderungen
Current Ratio) + kurzfristige sonst. Vermögensgegenstände
+ Vorräte
: kurzfristiges Fremdkapital x 100
Stellen Sie die Grundzüge der Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach HGB dar!
Das HGB unterscheidet zwischen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Die Ansatzvorschriften sind in §§ 246 – 251 HGB geregelt. Die Bewertungsvorschriften des HGB in den §§ 252 – 256a HGB. Die Ansatzvorschriften bestimmen, welche Posten in der Bilanz bzw. Gewinn und Verlustrechnung ausgewiesen werden dürfen oder müssen. Nach § 246 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Was sind die wichtgsten Ansatzgrundsätze nach HGB?
Bei den wichtigsten Ansatzgrundsätzen handelt es sich um
den Grundsatz der Vollständigkeit § 246 Abs. 1 HGB
das Verrechnungs- oder Saldierungsverbot in § 246 Abs. 2 HGB und
den Grundsatz der Ansatzstetigkeit in § 246 Abs. 3 HGB
Bilanzierungsverbote- und wahlrechte, § 248 HGB
Rückstellungen, § 249 HGB
Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 HGB
Haftungsverhältnisse, § 251 HGB.
Was sind die wichtigsten Bewertungsvoschriften?
Der Grundsatz der Bilanzidentität § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB besagt, dass die Wertansätze der Schlussbilanz eines Geschäftsjahres mit denen der Eröffnungsbilanz des folgenden Jahres vollständig übereinstimmen müssen.
Das Fortführungsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB oder going concern-Prinzip schreibt vor, dass für die Wertansätze im Jahresabschluss (Vermögensgegenstände und Schulden) von der Fortführung des Unternehmens auszugehen ist.
Nach dem Grundsatz der stichtagsbezogenen Einzelbewertung § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind im Jahresabschluss alle Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag einzeln ohne Verrechnung mit anderen Vermögensgegenständen und Schulden zu bewerten.
Das Vorsichtsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB verlangt, dass alle zum Stichtag vorhersehbaren bzw. eingetretenen Risiken und Verluste berücksichtigt werden müssen, um überhöhte Ausschüttungen zu verhindern und das Eigenkapital zum Schutz der Gläubiger zu erhalten.
Nach dem Imparitätsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sind vorhersehbare Risiken und Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn die Umstände erst zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Nach dem Realisationsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB sind Gewinne und Wertsteigerungen der Vermögensgegenstände nur auszuweisen, wenn sie zum Bilanzstichtag tatsächlich durch einen Umsatz am Markt entstanden sind
Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB sollen grundsätzlich die im vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden (Wahlrechte, Abschreibungsmethoden) auch für die folgenden Jahre beibehalten werden.*
Nach dem Niederstwertprinzip und dem Höchstwertprinzip sind Vermögensgegenstände eher zu niedrig und Verbindlichkeiten eher zu hoch als zu niedrig zu bewerten.
Nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz erkennt das Steuerrecht zwar grundsätzlich die Handelsbilanz an. Für die Bewertung gilt jedoch der Bewertungsvorbehalt nach § 5 Abs. 6 EStG.
Was ist die Funktion eines Anhangs zum Jahresabschluss?
Einen ausführlichen Katalog von Pflichtangaben, die in den Anhang aufzunehmen sind, enthalten der § 284 und der § 285 des Handelsgesetzbuches. Sie lassen sich zu den folgenden drei Punkten zusammenfassen:
- Allgemeine Grundsätze der Bilanzierung, Bewertung und Währungsumrechnung
- Erläuternde, ergänzende und korrigierende Informationen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
- Sonstige Angaben:
Der Anhang enthält die Namen aller Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und Angaben über ihre sämtlichen Bezüge und Bezugsrechte sowie die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer.
Das Gesetz fordert die unterschiedlichsten Angaben im Anhang, die mit den Begriffen Angabe, Erläuterung,
Begründung oder Aufgliederung um schrieben sind. Sie lassen sich wie folgt definieren:
Angabepflicht: Oberbegriff für die Nennung einer in den Anhang aufzunehmenden Information, die eine zahlenmäßige oder verbale sein kann; für Bilanz und GuV werden auch der Begriff Ausweis, für den Anhang der Begriff Darstellung verwendet.
Erläuterungspflicht: Kommentierung und Interpretation von Jahresabschlussposten, Bewertungsmaßnahmen oder allgemeinen Tatbeständen im Hinblick auf Inhalt, Zustandekommen, Verursachung oder Charakter von Beträgen oder Posten.
Begründungspflicht: Offenlegung der Überlegungen und Argumente, die für bestimmte Maßnahmen kausal waren.
Aufgliederungspflicht: Segmentierung von zusammengefassten Jahresabschlussgrößen, i. d. R. Bilanz- oder GuV-Posten
Was ist die Funktion eines Lageberichtes?
Der Lagebericht ist bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften neben dem Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang Bestandteil der Berichtspflichten laut Handelsgesetzbuch (HGB). Der Bericht soll die derzeitige und zukünftige Situation des Unternehmens hinsichtlich der Chancen und Risiken darstellen. Es muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt werden (§ 289 HGB).
Die Notwendigkeit eines Lageberichtes ergibt sich aus §289 HGB. Für Konzernlageberichte ist zusätzlich DRS 20 anzuwenden. Dies gilt auch für Lagebericht von Einzelabschlüssen (faktische Anwendungspflicht), sofern dadurch der Gesetzestext des HGB konkretisiert wird. Gemäß den deutschen Rechnungslegungsstandards unterliegt der Lagebericht den konstitutionellen Kriterien der Klarheit und Übersichtlichkeit.
Untergliederung:
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Ertragslage
Vermögenslage
Finanzlage
Große Kapitalgesellschaften müssen weiterhin auch nicht-finanzielle Leistungindikatoren angeben.
Benennen Sie Zielsetzung und Bestandteile der Kostenrechnung!
Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung entstehen, müssen erfasst, verteilt und zugerechnet werden. Dies ist Aufgabe der Kostenrechnung.
Durch Vergleich der Kosten mit der Leistung kontrolliert der Kostenrechner die Wirtschaftlichkeit des Betriebs. Daneben dient die Kostenrechnung dazu,
Selbstkosten zu ermitteln und
die Preisuntergrenze zu kalkulieren.
Der Kostenrechner vergleicht den am Markt durchsetzbaren Angebotspreis der Leistung mit den in der Kostenrechnung ermittelten Selbstkosten. So erkennt er, ob die erzielbare Marge hoch genug ist.
Rechengröße der Kosten- und Erlösrechnung sind Kosten und Leistungen. Kosten sind der leistungsbedingte bewertete Verzehr von Gütern und Dienstleistungen (Werteverzehr). Leistungen stellen das bewertete Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit dar (Wertezuwachs).
Die Kostenrechnung setzt sich aus Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerechnung zusammen. Im Gegensatz zur Bilanzrechnung existieren für sie keine gesetzlichen Vorschriften.
Erläutern Sie den Betriebsabrechnungsbogen (BAB)!
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist ein Kalkulationsschema für die interne Kostenverrechnung. Er wird verwendet, um Kosten, die den Kostenträgern nicht direkt zurechenbar sind, sog. Gemeinkosten, auf Kostenstellen zu verteilen. Bei den Kostenträgern handelt es sich gewöhnlich um Produkte des Unternehmens. Kostenstellen sind einzelne Unternehmensbereiche, die i.d.R. den Abteilungen bzw. Funktionsbereichen eines Unternehmens entsprechen. In der Vorstufe des Betriebsabrechnungsbogens der Betriebsergebnisrechnung (auch Abgrenzungsrechnung genannt) werden die aus der Buchhaltung stammenden Aufwendungen und Erträge zu Kosten- und Erlösarten zusammengefasst und nach betriebliche und neutrale Kosten- und Erlöse getrennt. Zudem werden nicht bilanzierungsfähige Posten verrechnet, um eine möglichst realistische Kostenverteilung zu erzeugen. Zu diesen Posten gehören zum Beispiel der kalkulatorische Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen oder kalkulatorische Abschreibungen.
Der BAB dient der Erfassung der Einzelkosten und der Umlage von Gemeinkosten auf innerbetriebliche Kostenstellen. Das Unternehmen kann somit sehen, in welchen Bereichen, welche Kosten entstanden sind und kann Zuschlagssätze für die Selbstkostenkalkulation von Produkten ermitteln. Außerdem liefert der BAB eine gute Grundlage zur Analyse und Steuerung der Gemeinkosten.
Erklären Sie Kostenträgerzeitrechnung!
Kostenträgerzeitrechnung (Betriebsergebnisrechnung)
In der Kostenträgerzeitrechnung werden die Kosten einer Abrechnungsperiode für die Kostenträger ermittelt.
Durch die Gegenüberstellung von Periodenkosten und Periodenleistungen für einzelne Kostenträger oder den Gesamtbetrieb wird der kurzfristige Betriebserfolg ermittelt.
Die Kostenträgerzeitrechnung liefert Daten für die Planung und Budgetierung, Kontrolle sowie Steuerung des Betriebserfolgs der Periode. Sie schließt sich direkt an die Kostenstellenrechnung an.
Der Betriebserfolg kann entweder nach dem Umsatzkostenverfahren oder dem Gesamtkostenverfahren ermittelt werden.
Erläutern Sie die Kostenträgerstückrechnung!
Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation)
In der Kostenträgerstückrechnung steht die Ermittlung der auf ein einzelnes Stück eines Erzeugnisses entfallenden Selbstkosten im Vordergrund.
In Abhängigkeit vom Zeitpunkt unterscheidet man in:
- Vorkalkulation Dient in erster Linie der Preisermittlung. Soll mutmaßlich in der Zukunft anfallende Kosten festlegen.
- Nachkalkulation
Nachträgliche Ermittlung von in der Vergangenheit angefallenen Kosten. - Zwischenkalkulation
Unterform der Nachkalkulation bei Großprojekten mit langer Fertigungsdauer.
Das Kalkulationsverfahren (Kalkulationsmethode) wird in erster Linie durch die Fertigungsstruktur bestimmt.
Dfinieren Sie die Vollkostenrechnung!
Die Vollkostenrechnung erfasst alle Leistungen und Kosten (Vollkosten), d.h. sowohl
- fixe Kosten (Bereitschaftskosten wie z.B. Miete und Abschreibungen) als auch
- variable Kosten (z.B. Rohstoffe, Bauteile),
und rechnet diese den Kostenträgern (Produkten, Dienstleistungen) zu.
Unterschied zu Teilkostenrechnung
Werden hingegen nicht alle Kosten auf die Kostenträger verrechnet, liegt eine Teilkostenrechnung vor.
Definieren Sie die Teilkostenrechnung!
Die Teilkostenrechnung erfasst nur Teile der gesamten Kosten, in der Regel die variablen Kosten, und rechnet diese den Kostenträgern (Produkten, Dienstleistungen) zu.
Die Teilkostenrechnung erfordert somit eine Kostenspaltung in
- Fixkosten und
- variable Kosten.
Z.B. ist die Deckungsbeitragsrechnung eine Teilkostenrechnung.
Die auch als Grenzkostenrechnung bezeichnete Teilkostenrechnung dient dazu, Entscheidungen zu treffen, z.B. hinsichtlich der Annahme eines Auftrags oder der Ausgestaltung des Sortiments.
Mittels der Teilkostenrechnung können Deckungsbeiträge, kurzfristige Preisuntergrenzen sowie der Break-Even-Punkt ermittelt werden.
Die Teilkostenrechnung erlaubt es dadurch auch, Sortimentsentscheidungen (z.B. zugunsten von Produkten mit höheren Deckungsbeiträgen) zu treffen.
Was ist die Plankostenrechnung?
Die Plankostenrechnung als zukunftsorientierte Kostenrechnung plant Leistungen und Kosten für eine künftige Abrechnungsperiode.Die Plankostenrechnung unterteilt dabei regelmäßig in fixe Kosten (Bereitschaftskosten) und variable Kosten, um später Kostenabweichungen
– namentlich die Verbrauchsabweichung und die Beschäftigungsabweichung
– analysieren zu können.
Budgetplanung
Mittels der Plankostenrechnung erfolgt eine Budgetplanung für die einzelnen Bereiche eines Unternehmens, die v.a. für die Kostenkontrolle bzw. Abweichungsanalyse (Untersuchung der Abweichungen zwischen Plan-/Sollwerten und Istwerten) verwendet wird.
Kostenkontrolle und Abweichungsanalyse
Dabei werden im Rahmen der Ursachenforschung die Abweichungen in einzelne Bestandteile aufgespalten:
Beschäftigungsabweichung
Die sogenannte Beschäftigungsabweichung bezeichnet die Abweichung der tatsächlichen Kosten (Istkosten) von den Plankosten, die daraus resultiert, dass eine andere Menge als die geplante produziert wurde.
Verbrauchsabweichung
Die Verbrauchsabweichung resultiert daraus, dass gegenüber der Planung abweichende Einsatzmengen und/oder andere Faktorkosten (Einkaufspreise, Löhne und Gehälter etc.) auftreten.
Was ist die Funktion der Istkostenrechnung?
In der Istkostenrechnung werden die realen Kosten der Periode (in der Regel ist das mindestens ein Monat) betrachtet und mit den erbrachten Leistungen verrechnet. Sie ist damit eine vergangenheitsorientierte Betrachtung und dient der Dokumentation der Kosten als auch zur Bestandsbewertung für die Handels- und Steuerbilanz.
Auch die Nachkalkulation von Produkten wird auf Istkostenbasis durchgeführt, um die realen Selbstkosten zu ermitteln.
Wie errechnet sich der Gewinn nach Steuern (EAT = Earnings after Taxes)?
Der Gewinn nach Steuern entspricht handelsrechtlich dem Jahresüberschuss nach § 275 Abs. 2 Nr. 20 HGB der Gewinn- und Verlustrechnung, er berücksichtigt also die Positionen Nr. 18 (Steuern vom Einkommen und Ertrag) und Nr. 19 (sonstige Steuern) (in Klammern die Nummer der Position nach § 275 Abs. 2 HGB):
Betriebsergebnis (14)
+/- Finanzergebnis
+/- außerordentliches Ergebnis (17)
= Gewinn vor Steuern
- Steuern vom Einkommen und Ertrag (18)
- sonstige Steuern (19)
= Gewinn nach Steuern (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) (20)
Insbesondere bei der Analyse der Gewinnverwendung kommt der Gewinn nach Steuern zum Einsatz. Ein Unternehmen wird dann ein hohes Eigenkapitalwachstum erreichen, wenn sein Gewinn nach Steuern besonders hoch ausfällt. Er wird einerseits eine hohe Gewinnthesaurierung ermöglichen und andererseits durch hohe Ausschüttungen (Dividenden) auch zu einer höheren externen Kapitalerhöhung beitragen können.
Wie verteilt sich der Gewinn nach Steuern bei Kapitalgesellschaften?►
Gewinn nach Steuern steht als Verteilungsgröße bei Kapitalgesellschaften wie folgt zur Verfügung:
Gewinn nach Steuern (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
- Einstellungen in Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Was ist der Vervielfältiger im Ertragswertverfahren aus dem sich durch Multiplikation mit dem Jahresreinertrag der Baulichen Anlagen der Ertragswert der Baulichen Anlagen ergibt und wo ist er zu finden?
Der Vervielfältiger ist der Kapitalisierungsfaktor bei der Bestimmung des Gebäudeertragswertes. Er gilt als Barwertfaktor bei der Kapitalisierung und ist der – Anlage 1 – Barwertfaktoren für die Kapitalisierung – in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV vom 19.05.2010) zu entnehmen. Die ImmoWertV ist seit 01.07.2010 in Kraft und löste die vorherige Wertermittlungsverordnung vom 06.12.1888 ab.
Der Vervielfältiger wird wie folgt bestimmt:
\(BWF = {q ^n-1 \over q ^n*LZS}\)
\(q ^n = {(1 +LZS) ^n} \)
\(BWF= {(1 +LZS) ^n-1 \over (1 +LZS) ^n*LZS}\)
Legende:
q Zinsfaktor = 1 + i
z.B. = (1 + i), z.B. (1 + 0,06) = 1,06 = q
n Jahre = Restnutzungsdauer (RND) in Jahren ca. 50 bis 100 Jahre
i Liegenschaftszinssatz z.B.
7 % bei Mietwohngrundstücken
5,5 % bei gemischtgenutzten Grundstücken mit 50 % gewerblichem Mietanteil
6,5 % bei Geschäftsgrundstücken
8 % analog bei Citylage in Kleinstädten
8 % analog in Großstädten
Der Zinssatz ist nach Art der baulichen Anlagen und nach der Lage auf dem Grundstücksmarkt anzusetzen. Er drückt den Barwert aller bis zum Ende der Nutzungsdauer anfallenden Reinerträge aus.
Beispiele für den Vervielfältiger:
V=18,26 bei n = 50 Jahre Restnutzungsdauer und Zinssatz von 5,0 %
V=15,76 bei n = 50 Jahre Restnutzungsdauer und Zinssatz von 6,0 %
V=13,80 bei n = 50 Jahre Restnutzungsdauer und Zinssatz von 7,0 %
V=16,62 bei n = 100 Jahre Restnutzungsdauer und Zinssatz von 6,0 %
Der Gebäudeertragswert ist gleichfalls wichtige Größe im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung als Bauträgerkalkulation für ein Bauobjekt.