Grundzüge der betrieblichen Steuerlehre Kapitel 5.4 Gewerbesteuer

Aus dem Modul Externes Rechnungswesen der FU Hagen

Aus dem Modul Externes Rechnungswesen der FU Hagen


R. L.
Diese Lernkarten bieten einen fundierten Überblick über die Gewerbesteuer für Studierende. Sie beleuchten zentrale Aspekte wie die Definition eines Gewerbebetriebs, die Ermittlung des Gewerbeertrags, die Rolle des Steuermessbetrags und die Bedeutung von Vorauszahlungen. Besonders relevant sind die Ausführungen zu Hebesätzen, Steuerschuldnern und Betriebsstätten. Die Karteikarten eignen sich ideal für Studierende, die sich mit den Grundlagen der betrieblichen Steuerlehre vertraut machen möchten, um die komplexen Zusammenhänge der Gewerbesteuer zu verstehen und anzuwenden.
Karten
13
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
02.11.2015 / 22.06.2023

Lernkarten

Wer unterliegt alles einer Gewerbesteuer?

Der Gewerbesteuer unterliegt nach GewStG jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird.

Was zählt als ein Gewerbebetrieb?

Als ein Gewerbebetrieb gilt nach Legaldefinition jede selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Voraussetzung: die Betätigung wird weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit angesehen.

Welche Bedeutung haben Betriebsstätten für Gewerbe?

Unterhält ein Gewerbebetrieb im Inland und im Ausland Betriebsstätten, so Unterlügen nur die inländischen Betriebsstätten der Besteuerung.
Betriebsstätte ist jeden feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.

Wer ist der Steuerschuldner bei der Gewerbesteuer?

Der Schuldner ist nach GewStG der Unternehmer. ALs Unternehmer gilt derjenige, für den Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Bei Einzelgewerbebetrieben ist dies der Einzelunternehmer,  bei Kapitalgesellschaften die Gesellschaft.

Was ist der Gewerbeertrag?

Der Gewerbeertrag ist die einzige Bemessungsgrundlage für die GewSt. Beruht auf den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes.

Was ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb?

Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags und zugleich wichtigste Teil-Bemessungsgrundlage ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Hierbei handelt es sich gem. §7 GewStG um den nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes zu ermittelnden Gewinn.

Was ist zusätzlich zu beachten, bei dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb bei Körperschaften?

- Die Einzelgewerbetreibenden
- Die Mitunternehmerschaften
- Die Kapitalgesellschaften

Welche Rolle spielt die Steuermesszahl und der Steuermessbetrag?

Der Gewerbeertrag ist nach dem GewStG mit einem Hundertsatz (Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag) zu multiplizieren. Dieser beträgt seit dem Erhebungszeitraum 2008 für alle Gewerbebetriebe einheitlich 3,5%. Das Produkt aus Gewerbeertrag und Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag. Es handelt sich um den Betrag, der die Bemessungsgrundlage für die pauschale Entlastung von Gewerbesteuer bei Ermittlung der Einkommenssteuerschuld darstellt.

 

Was ist der Hebesatz?

Die Gewerbesteuer ergibt sich als das Produkt aus dem Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Bei dem Hebesatz handelt es sich nach §16 Abs.1 GewStG um einen Hundertsatz, der von der Gemeinde festgelegt wird, auf deren Gebiet sich der Gewerbebetrieb befindet. Die Spannbreite liegt zwischen 300% und 500%.

Was besagt der Gewerbesteuer-Messbescheid?

Verfahrensrechtlich wird nur der Gewerbesteuer-Messbetrag von dem Finanzamt festgestellt, und zwar durch einen Gewerbesteuer-Messbescheid.

Was ist der Gewerbesteuerbescheid.

Grundlage für diesen ist ein Gewerbesteuer-Messbescheid. Dieser ruft zu Vorauszahlung auf.

Was erfolgt mit der Vorauszahlung?

Während des laufenden Erhebungszeitraums hat der Steuerschuldner quartalsweise Vorauszahlungen zu entrichten. Sie betragen grundsätzlich jeweils ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Was sind die Abschlusszahlungen?

Die für einen Erhebungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Steuerschuld für diesen Erhebungszeitraum angerechnet. Eine sich ergebende Abschlusszahlung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten.

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