HR Fachfrau
AR
AR
Kartei Details
Karten | 29 |
---|---|
Lernende | 42 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 26.11.2013 / 06.11.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/hr_fachfrau1
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/hr_fachfrau1/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Welches sind die beiden Teile des GAV?
- schuldrechtlicher Teil
- normativer Teil
Rangordnung der Rechtsquellen
Bundesverfassung
absolut zwingendes Recht
relativ zwingendes Recht
GAV
Betriebsordnung
EAV, NAV
dispositives Recht
Weisungen
Günstigkeitsprinzip beachten
Pflichten des Arbeitgebers
OR 322 ff
Lohnzahlung
Fürsorgepflicht
Welche Gesetze gehören zum öffentlichen Recht
Arbeitsgesetz
Sozialversicherungsrecht
von Amtes wegen klagbar
Offizialmaxime
Arbeitsinspektorat
Welche Gesetze gehören zum privaten Recht
OR
ZGB
auf Antrag klagbar
Staat stellt Gericht zur Verfügung
Arbeitsgericht
Welches sind die Unterschiede zwischen
EAV
Auftrag
Werkvertrag
EAV
-AN arbeitet für AG und erhält Lohn
-Eingliederung in Arbeitsorganisation
-AG hat Weisungsrecht
- kein geschuldeter Erfolg
Auftrag
- Beauftragter leistet Dienste im Interesse des Auftraggebers und erhält Honorar
- handelt selbständig nach eigenem Wissen und Können
- schuldet keinen Erfolg
Werkvertrag
- Unternehmer erstellt ein Werk -> Werklohn
- handelt selbständig nach eigenem Wissen und Können
- schuldet das versprochene Werk
Was sind die Merkmale eines Arbeitsvertrages
- Verpflichtung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit
- zur Leistung von Arbeit
- im Dienste des AG
- Weisungsbefolgung
daraus ergibt sich
- Abhängigkeitsverhältnis
- Unterstellung des AN
- unter Weisungsgewalt des AG
Was sind die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Arbeitgeber
Lohnzahlungspflicht, Fürsorgepflicht
Arbeitnehmer
persönliche Arbeitspflicht, Treuepflicht, Sorgfaltspflicht