HR Fachausweis AKAD 2017, Sozialversicherungen
XPW002, Teil A Grundlagen, Kapitel 3, ATSG
XPW002, Teil A Grundlagen, Kapitel 3, ATSG
Kartei Details
Karten | 23 |
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Lernende | 29 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 24.08.2016 / 20.05.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Zu welchem Zweck wurde das ATSG eingeführt?
Die CH-Sozialversicherungen haben sich über Jahrzehnte unkoordiniert entwickelt, was Überschneidungen aber auch Lücken in der sozialen Sicherheit zur Folge hatte.
Das ATSG trat 2003 in Kraft als Leitgesetz für das gesamte CH-Sozialversicherungsrecht. Die Funktion des ATSG ist, eine übergreifende Struktur zu schaffen, an der sich die einzelnen Sozialwerke orientieren können. So wird eine einheitliche und verbindliche Handhabung der Gesetze erreicht.
Sind alle Sozialversicherungen dem ATSG unterstellt?
NEIN! BVG ist nicht ATSG unterstellt, es gibt aber einzelne Artikel im ATSG, die das BVG erwähnen.
Nenne mind. 3 Beispiele, wie das ATSG die Vereinheitlichung und Verbindlichkeit der Sozialversicherungen in der Schweiz regelt.
- einheitliche und verbindliche Definition von Begriffen und Grundsätzen der versch. SozVers
- Definition und Koordination verschiedener Leistungen
- Festlegung eines einheitlichen SozVers-Verfahren
- Regelung der Rechtspflege
- Ordnung des Rückgriffs der SozVers auf haftpflichtige Dritte
Weshalb ist die Begriffsdefinition, die das ATSG beinhaltet, wichtig?
Die Begriffsdefinitionen spielen eine wichtige Rolle, weil sie bestimmen
- ob jemand für eine Leistung überhaupt versichert ist
- wer einen Rechtsanspruch geltend machen kann
- welcher Leistungsträger im spezifischen Fall leistungspflichtig ist
Alle wesentlichen Begriffe werden so von sämtlichen SozVers im gleichen Sinn angewendet.
Die Begriffe werden unterteilt in Begriffe zu Risiken und personenbezogene Begriffe:
Risiken:
- Krankheit/Geburtsgebrechen
- Unfall
- Mutterschaft
- Arbeitsunfähigkeit
- Erwerbsunfähigkeit
- Invalidität
- Hilflosigkeit
Personenbezogene Begriffe:
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Selbstständigerwerbende
- Wohnsitz und Aufenthalt
- Eingetragene Partnerschaft