ICB Kapitel A Projekt und Projektumfeld
Die Fragen sind alles die Wiederholungsfragen aus dem Buch Projektmanager von GPM Erstellt von und heruntergeladen von http://www.vona.in-berlin.de/Volker/vonaPMZertInfo.html#Pruefungsfragen, Vielen Dank
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Cartes-fiches
Ein Projekt (DIN 69901) ist „ein Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, z.B. • Zielvorgabe • Zeitliche, finanzielle, personelle und andere Begrenzungen, • Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben, • Projektspezifische Organisation Ein weiteres, wesentliches Kriterium ist Arbeitsteilung im Rahmen einer größeren Aufgabe. D.h. am Projekt sind mehrerer oder zahlreicher Menschen, Arbeitsgruppen, Unternehmen oder Institutionen beteiligt.
Routineaufgaben sind in d. Regel zeitlich unbefristet und erfordern keine projektspezifische Organisation sondern werden innerhalb der Linienorganisation erbracht. Des Weiteren spielen i.d.R. die Dauer und das Budget eine Rolle.
Nach DIN 69901 ist Projektmanagement die Gesamtheit von Führungsaufgaben, - organisation, -techniken und –mitteln für die Abwicklung eines Projekts.
Zum einen kann der Begriff „Management“ im funktionalen Sinne interpretiert werden. Dann steht für die Beschreibung spezieller Prozesse und Aufgaben, die in und zwischen Organisationen ablaufen (Koordination innerhalb des Unternehmens). Des Weiteren steht der Begriff „Management“ für die Institution (institutionaler Sinn). D.h. er beschreibt die Personen (-gruppen), die Managementaufgaben wahrnehmen.
• Prozesskoordination: Vorauskoordination als vorausschauende Abstimmung • Feedback-Koordination: Reaktion auf Störungen, Mechanismen: • Hierarchie (persönliche Weisung durch Manager oder auch z.B. den Projektleiter) • Selbstabstimmung (Gruppe trifft die Koordinationsentscheidungen) • Programme und Regeln (schriftlich fixierte Handlungsvorschriften wie z.B. Projektmanagement-Handbuch) • Koordination durch Pläne bzw. Planung (z.B. über Netzpläne)
Ein Unternehmen legt die Definition und Kriterien für ein Projekt selbst fest.
Nach internen und externen Projekten: • Interne Projekte (Projekte im eigenen Unternehmen) • Externe Projekte (Projekte außerhalb des eigenen Unternehmens) Nach dem Projektobjekt: • Investitionsprojekte • Organisationsprojekte • F&E Projekte Weitere Möglichkeiten der Klassifizierung sind: • Projektklassifikation nach MCFarlan und Sizemore House • Unterscheidung nach Größenklassen • Beteiligten Kulturkreisen
Sie unterscheiden sich nach dem Zweck, Ziel und Inhalt: Bei Investitionsprojekten ist die Messung des Projektfortschritts durch Zählen, Messen und Wiegen relativ einfach. Bei den F&E sowie Organisationsprojekten ist sie i.d.R. mit Probleme behaftet.
Eine schlüssige Unterscheidung erleichtert den Überblick über die Projektlandschaft im Unternehmen erheblich. Sie hilft den Entscheidungsträgern dabei, Projektmanagement zielgerichtet und auf die jeweils vorliegende Projektart zugeschnitten einzusetzen. So ist es möglich je nach Projektklasse die anzuwendenden Methoden anzupassen. (z.B. Kleine / Große Projekte)
Es ist das Capability Maturity Modell. CMM war das erste Reifegradmodell für das Durchführen von Projekte. Inzwischen ist zu CMMI weiterentwickelt worden. Das Modell unterscheidet fünf Reifegradstufen des Projektmanagements.
Organisationsprojekte betreffen die Schaffung oder Verbesserung von Aufbau- und Ablauforganisationsstrukturen.
In F&E Projekte sollen neue Kenntnisse und Fertigkeiten entwickelt werden. Beispiele sind neue Funktionen, verbesserte Designqualität, höhere Wirtschaftlichkeit. Das Verhältnis von Input für das Projekt und Output aus dem Projekt ist vorher nicht exakt bestimmbar.
Nach der ICB sind Stakeholder Personen oder Personengruppen, „die am Projekt beteiligt, am Projektablauf interessiert oder von den Auswirkungen des Projekts betroffen sind. Sie haben ein begründetes Interesse am Projekterfolg und am Nutzen für das Projektumfeld“. Nutzen kann dabei von positiver wie auch negativer Art sein.
Stakeholder haben häufig unterschiedliche Erwartungen in ein und dasselbe Projekt. Stakeholder können ein Projekt gefährden aber auch zum Erfolg beitragen. Daher ist die Einstellung des Stakeholders zum Projekt von großem Interesse für den Projektmanager, um Chancen und Probleme frühzeitig erkennen zu können.
• Die Stakeholder sind identifiziert. • Die Erwartungen der Stakeholder sind analysiert. • Die Betroffenheitsanalyse ist durchgeführt. Die Art und der Grad der Betroffenheit sind also bekannt. • Die Machtpositionen der einzelnen Stakeholder sind ermittelt. • Es sind Maßnahmen zur positiven Beeinflussung der Stakeholder definiert. Entweder, um die in der Analyse identifizierten Risiken zu minimieren bzw. zu beseitigen oder um die positive Einstellung von Stakeholdern für das Projekt unterstützend zu nutzen.
1. Identifikation der Stakeholder 2. Analyse der Stakeholdererwartungen 3. Betroffenheitsanalyse (Grad & Art positiv / negativ) 4. Priorisierung der Stakeholder (Bedeutung & Macht) 5. Einteilung der Stakeholder nach deren Einstellung zum Projekt (positiv / negativ) 6. Erarbeitung von Strategien und Massnahmen 7. Regelmäßige Überprüfung des Zyklus (1 – 6) nach dem Erreichen von Meilensteinen
Ein wesentliches Problem, mit dem Stakeholderanalyse zu kämpfen hat, ist die fehlende Offenheit der internen Stakeholder aufgrund • befürchteter Karrierenachteile bei offen gezeigter Ablehnung des Projekts. • einer Unternehmenskultur, die da Offenlegen der eigenen Ziele nicht gutheißt. • der Sicherung des eigenen Handlungsspielraums durch Geheimhaltung der eigenen Pläne und Vorstellungen. Dadurch wird Widerstand oft nur verdeckt ausgeübt und es finden Diskussionen über unwichtige Details statt. Dies zeigt sich daran, dass gute Vorschläge zerredet werden, Führungskräfte & Entscheidungsträger in Meetings fehlen und dass Dienst nach Vorschrift gemacht wird.
Das Projektumfeld ist die Umgebung, in der das Projekt formuliert, bewertet und durchgeführt wird. Es beeinflusst das Projekt direkt und indirekt und / oder ist von dessen Auswirkungen betroffen.
Für jeden Stakeholder wie die Art und der Grad seiner Betroffenheit durch das Projekt ermittelt. Sie dient dazu, die Interessenslage der verschiedenen Stakeholder zu analysieren und bildet somit die Basis für Maßnahmen zur Unterstützung des Projekts. Ermittelt wird: • die Interessen des Stakeholders bezogen auf das Projekt, • die Einstellung ggü. dem Projekt (positiv, negativ), • die Art und der Grad der Betroffenheit durch das Projekt, • die Bedeutung des Stakeholders und seine Macht.
Die Stakeholderanalyse bezieht sich auf Menschen (einzeln oder Organisationen) während eine Risikoanalyse im Wesentlichen auf zähl- bzw. messbaren Fakten beruht. Beide dienen dazu Chancen und Gefahren im Projekt zu identifizieren und durch die Ergreifung von geeigneten Maßnahmen zu managen. Ihr wesentlicher Unterschied ist, dass die Risikoanalyse Fakten bzgl. potenzieller Schäden liefert und diese in Kosten umrechnet. Bei der Stakeholderanalyse erhält man i.d.R. keine quantifizierbaren Auswirkungen der Stakeholder Einstellung zu Projekt. Daher kann die Risikoanalyse keine quantifizierbare Bewertung aus den Ergebnissen der Stakeholderanalyse vornehmen.
§ 433 BGB Kaufrecht • Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum an dieser zu verschaffen. Sie muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. § 611 Dienstvertrag • Der Dienstverpflichtete ist bei einem Dienstvertrag zur Leistung der versprochenen Dienste, der Dienstberechtigte zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Abgerechnet wird nach Zeit, etwa beim Training von Personal. Eine Erfolgsverpflichtung übernimmt der Auftragnehmer nicht. § 631 BGB Werksvertrag • Der Werkvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung des versprochenen Werks, den Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftragnehmer einen genau festgelegten Erfolg. Er muss die Anlage mangelfrei nach den vertraglichen Bestimmungen erstellen. Erst dann ist der Auftraggeber zur Abnahme, also zur Bestätigung der Vertragserfüllung, verpflichtet (§640 BGB)
Ein Vertrag kommt wirksam zustande durch: • die Unterzeichnung einer Vertragsurkunde durch alle Parteien bzw. Vertreter oder • sich deckende Willenserklärungen wie z.B. ein schriftliches oder mündliches Angebot durch eine Partei und dessen unveränderte (=vorbehaltlose) Annahme durch die andere Partei.
Die Vertragsparteien müssen die geltenden Gesetze und guten Sitten beachten. Verträge, die dagegen verstoßen, sind unwirksam.
Bei internationalen Verträgen sind zusätzliche Probleme zu berücksichtigen: • Rechtswahl • der Ort der Rechtsauseinandersetzung • sowie lokale Vorschriften
Projektverträge stellen oft eine Kombination von Werksvertrag, Dienstleistungsvertrag und Kaufvertrag dar. Daher ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Spezifika der Vertragstypen berücksichtigt werden. ZB. macht Werkvertragsrecht bei Schulungen keinen Sinn, da die Vertragserfüllung nicht im alleinigen Vermögen des AN liegt. Weitere im Buch genannte Punkte: • Abnahme • Garantie • Haftungsausschluss • Verjährung der Mängelansprüche • Bauverträge nach VOB/B
• Vertragsstrafe • Leistungsverweigerung (=Zurückbehaltungsrecht) • Nacherfüllung • Selbstvornahme • Minderung und Rücktritt • Schadensersatz (bei Verschulden des Auftraggebers) • Kündigung aus wichtigem Grund
1. Leistungsverweigerung (=Zurückbehaltungsrecht) 2. Geltendmachung von Verzugszinsen 3. Rücktritt 4. Schadensersatz (bei Verschulden des Auftraggebers) 5. Kündigung aus wichtigem Grund
Alle drei Arten von Verträgen regeln die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen (= Dritte). Auftragnehmer-Vertrag: • Vergabe von Unterverträgen; Der (Haupt) Auftragnehmer hat direkte vertragliche Beziehungen zum Auftraggeber. Konsortialvertrag: • Beim Außenkonsortium (=Konsortialvertrag) schließt das Konsortium (= Auftragnehmer) als solches einen Vertrag mit dem Auftraggeber ab. Es handelt sich um einen einzigen Vertrag nach außen. • Beim Innenkonsortium schließt der Konsortialführer (= Auftragnehmer den Vertrag mit dem Auftraggeber. Intern erfolgt der Vertragsschluss auf Rechnung des Konsortiums. Arbeitsgemeinschaft (ARGE): • Ausgestaltet als Innen- / Außenkonsortium. Die ARGE hat das Gesellschaftsvermögen.
Entsprechend den Projektphasen: • Angebots- und Abschlussphase (Abschluss des Vertrags) • Abwicklungsphase bis Abnahme • Abnahme und • Mängelhaftungsphase nach Abnahme Des Weiteren hängen die Risikobereiche von den einzelnen Projektarten ab: • Industrieanlagenvertrag (gemischter Vertrag) • Forschung und Entwicklung (werksvertragliche Erfolgsverpflichtung ohne vorherige Zieldefinition) • Bauvertrag nach BGB (Unwirksamkeit unangemessener Klauseln in Formularverträgen) • Bauvertrag nach VOB/B (Änderung von Klauseln) • Architekten- und Ingenieurvertrag (Auftraggeber haftet nicht Auftragsvergabe und Rechungsfreigabe durch den Architekten) • Vertrag mit Projektsteuerern (werksvertragliche Haftung des Projektsteuerers) • Vertrag mit Bau-Arbeitsgemeinschaft (Insolvenz oder Ausfall eines Partners) • Vertrag mit öffentlich-rechtlichen Auftraggebern (keine Abweichung vom Text der Ausschreibung erlaubt)
Das Vertragsmanagement dient zur Steuerung und Gestaltung des Abschlusses, der Fortschreibung und der Abwicklung von Verträgen zur Erreichung der Projektziele. Die Instrumente sind: • Verträge • Sonstige Vereinbarungen und Änderungsprotokolle • Korrespondenz, Baustellenberichte, Bautagebücher, Fotos • Lieferscheine, Zollbestätigungen, behördliche Genehmigungen • Sonstige Mittel der Beweissicherung • Moderne Kommunikationsmittel (EDV) • Formulare und Checklisten
Für das Vertragsmanagement Verantwortliche sollten interdisziplinäre Kenntnisse haben. Gefragt sind also Techniker mit kaufmännischem, oder Kaufleute mit technischem Wissen. Beide Personenkreise benötigen juristische Grundkenntnisse.
Das Nachforderungsmanagement (=Claim Management) ist ein Aufgabengebiet innerhalb des Projektmanagements zur Überwachung und Beurteilung von Abweichungen bzw. Änderungen und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen. Ein Claim (=Forderung, Beanstandung, Anspruch) ist auf eine Nachforderung aufgrund eines Vertrags an die Vertragspartei. Beispiele für Nachforderungen sind: • Änderungsvereinbarungen liegen vor. • Es wurden Zusatzleistungen aufgrund mündlicher Anordnung erbracht. • Die andere Vertragspartei erfüllt ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nur mangelhaft. • Die Vertragsabwicklung wurde nachweislich behindert bzw. unterbrochen.
• Konfigurationsmanagement (was hat sich an der Referenzkonfiguration geändert / Lastenheft) • Änderungsmanagement • Vertragsmanagement
In einem Projekt kann sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer Änderungen vorschlagen bzw. beantragen. Sind sie gemäß dem vereinbarten Änderungsprocedere akzeptiert, werden sie vertragswirksam und stellen gleichzeitig eine Vertragsänderung dar. D.h. das Änderungsmanagement, identifiziert, beschreibt, klassifiziert, bewertet, gibt frei, setzt um und prüft/verifiziert die Änderungen. Dem Vertragsmanagement obliegt die Aufgabe, die Verträge nach den Vorgaben des Änderungsmanagements anzupassen und zu ergänzen. Liegen Änderungen vor, die nicht durch die Verträge abgedeckt werden oder sind Vertragsverletzungen entstanden, greift das Nachforderungsmanagement, um entsprechende Forderungen aus diesen nicht vertraglich vereinbarten Änderungen bzw. Vertragsverletzungen durchzusetzen.
Projekterfolg nach den Kriterien des magischen Dreiecks: • Leistung / Qualität: Projekt hat die Spezifikationen des Auftraggebers erfüllt oder überfüllt • Zeit: Die Terminvorgabe wurde erreicht oder unterschritten • Kosten: Die geplanten Kosten wurden eingehalten oder unterboten. Diesen Kriterien fehlt die Zufriedenheit der Projektinteressenten. Daher scheint folgende Definition geeigneter: „Ein Projekt ist erfolgreich, wenn die Beteiligten zufrieden sind und die Qualität der technischen Lösung und die Termin- und Kostenziele insgesamt positiv bewerten.“
• Termine • Kosten • Leistung / Qualität • Zufriedenheit des Kunden / der Beteiligten • Abwicklungserfolg (= Erfolg der Projektabwicklung) • Anwendungserfolg (= ökonomischer Erfolg des Projektergebnisses) • Zielprioritäten • Zeitpunkt der Erfolgsmessung Dimensionen des Projekterfolgs • Zufriedenheit der Beteiligten • Leistung bzw. Qualität der technischen Lösung • Kosten • Termine
Der Abwicklungserfolg bezieht sich darauf, wie das betreffende Projekt abgeschlossen wurde. Kerndimensionen sind hier: • Einhaltung der Projekttermine • Einhaltung Budget • Leistung / Qualität des Projektergebnisses • Zufriedenheit des Kunden Der Anwendungserfolg sagt etwas darüber aus, inwieweit das Projektergebnis dem Unternehmen echte Vorteile bringt (Gewinn, Marktanteile, Kosteneinsparungen usw.) Der Abwicklungserfolg wird zum Projektabschluss ermittelt, während Aussagen über den Anwendungserfolg oft erst einige Jahre nach Abschluss des Projekts möglich sind.
• Topmanagement hat einen besonders starken Einfluss auf das Projektergebnis. • PL muss eine starke formale Stellung mit erheblichen (Entscheidungs-) Befugnissen erhalten. • PL benötigt Managementfähigkeiten. • Fachliche Kompetenz des Projektteams. • Soziale Fähigkeiten und die Fähigkeiten zur Selbstorganisation des Teams spielen eine entscheidende Rolle. • Partizipativer Führungsstil des PL. • Gute formale Kommunikation durch PL. • Planungs- und Kontrollinstrumente sind ein wichtiger Erfolgsfaktor. • Konflikte erkennen und lösen; vorbeugendes Konfliktmanagement. • Detaillierte Zielplanung.
• Projektgesellschaften: o Arbeitsgemeinschaft ARGE (Bauvorhaben) o Konsortium (mit einer beteiligten Firma als Hauptauftragnehmer) [gilt als beste Lösung] • Integriertes Projektteam (IPT) • Einflussprojektorganisation (Stabsfunktion des Projektmanagers) • Reine (autonome) Projektorganisation • Matrixorganisation (schwach, ausgewogen, stark)
Sie unterscheiden sich in der Ausprägung der Entscheidungs- und Weisungsbefugnis des Projektmanagers: • Einflussprojektorganisation (keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnis, keine Ressourcenbefugnis, trägt keine Verantwortung) • Reine (autonome) Projektorganisation (umfassende Entscheidungs- und Weisungsbefugnis, Disziplinargewalt) • Matrixorganisation (je nach Ausprägung von schwacher bis starker,Weisungsbefugnis und Entscheidungsgewalt)