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HfPol BW VW Modul 6

Verkehreswissenschaften

Verkehreswissenschaften

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Kartei Details

Karten 18
Lernende 15
Sprache Deutsch
Kategorie Verkehrskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 07.02.2015 / 21.01.2020
Lizenzierung Keine Angabe
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VW - § 316 StGB

- Prüfungsaufbau

1. A könnte gegen § 316 StGB verstoßen haben.

2. Straßenverkehr = öVR

3. Fahrzeugführer

4.Genuss von Alk oder anderen berauschenden Mitteln

5. Fahrunsicherheit (relativ/absolut) Kern der Prüfung

6. Kausalität

7. Vorsatz / Fahrlässigkeit / RW / Schuld (ab 2,0 Promille Schuldfähigkeit ansprechen)

8. Vergehen / Offizialdelikt

VW - § 316 StGB

- Fahrzeug

Sind Gegenstände die zur Fortbewegung auf dem Boden dienen.

Beachte: Kfz. bei absoluter FU!

 

VW- § 316 StGB

- Verkehr

- entwedet Widmungsakt nach StrG BW o. FStrG -> rechtlich öffentl. VR

- oder Privatbesitz und stillschweigende Duldung o. ausdrückliche Billigung -> tatsächlich öVR

VW - § 316 StGB

- Definition Führen

Ein Fahrzueg führt, wer es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt und es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den ÖVR ganz oder wenigstens zum Teil leitet

VW - § 316 StGB

- Genuss

- jede körperliche Aufnahme

VW - § 316 StGB

- Fahrunsicheheit
 

KERN DER ARBEIT!

- nicht in der Lage, sein Fahrzeug über eine längere Strecke auch beim Auftreten schwieriger Situationen sicher zu führen

bei Alkohol:

- relative ab 0,3 Promille

- absolute ab 1,1 Promille laut BGH

Aus- und Auffallerscheinungen nennen!

VW- § 142 (1) Nr. 1 u. 2 StGB

- Prüfungsaufbau

1. könnte gegen § 142 (1) Nr. ... StGB Verstoßen haben

2. öVR

3. Verkehrsunfall

4. Unfallbeteiligter

5. Unfallort

6.Fremdes Feststellungsinteresse

7. Entfernen vom Unfallort (erläutern)

- Anwesenheitspflicht

- Wartepflicht

8. Vorsatz / Fahrlässigkeit / RW / Schuld

9. Vergehen Offizialdelikt

10. § 34 StVO / 21 OWiG (wird konsumiert)

VW- § 142 (2) Nr. 1 u. 2. StGB

- Prüfungsaufbau

1. könnte gegen § 142 (2) Nr. ... StGB verstoßen haben.

2. öVR

3. Verkehrsunfall

4. Unfallbeteiligter

5. Unfallort

6. Fremdes Feststellungsinteresse

7. Entfernen vom Unfallort

- nach Ablauf der Wartezeit

- berechtigt oder entschuldigt

8. Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen

9. Vorsatz / Fahrlässigkeit / RW / Schuld

10. Vergehen / Offizialdelikt

11. §§ 34 StVO / 21 OWiG