Premium Partner

Immobilientreuhand

Bau- und Planungsrecht

Bau- und Planungsrecht

Nicht sichtbar

Nicht sichtbar

Kartei Details

Karten 43
Lernende 60
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 24.07.2013 / 21.02.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/immobilientreuhand2
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/immobilientreuhand2/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Welche Parteien sind Vertragsparteien beim Werkvertrag und was sind die Pflichten?

Parteien: Besteller (Bauherr) und Unternehmer (Handwerker)

Pflicht des Handwerkers: Leistung des Werkes (Erfolg=geifbar)

Pflicht des Bestellers: Leistung einer Vergütung (Werklohn)

-Erfüllungsort (meistens Wohnsitz des Unternehmers) und Liefertermin frei wählbar. 

Welche Gegenstände können Gegenstand eines Werkes sein?

Geistige, unkörperliche: wie technisches Gutachten

Körperliche: Malerarbeit, Steckdose einbauen, etc.

Aus welchen Teilen besteht ein Architektenvertrag?

  • Werkvertrag (Planung, KV-Erstellen)
  • Einfacher Auftrag (Bauleitung, Vergabe von Arbeiten)

PFLICHTEN UNTERNEHMER BEI WERKTVERTRAG

Welche Pflichten hat der Unternehmer?

WebRep   currentVote     noRating noWeight                      

  • Herstellung und Ablieferung des Werks
  • Persönliche Ausführung
  • Sorgfaltspflicht , höher als Arbeitsnehmer
  • Keine besondere Treuepflicht. Treu und Glauben gilt aber natürlich schon
  • Pflicht zur termingerechten Leistung
WebRep   currentVote     noRating noWeight                      

Welche Sach- und Gewährleistungspflichten hat der Unternehmer?

Der Unternehmer hat eine Gerwährleistungspflicht (OR 368) wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Mangel des Werkes (objektiv oder subjektiv)
  • Prüfung und Mängelrüge nach OR oder SIA
  • die Verjährung nicht eingetreten ist nach OR oder SIA
  • kein Ausschlussgrund vorliegt

Wie wird ein Mangel definiert?

Was ist der Unterschied zwischen objektiven und subjektiven Mängeln?

Mangel ist eine Abweichung des abgelieferten Werkes vom Vertrag.

Objektiv: Nach Anschaung fehlerhaft = schiefe Wände, poröser Boden

Subjektiv: Nicht die vertragliche Beschaffenheit = Maschine erreicht Kapazität nicht

Was stellt die SIA Norm 118 dar?

Die SIA Norm hat Rechtsnatur einer AGB.  SCHWEIZRSICHE INGENIEUR- und ARCHITEKTENVEREINS

Die SIA Norm muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Immer Version angeben in Klammern, also SIA 118 (2013)

Unterschied Mängelrüge nach OR und SIA

OR: 

  • Besteller hat Werk zu prüfen bei Übergabe
  • Besteller hat unverzüglich zu rügen (7 Tage max.)
  • Mängelrüge muss substanziert sein (genaue Erklärung des Mangels)
  • Beweislast für rechtzeitige Mängelrüge trägt Besteller

SIA

  • Anzeige der Vollendung durch Unternehmer
  • Prüfung innert Monatsfrist gemeinsam
  • Unternehmer hat Mängelfreiheit zu beweisen
  • Besteller muss nur behaupten
  • Mängelfreies Werk, Unwesentliche Mängel oder Wesentliche Mängel
  • Findet nach Vollendung keine Prüfung innert Monatsfrist statt, gilt das Werk als angenommen
  • Mängelbehebung innert angemessener Frist.