HfPol BW VW Modul 6
Verkehreswissenschaften
Verkehreswissenschaften
Kartei Details
Karten | 18 |
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Lernende | 15 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Verkehrskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 07.02.2015 / 21.01.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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VW - § 316 StGB
- Prüfungsaufbau
1. A könnte gegen § 316 StGB verstoßen haben.
2. Straßenverkehr = öVR
3. Fahrzeugführer
4.Genuss von Alk oder anderen berauschenden Mitteln
5. Fahrunsicherheit (relativ/absolut) Kern der Prüfung
6. Kausalität
7. Vorsatz / Fahrlässigkeit / RW / Schuld (ab 2,0 Promille Schuldfähigkeit ansprechen)
8. Vergehen / Offizialdelikt
VW - § 316 StGB
- Fahrzeug
Sind Gegenstände die zur Fortbewegung auf dem Boden dienen.
Beachte: Kfz. bei absoluter FU!
VW- § 316 StGB
- Verkehr
- entwedet Widmungsakt nach StrG BW o. FStrG -> rechtlich öffentl. VR
- oder Privatbesitz und stillschweigende Duldung o. ausdrückliche Billigung -> tatsächlich öVR
VW - § 316 StGB
- Definition Führen
Ein Fahrzueg führt, wer es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt und es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den ÖVR ganz oder wenigstens zum Teil leitet
VW - § 316 StGB
- Genuss
- jede körperliche Aufnahme
VW - § 316 StGB
- Fahrunsicheheit
KERN DER ARBEIT!
- nicht in der Lage, sein Fahrzeug über eine längere Strecke auch beim Auftreten schwieriger Situationen sicher zu führen
bei Alkohol:
- relative ab 0,3 Promille
- absolute ab 1,1 Promille laut BGH
Aus- und Auffallerscheinungen nennen!
VW- § 142 (1) Nr. 1 u. 2 StGB
- Prüfungsaufbau
1. könnte gegen § 142 (1) Nr. ... StGB Verstoßen haben
2. öVR
3. Verkehrsunfall
4. Unfallbeteiligter
5. Unfallort
6.Fremdes Feststellungsinteresse
7. Entfernen vom Unfallort (erläutern)
- Anwesenheitspflicht
- Wartepflicht
8. Vorsatz / Fahrlässigkeit / RW / Schuld
9. Vergehen Offizialdelikt
10. § 34 StVO / 21 OWiG (wird konsumiert)
VW- § 142 (2) Nr. 1 u. 2. StGB
- Prüfungsaufbau
1. könnte gegen § 142 (2) Nr. ... StGB verstoßen haben.
2. öVR
3. Verkehrsunfall
4. Unfallbeteiligter
5. Unfallort
6. Fremdes Feststellungsinteresse
7. Entfernen vom Unfallort
- nach Ablauf der Wartezeit
- berechtigt oder entschuldigt
8. Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen
9. Vorsatz / Fahrlässigkeit / RW / Schuld
10. Vergehen / Offizialdelikt
11. §§ 34 StVO / 21 OWiG