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HR Fachausweis AKAD 2017, Sozialversicherungen

Compendio XPW002; Teil C, übrige Sozialversicherungen, Kapitel 14, ALV

Compendio XPW002; Teil C, übrige Sozialversicherungen, Kapitel 14, ALV


Kartei Details

Karten 53
Lernende 20
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 27.08.2016 / 24.02.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Zu welchem Zweck wurde das AVIG geschaffen?

AVIG = BG über obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung

Zweck:

den versicherten Personen einen angemessenen Einkommensersatz zu garantieren bei

  • Arbeitslosigkeit
  • Kurzarbeit 
  • schlechtem Wetter
  • Zahlungsunfähigkeit des AG

zudem:

  • Verhütung von drohender Arbeitslosigkeit
  • Bekämpung bestehender Arbeitslosigkeit
  • Förderung einer raschen und dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Wer ist versichert bei der ALV? Wer nicht?

Obligatorisch versichert sind alle AN, auch die ANobAG.

 

Nicht versichert sind:

  • Selbstständigerwerbende
  • Teilhaber von Personengesellschaften
  • AN ab Ende des Monats, in dem sie das AHV-Alter erreichen
  • Personen, die die AHV-Rente vorbeziehen

Eine freiwillige Versicherung ist nicht mögich.

Wie sieht die Beitragspflicht aus von

  1. AN?
  2. ANobAG?
  3. mitarbeitende Familienmitglieder in einem Landwirtschaftsbetrieb?
  4. unselbstständig erwerbstätige Personen im AHV-Alter?
  5. AHV-Renten-Vorbezüger, die weiterhin unselbständig erwerbstätig sind?
  6. ALV-TG-Bezüger?

  1. beginnt am 1.1. des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, sobald ein Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit erzielt wird, AN / AG zahlen je 50%
  2. wie oben, ANobAG zahlen aber ganzen Betrag
  3. nicht beitragspflichtig
  4. nicht mehr beitragspflichtig, da nicht mehr versichert
  5. beitragspflichtig bis zum Erreichen des AHV-Alters, solange noch unselbstständige Erwerbstätigkeit besteht, ab Erreichen AHV-Alter keine Beitragspflicht mehr (Leistungen können ab Beginn Vorbezung AHV-Rente aus der ALV keine mehr beansprucht werden)
  6. nicht beitragspflichtig

Auf welchem Betrag wird der ALV-Abzug gemacht? 

Abzug erfolgt auf massgebendem Jahreslohn, Bestimmungen AHV-Lohn gelten auch für ALV

Wie hoch ist der maximal versicherte Verdienst bei der ALV? Gilt dieser Betrag auch für die Beitragspflicht?

Versichert ist nur der Jahreslohn bis zum obligatorischen UVG-Lohnmaximum (Stand 2016: CHF 148'200.00 bzw. CHF 12'350.00/Mt.) = Leistung ALV ist ebenfalls auf diese Höhe limitiert

Beitragspflicht gilt aber auch für höhere Löhne

Wie hoch ist der ALV-Beitragssatz?

2.2% bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200.00 (= obl. UVG-Maximum, Stand 2016)

1.0% ab CHF 148'201.00 (Solidaritätsbeitrag zur Sanierung der ALV)

Welche Leistungen erbringt die ALV?

  • Arbeitslosenentschädigung
  • Kurzarbeitsentschädigung
  • Schlechtwetterentschädigung
  • Insolvenzentschädigung
  • Arbeitsmarktliche Massnahmen: Beiträge an Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Wer gilt als arbeitslos?

  • wer sich beim Arbeitsamt des Wohnortes zur Arbeitsvermittlung angemeldet hat
  • ganz arbeitslos = wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Vollzeitstelle sucht
  • teilarbeitslos = wer TZ-Stelle sucht oder eine bestehende TZ-Stelle aufstocken will
  • wer aufgr. Kurzarbeit vorübergehend weniger arbeitet gilt nicht als arbeitslos