Immobilientreuhand
Bau- und Planungsrecht
Bau- und Planungsrecht
Kartei Details
Karten | 43 |
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Lernende | 60 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 24.07.2013 / 21.02.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Welche Parteien sind Vertragsparteien beim Werkvertrag und was sind die Pflichten?
Parteien: Besteller (Bauherr) und Unternehmer (Handwerker)
Pflicht des Handwerkers: Leistung des Werkes (Erfolg=geifbar)
Pflicht des Bestellers: Leistung einer Vergütung (Werklohn)
-Erfüllungsort (meistens Wohnsitz des Unternehmers) und Liefertermin frei wählbar.
Welche Gegenstände können Gegenstand eines Werkes sein?
Geistige, unkörperliche: wie technisches Gutachten
Körperliche: Malerarbeit, Steckdose einbauen, etc.
Aus welchen Teilen besteht ein Architektenvertrag?
- Werkvertrag (Planung, KV-Erstellen)
- Einfacher Auftrag (Bauleitung, Vergabe von Arbeiten)
PFLICHTEN UNTERNEHMER BEI WERKTVERTRAG
Welche Pflichten hat der Unternehmer?
WebRep currentVote noRating noWeight- Herstellung und Ablieferung des Werks
- Persönliche Ausführung
- Sorgfaltspflicht , höher als Arbeitsnehmer
- Keine besondere Treuepflicht. Treu und Glauben gilt aber natürlich schon
- Pflicht zur termingerechten Leistung
Welche Sach- und Gewährleistungspflichten hat der Unternehmer?
Der Unternehmer hat eine Gerwährleistungspflicht (OR 368) wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Mangel des Werkes (objektiv oder subjektiv)
- Prüfung und Mängelrüge nach OR oder SIA
- die Verjährung nicht eingetreten ist nach OR oder SIA
- kein Ausschlussgrund vorliegt
Wie wird ein Mangel definiert?
Was ist der Unterschied zwischen objektiven und subjektiven Mängeln?
Mangel ist eine Abweichung des abgelieferten Werkes vom Vertrag.
Objektiv: Nach Anschaung fehlerhaft = schiefe Wände, poröser Boden
Subjektiv: Nicht die vertragliche Beschaffenheit = Maschine erreicht Kapazität nicht
Was stellt die SIA Norm 118 dar?
Die SIA Norm hat Rechtsnatur einer AGB. SCHWEIZRSICHE INGENIEUR- und ARCHITEKTENVEREINS
Die SIA Norm muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Immer Version angeben in Klammern, also SIA 118 (2013)
Unterschied Mängelrüge nach OR und SIA
OR:
- Besteller hat Werk zu prüfen bei Übergabe
- Besteller hat unverzüglich zu rügen (7 Tage max.)
- Mängelrüge muss substanziert sein (genaue Erklärung des Mangels)
- Beweislast für rechtzeitige Mängelrüge trägt Besteller
SIA
- Anzeige der Vollendung durch Unternehmer
- Prüfung innert Monatsfrist gemeinsam
- Unternehmer hat Mängelfreiheit zu beweisen
- Besteller muss nur behaupten
- Mängelfreies Werk, Unwesentliche Mängel oder Wesentliche Mängel
- Findet nach Vollendung keine Prüfung innert Monatsfrist statt, gilt das Werk als angenommen
- Mängelbehebung innert angemessener Frist.